Kinderkrankenschein auch wenn Partner in Elternzeit ist?
Hallo! Ich bin in Elternzeit und mein Mann geht arbeiten. Wir haben 2 Kinder. Wenn eins oder beide krank sind bin ich ja da und mein Mann kann arbeiten gehen. Nun ist aber das Problem, dass meine Tochter operiert wird und ich mit ins Krankenhaus gehe (Tochter 5 Jahre alt, Sohn 3 Jahre alt). Darf mein Mann einen Kinderkrankenschein nehmen, damit er für das gesunde Kind Aufsicht führen kann? Falls nein, darf der Arbeitgeber Urlaub oder Überstundenabbau ablehnen? Besonders schön fänd ich Antworten mit Angabe von Paragraphen und entsprechenden Gesetzesgrundlagen. Bitte keine Antworten die nur darauf abzielen einfach irgendwas zu antworten um hier Punkte zu kriegen. Denn wenn irgendeine Antwort ohne Sinn und Zweck gegeben wird, kommen in der Regel keine guten Antworten mehr, da die anderen Nutzer denken, dass beantwortete Fragen auch tatsächlich beantwortet wurden. Vielen Dank!
5 Antworten
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/45.html
Wenn dein Mann mit deiner Tochter ins Krankenhaus ginge, wäre die Voraussetzung des § 1 erfüllt, dass eine andere im Haushalt lebende Person das Kind in der Zeit (wegen des zweiten Kindes) nicht betreuen kann.
Bleibt dein Mann aber beim gesunden Kind zu Hause, hat er streng genommen keinen Anspruch auf diese Art der Freistellung. Allerdings gewährt die Krankenkasse in solchen Fällen häufig eine Haushaltshilfe.
Einen Anspruch auf Freistellung gegenüber dem ArbG kann man aus solchen Gründen aber trotzdem auch auf Basis des § 616 BGB geltend machen!
Selbstverständlich spielt das zweite Kind eine Rolle. Das SGB sieht ja auch nicht umsonst pro Kind und Elternteil 10 Arbeitstage für Krankheit im Jahr vor.
Trotzdem steht die Bescheinigung über die Erkrankung des Kindes mit der notwendigen Betreuung nur dem Elternteil zu, der tatsächlich das kranke Kind betreut. Wenn die Betreuung durch die Mutter nicht gewährleistet ist (egal warum), steht dem Vater Freistellung n. § 616 BGB sowieso zu. EInen daraus resultierenden Verdienstausfall übernimmt die KK nach § 45 SGB V
Grundsätzlich ist der "Kinderkrankenschein" nur dafür da bei einer plötzlichen Erkrankung die Betreuung zu organisieren. Nicht um das Kind die ganze Zeit zu betreuen. Ja, der Arbeitgeber darf Urlaub oder Überstundenabbau ablehnen wenn betriebliche Gründe dagegen sprechen. Für solche Fälle wie euren gibt es ja die Familienhilfe, organisiert und bezahlt durch die Krankenkasse. Die kommt zu euch und betreut das verbleibende Kind wenn der Vater arbeiten ist. Wenn ihr das nicht wollt muß das Kind im Krankenhaus alleine bleiben, das wird ja durch die Krankenschwestern betreut.
Also ich weis von einem Arbeitskolegen der ist auf krankenscheid des kindes daheim gewesen. es war genauso wie bei dir 1 kind im krankenhaus und 1 kind daheim. Arbeitgeber sehen allerdings das nicht gern, wenn urlaub genommen wird ist ihnen das immer lieber. Aber dein Kinderartz weis da bestimmt mehr. und kann euch im falle den schein ausstellen.
Arbeitgeber sehen allerdings das nicht gern,
Erstens geht ein Kind immer vor und zweitens hat der ArbG keinerlei finanziellen Schaden, weil die Krankenkasse den Ausfall übernimmt.
arf mein Mann einen Kinderkrankenschein nehmen
Nein.
Väter und Mütter dürfen bei ihrem kranken Kind bleiben, wenn: das Kind jünger als zwölf Jahre ist, der Arzt ein Attest ausgestellt hat, die Betreuung und Pflege des Kindes aus ärztlicher Sicht erforderlich ist, sowohl der entsprechende Elternteil als auch das Kind gesetzlich versichert sind, keine anderen im Haushalt lebenden Personen, etwas Großeltern oder ein Au-Pair-Mädchen, das Kind betreuen können.
Das alles trifft auf dich hier nicht zu. Angefangen damit, dass die gesunde Tochter nicht krank ist. Da muss er wohl einen Tag Urlaub nehmen. Ablehnen kann er das theoretisch auch, wenn das aus betrieblichen Gründen nicht anders möglich ist. Dann müsstet ihr euch einen Babysitter o.ä. nehmen. Oder auf Großeltern (falls möglich) zurückgreifen.
Vielen Dank Stinkertum! Beide Kinder sind unter 12 und da man als Elternteil für Kinder bis 6 als Begleitperson mit ins Krankenhaus geht falle ich doch als im Haushalt lebende Aufsichtsperson aus. Daher ist eine Aufsicht für das verbleibende gesunde Kind nicht gewährleistet. Aber ich verstehe schon das Prinzip. Schließlich brauche ich ja jemanden für das gesunde Kind. Aber wenn nun mein Mann zum kranken Kind ins Krankenhaus ginge, weil ich als Aufsichtsperson ausfalle, da ich mich um das gesunde Kind kümmern muss, käme dann ein Kinderkrankenschein in Betracht?
Das kann dann durchaus sein. Will ich nicht völlig ausschließen. Denke aber eher das wird nicht der Fall sein, weil es ist eine Aufsichtsperson für das kranke Kind da (eben du). Das gesunde Kind wird da gar nicht betrachtet, da müsst ihr selber gucken, wie ihr das regelt (eben über einen Babysitter). Aber ich will mich da auch nicht zu weit aus dem Fenster lehnen, ggf. mit dem Arzt Rücksprache halten, der wird da mehr Erfahrung haben.
Hallo masch1973,
wenn keine Möglichkeit besteht euren Sohn tagsüber von jemand anderen versorgen zu lassen, kann man sich wegen Betreuung krankschreiben lassen. Pro Kind sind das 10 Tage im Jahr bis zum 12. Lebensjahr. Mit Paragraphen kann ich leider nicht dienen. Frag mal bei der Krankenkasse nach. Die mussten Dir da weiter helfen können.
Ich spreche aus eigener Erfahrung, habe selbst zwei Kinder.
Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen.
Lg
Das geht aber nicht, wenn das betreffende Kind gesund ist.
Wenn keine Betreuung für das gesunde Kind zur Verfügung steht kann er sich trotzdem "krank "schreiben lassen. Das geht aber nur bis 12 Jahre. Ich wüsste nicht das sich das geändert hat, lasse mich aber auch vom Gegenteil überzeugen.
Für ein gesundes Kind kann man sich nicht "krank schreiben lassen". Hier sollte man dann wenigstens so clever sein zu sagen, dass der krank geschriebene Elternteil tatsächlich auch mit dem kranken KInd im Krankenhaus war. Für die Betreuung eines gesunden Kindes wird in solchen Fällen unter Umständen eine Haushaltshilfe gewährt. Wenn die KK Fragen stellt, würden sie die Zahlung des Krankengeldes dann allerdings zu Recht verweigern können!
Mensch, auf die einfachste Antwort bin ich gar nicht gekommen: Die Krankenkasse zu fragen. Vielen Dank 1sonnenblume!
Bitte schön. :)) Alles Gute.
Bin ich mir nicht so sicher. Es kann auch sein, dass in diese Rechnung das gesunde Kind gar nicht einbezogen wird, und somit eine Person "da" ist.