Umgangsrecht - Probleme wegen Geburtstag und Einschulung
Ich habe eine 6-jährige Tochter die nächste Woche Freitag 7 wird. An diesem Tag ist es ihrer Mutter nicht recht, wenn ich mal kurz vorbeikomme um zu gratulieren. Den Tag darauf findet der Kindergeburtstag statt und am Sonntag dürfte ich sie für eine Stunde abholen, was ich als "viel zu kurz" empfinde.
Die Woche darauf wird sie eingeschult. An der Schultüte darf ich mich nicht beteiligen und ich soll ihr (wie ich es vorhatte) auch keine weitere, kleine Schultüte schenken.
Ich bin momentan auf 180 und weiß nicht wie ich reagieren soll. Was würdet ihr tun?
P.S. Unsere Tochter hst dieses Gespräch nicht mitbekommen! !!
8 Antworten
Ich gehe davon aus, dass du mit der Mutter nicht verheiratet warst. Dann wird dich interessieren, dass jetzt am Samstag ein neues Umgangsrecht in Kraft tritt. Ich gebe dir den Link: http://www.sueddeutsche.de/politik/neues-umgangsrecht-fuer-vaeter-dabei-sein-1.1719751
Viele Frauen benutzen die Kinder als Waffe gegen den Mann, um sich zu rächen für was auch immer. Die Leittragende ist hier deine Tochter, was die Mutter natürlich überhaupt nicht einsieht. Vermutlich musst du dir dein Besuchsrecht einklagen, denn du wirst ja auf ein Minimum zurückgedrängt, das ist einfach nicht okay. Lass dir das nicht gefallen, schon wegen des Kindes nicht. Es braucht seinen Vater!
Alles Gute.
Das sehe ich genauso. Mein Standpunkt ist der: Auch wenn die Eltern getrennt/ geschieden sind sollte man als Eltern zu bestimmten Anlässen gemeinsam auftreten wegen dem/ der Kinder. Dazu gehört für mich Einschulung, Konfirmation/ Kommunion, Hochzeit und Taufe eines Enkelkindes.
Oh je, das kenne ich nur zu gut.....
Das Problem mit dem Geburtstag dürfte sich ja jedes Jahr stellen, das solltest du gerichtlich regeln lassen. Im allgemeinen bleiben die Kinder tatsächlich am Geburtstag zu Hause im gewohnten Umfeld, du kannst mit ihr "nachfeiern". Ist nicht schön, aber leider Realität. Ich verstehe jedoch nicht, was gegen einen kurzen Besuch sprechen sollte, um zu gratulieren.
Mit der Einschulung sieht es anders aus. Das ist so ein wichtiger Tag für die Kleine, daß sie sich sicher über deine Anwesenheit freut. Sagen wir mal so; eine Schule ist ein öffentliches Gebäude, du hast dort kein Hausverbot. Fahr also hin, nehme an der Einschulung teil, aber sitze nicht direkt neben deiner Ex, sondern halte dich abseits. Die Sache mit der Schultüte kann ich noch nachvollziehen. Eine reicht wirklich an dem Tag. Die Kinder sind so aufgeregt, daß sie kaum die eine getragen kriegen; für noch eine zweite kleine haben die gar keine Hände frei. Schenk ihr die einfach später beim nächsten Besuchstermin; sag der Kleinen das aber auch!
Deine "180" kann ich verstehen. Diskutiere da nicht lange rum, sondern leite Schritte ein. Geh zum Jugendamt oder zu einem Anwalt für Familienrecht. Aus eigener Erfahrung kann ich dir sagen: Tust du das nicht, wird es schlimmer werden. Der Dame müssen wohl ihre Grenzen gezeigt werden. Und das möglichst, bevor sie zu viel Schaden anrichtet. Sie darf dir das Kind nicht entfremden. Hast du mal erst ein Urteil, wie das Umgangsrecht geregelt ist, kann sie sogar das Sorgerecht verlieren, wenn sie sich nicht dran hält.
Dass du auf 180 bist, verstehe ich gut. Gleichzeitig merkst du aber auch, dass es deinem Kind schadet, wenn du dich zu passiv verhältst. Das Gefühl verstärkt sich später noch, wenn sie 10 wird, und nochmal, wenn sie in die Pubertät kommt. Also die jeweiligen geistigen Wachstumsschübe oder veränderten Bedürfnisse des Kindes oder wie man es nennen will, erfordern auch eine Anpassung der Eltern.
Als meine Tochter 10 wurde, ist mir endlich bewusst geworden, dass ich unbedingt etwas tun muss, um ihr zu zeigen, dass unsere Beziehung nicht von der Mutter abhängt.
Als Vater bin ich für sie der Prototyp ihrer Beziehung zu Männern. Ihre Mutter bringt ihr bei, wie sich Frauen zu Männern verhalten.
Mit einigen Anträgen auf Umgangsregelung, wöchentliches Telefonat etc und entsprechenden Anträgen auf Ordnungsmittel habe ich nicht nur der Mutter ihre Grenzen gezeigt. Ich habe auch meiner Tochter gezeigt, dass ich notfalls für sie kämpfen werde. Deinem Kind zuliebe darfst du das Ziel nie aus den Augen verlieren, nämlich ihr Stärke, Vertrauen, Sicherheit zu geben. Die Mutter wird immer versuchen, deine Aktionen als verletzte männliche Eitelkeit darzustellen. Sie wird versuchen, dich zu beleidigen, dich lächerlich zu machen, um wieder die Macht zu erlangen.
Da die Mutter unbewusst gegen das Kindeswohl handelt, musst du im Sinne einer gesunden Entwicklung deiner Tochter doppelt verantwortungsvoll handeln. Ich habe mich zwar immer wieder auf 180 bringen lassen und bin selbst immer wieder in die alten Beziehungsmuster mit der Ex gerutscht, aber immerhin lese ich heute noch meiner 15 jährigen Tochter abends vor, weiß, wann sie ihre Tage hat, etc. - Vertrauen und Sicherheit braucht auch ein 15 jähriges Mädchen noch.
Ich glaube, sie hat einfach gemerkt, dass ich sie nicht als Spielball zwischen den Eltern sehe, sondern dass Vater und Tochter etwas eigenes gemeinsam haben, das ihnen niemand wegnehmen kann. Dazu waren die Anträge ans Familiengericht nur Mittel zum Zweck.
Das Ziel muss sein, mehr vertrauensvolle Erlebnisse mit seinem Kind zu haben als die Mutter zerstören kann. dann hat dein Kind schon gewonnen.
Gut so das das Kind das Gespräch nicht mitbekommen hat. Du solltest trotzdem Dein Kind abholen und die Zeit mit ihm genießen. Auch wegen der Einschulung würde ich mir nicht vorschreiben lassen was ich meinem Kind schenke!!! Habe das Gefühl, dass Deine Ex versucht Dich ,,madig" zu machen und Dich als schlechten Papa hinzustellen. Leider ist dies oft der Fall bei gescheiterten Beziehungen, daß dann das Kind beeinflußt wird um sich selbst in einem guten Licht darzustellen und den anderen Partner als ,,schlecht" hinzustellen.
Da du einen Umgang mit deiner Tochter hast, schenke ihr ganz einfach die Schultüte etwas später. Damit es zur Einschulung nicht zum Streit kommt, würde ich diesen Tag nicht vorbeikommen, nimm deine Tochter also eine Woche später zu dir.
Allerdings solltet du mal mit der Mutter Klartext reden und auf dein Umgangsrecht beharren.