Umgangsrecht - Wo beginnt der Umgang und wo endet er?
Die Mutter ist mit dem Kind in ein Haus, welches über eine befahrbare Auffahrt von der Anliegerstraße erreichbar ist, gezogen. Es gibt kein Tor, Zaun o.ä. Einfriedung. Haustür und Klingel sind von der Straße (Grundstücksgrenze) nicht einsehbar und liegen weit auf dem Grundstück. Der Vater muss laut Gerichtsbeschluß das Kind alle 14 Tage von der Mutter am Freitag 18 Uhr holen und am Sonntag 18 Uhr zurückbringen.
Das Elternverhältnis ist katastrophal. Gespräche nicht möglich, diverse gerichtliche Auseinandersetzungen seit Jahren. Das vom Vater zur Hilfe gerufene Jugendamt hat aufgegeben.
Um jegliche Konfrontationen bei Übergabe des Kindes zu verhindern (die Mutter schreckt weder vor verbalen Attacken noch körperlichen Übergriffen zurück), nimmt der Vater immer einen Zeugen mit, ausschließlich dem Kind gut vertraute Personen. Dies dämmte in der Vergangenheit die Eskalationen vor dem Kind einigermaßen ein.
Nach dem Umzug erteilt die Mutter allen Begleitpersonen (ohne Namen zu nennen, das schriftliche Verbot, das Grundstück bei Übergabe des Kindes zu betreten. Das Schreiben ist an den Rechtsbeistand des Kindesvaters gerichtet.
Muss der Vater bei Übernahme / Übergabe des Kindes das Grundstück nun allein betreten oder kann er verlangen, dass die Mutter das Kind zur festgelegten Zeit zur Grundstücksgrenze bringt? Er würde die Mutter dann anrufen wenn er da ist, dass sie das Kind dann übergibt. So müsste er das Grundstück nicht betreten um an die Klingel zu gelangen.
Der Vater möchte verhindern, dass die Kindesmutter Situationen schafft, in denen er mit ihr allein ist. Bereits in der Verganghenheit gab es immer wieder Versuche den Vater unter Vorwänden ( Belange der Kinder, Unterschriften, angebliche wichtige Gespräche) in die Wohnung zu locken. Vorschläge diese Dinge in der Öffentlichkeit (Kaffee, Restaurant, Jugendamt zu klären, wurden abgelehnt) Auf Grund der vielen Versuche den Kindesvater privat wie beruflich zu diskreditieren, offenen Provokationen und Drohungen befürchtet der Vater, da er der Kindesmutter körperlich überlegen ist, neue "Einfälle" (sie läuft gegen die Wand und sagt dann der Exmann habe sie verletzt oder sowas).
Könnte mir dazu jemand mit fundiertem Wissen helfen? Das wäre wirklich lieb. Danke!
4 Antworten
Wenn diese Frau ein Verhalten wie ein Schnitzel hat, sollte der Vater darauf bestehen, dass das Kind bis zur Grundstücksgrenze gebracht wird. Zur Not wieder über Anwalt klären und als Begründung angeben, dass er befürchtet, von seiner Ex sonst reingeritten zu werden, wenn er mit ihr alleine ist.
Wie alt ist das Kind?
er nimmt seinen zeugen und geht zur klingel. dort fordert er sein kind zum umgang und wartet dann an der grundstücksgrenze. kommt das kind nicht in annehmbarer zeit um die ecke, dann holt er zur urteilsausführung die polizei zur hilfe.
hat der vater mal darüber nachgedacht einen umgangspfleger zu beantragen für die übergaben? oder das alleinige sorgerecht zu beantragen? die mutter scheint ja nicht geeignet ein kind zu betreuen
Wie alt ist das Kind?
Kann es nicht alleine von der Straße zur Mutter laufen?
Ich würde dann nicht mehr aufs Grundstück gehen und die Mutter kommen lassen.
Das Kind ist sieben.
Dann könnte es auch alleine zum Tor kommen. Wird es aber bei der Mutter nicht dürfen, oder?