Meine Freundin verbietet mir mit meinem Kind meine Familie alleine zu besuchen. Darf sie mir das verbieten?
Hallo ich hab eine Frage an euch. Und zwar meine Freundin verbietet mir mit meiner Tochter ( 10 Monate alt ) meine Familie zu besuchen oder auch zb. Alleine Spazieren gehen usw. Sie meint zu mir nur wo ich sie darauf angesprochen habe "das hätte ich nicht verdient" und wenn ich mit meiner Tochter einfach nehmen würde zb. Zum spazieren. Würde sie die Polizei rufen. Sie hat leider das Alleinige Sorgerecht. Ich bin nur Anerkannter Vater. Darf sie das alles ? Was könnte ich dagegen machen? Ps. Wir Wohnen und Leben zusammen in einer Wohnung.
11 Antworten
du sollst dir verdienen mit dem kind spazieren zu gehen? sie "verbietet" dir wohin du mit deinem kind gehst? es wird zeit das du deine freundin mal massiv in die schranken weist und ihr grenzen setzt. sie scheint zu denken du bist nur eines ihrer kleinkinder und sie hätte dir irgendwas zu sagen.
du bist eingetragener vater des kindes. damit hast du genauso umgangsrecht wie es die mutter hat - eigentlich habt ihr beide umgangspflicht, da nur das kind umgangsrecht hat und zwar mit beiden eltern.
wenn sie meint dir vorschriften zu machen, wäre erstmal zu klären wo hier dein stand in der "beziehung" ist. habt ihr euch überhaupt noch was zu sagen? oder bevormundet sie dich von oben bis unten. wenn du spazieren willst, geh los. wenn du zu deinen eltern willst, geh dorthin. auch deine eltern haben als großeltern umgangsrecht.
vorher solltest du allerdings das gemeinsame sorgerecht mit der km erklären, wenn notwendig dieses gerichtlich einholen. such dir einen guten anwalt und sorge dafür, dass sei bei einer trennung das kind nicht aus der wohnung entfernt ohne deine einwilligung. so es deine wohnung ist, wirf sie raus und beantrage das abr für dein kind - wenn du es versorgen und großziehen willst.
hier wird es zeit, dass du dich streckst und mal gehörig auf den tisch haust - sprichwörtlich, nicht wirklich und deiner freundin zeigst das du nicht ihr zirkusclown bist und deine rechte kennst und durchsetzen wirst. auch über ihren kopf hinweg und mit möglichen konsequenzen die ihr nicht schmecken werden. sie darf mitreden, aber sie trifft in deiner umgangszeit keine entscheidungen.
ich wünsche dir glück und hoffe das ihr für das kind eine gemeinsame lösung findet. wenn nicht, pass auf das kind auf, lass es nicht aus den augen und wirf die km wenn nötig raus. dann musst du eben die sache im eilverfahren betreffend des abr durchsetzen.
Du hast die Frage nicht verstanden. Der Vater hat das geteilte Sorgerecht längst verloren, wenn die Mutter jetzt das alleinige Sorgerecht hat. Also scheint er Dreck am Stecken zu haben. Da hat die Mutter alles Recht der Welt zu bestimmen, wann und wo der Vater das Kind sehen darf.
Der Vater hat die gemeinsame Sorge nie gehabt, da sie nicht verheiratet sind und keine gemeinsame Sorgererklärung abgegeben haben.
Nein, die Mutter hat da nicht alleine zu bestimmen.
deine antwort ist falsch, der vater hat das gsr noch nie gehabt, da die eltern nicht verheiratet sind. die mutter hat nichts zu melden und wer bist du zu entscheiden das der kv dreck am stecken hat? die km scheint etwas größenwahnsinnig und machtbesessen zu sein, kann auch teil einer psychischen störung zu sein - man will das kind nicht teilen - auch bindungsintoleranz spielt da eine große rolle. ist nicht kvs problem und bei guter argumentierung ist nachgewiesen das sie sich gerade kindeswohlgefährdend verhält und die bindung zwischen vater und kind stört.
die mutter hat garnichts zu bestimmen und sie legt nicht fest wann oder wie oft oder gar wo der vater sein kind sieht. er nimmt es, zieht es an und verabschiedet sich von ihr und wenn sie terz macht, holt er die polizei und verschafft sich ausgang. sie hält ihn nicht fest und auch nicht das kind. er kann sich auch hilfe holen und stellt seinen vater vor die tür, kind in die hand drücken und ins auto hocken. km klar machen das man in x stunden oder tagen wieder da ist. schöne ruhe und schönes we. bis bald. du hast die frage nicht verstanden, die faktenlage nicht verstanden und musst aufhören falsche antworten zu geben.
Ich fürchte du musst einen Antrag auf gemeinsames Sorgerecht stellen um das Problem zu lösen. Dafür solltest du dir aber einen Anwalt nehmen. Wenn du die Vaterschaft anerkannt hast und sonst keine Gründe dagegensprechen solltest du es bekommen.
Was hast du angestellt das deine Freundin das Sorgerecht hat?
Bei unverheirateten Paaren erhält die Mutter automatisch das alleinige Sorgerecht. Das gemeinsame Sorgerecht muss der Vater beantragen.
Der Vater muss also nicht zwingend was angestellt haben.
Bis 2013 musst eid emutter sogar auch dne gemeinsamen sorgenreccht zustimmen. Heute geht es auch "ohne".
"ohne" geht es aber nur mit Gerichtsbeschluss.
Gar nichts hat er angestellt.
Wenn sie nicht verheiratet sind, bekommt die Mutter automatisch die alleinige Sorge.
Kann gut sein...aber wen nie was vorgefallen ist würde ich mir das auf keinen Fall gefallen lassen!! Auch ein Mann/Vater hat ein Anrecht auf sein Kind!
das nennt sich macht demonstrieren, bindungsintoleranz, kindeswohlgefährendes verhalten seitens der mutter. die mutter ist psychisch gestört und macht das kind mit ihrem verhalten über kurz oder lang kaputt. da muss garnix vorgefallen sein - sie glaubt einfach nur, das es ihr eigentum ist.
Aber irgendwas muss du doch gemacht haben das sie sofort die Polizei benachrichtigt wen du alleine mit DEINEM Kind raus gehst...!
och gottchen... ich habe so "bekloppte" Mütter kennengelernt...
Das hab ich mich auch die ganze Zeit gefragt. Offensichtlich hat er etwas so Schlimmes angestellt, dass die Freundin ihm zurecht verweigert, das Kind woanders hin zu schleppen.
Da sie das alleinige Sorgerecht hat, darf sie dir das verbieten.
Obwohl ich es schon sehr fragwürdig finde, dass sie dir verbietet mit eurer Tochter alleine spazieren zu gehen.
Anscheinend spielst du hier nicht mit offenen Karten, in der Vergangenheit ist anscheinend etwas passiert was du uns nicht erzählst.
Stelle einen Antrag auf das gemeinsame Sorgerecht!
die antwort ist falsch. sie darf dir garnichts verbieten. das sorgerecht spielt im umgangszeitraum überhaupt keine rolle. du solltest deine freundin dringend auffordern mit dir das gemeinsame sorgerecht zu erklären und ihr wenn nötig gerichtlich grenzen setzen. sie hat nichts zu bestimmen. selbst wenn sie die polizei rufen würde, würde garnichts passieren - du hast umgang und so haben es auch die großeltern, denn die haben ein recht darauf.
Nein, mit dem alleinigen Sorgerecht darf sie keineswegs das Umgangsrecht des Vaters beschneiden.
Natürlich darf sie das.
nein darf sie nicht. und es wird zeit das du aufhörst deine falschen antworten hier zu spamen
den umgang kann nur das familiengerciht unterbinden. nicht die kindesmutter. das hat meine ex auch versucht. das gericht sah darin eine verletzung ihrer pflichten und war dann der meinung das ich das besser regeln kann. seitdem lebt unser kind bei mir.
Nein ich verschweige euch nix. Wir streiten halt sehr oft mit einander. Und sie will mich halt in allen sachen kontrollieren. Das lasse ich aber halt nicht immer zu weil ich sowas halt nicht mag. Und deswegen hätte ich das ja auch nicht verdient alleine zeit mit meinem Kind zu verbringen.
Ja, das darf sie, denn du hast lediglich ein Umgangsrecht.
Aber mit dem Umgangsrecht darf ich meine Tochter doch auch mal alleine mit nehmen oder ?
eben er hat umgangsrecht, genau wie die km umgangsrecht hat. er hat das recht auf gemeinsames sorgerecht und wer sagt, das das kind bei einer trennung bei der mutter verbleiben wird?
Wenn du von nichts eine Ahnung hast, bitte mal nichts schreiben. Du hast ja nicht mal kapiert, dass Umgangsrecht und Sorgerecht zwei völlig verschiedene Dinge sind. Und ganz offensichtlich hast du auch die Frage nicht verstanden.
Nein, hier liegt markusher richtig.
Während des Umgangs mit dem Vater hat die Mutter nichts zu melden, Sorgerecht hin oder her.
bevollge deinen rat für dich ganz zügig. du hast keine ahnung von der materie und solltest dich hier mit deinen falschantworten schleunigst raushalten.
Ich habe bereits mehrere Prozesse gegen meine Frau geführt mit umgekehrten Vorzeichen. Da hatte ich das alleinige Sorgerecht und meine Frau nur Umgangsrecht. Ich bin in dieser Hinsicht seit 20 Jahren Fachmann. Ich wiederhole mich gerne: Du hast von absolut nichts eine Ahnung.
Ich bin regelmäßig bei vielen Prozessen anwesend und begleite Kinder durch diesen Prozess.
Das ist Quark, was Du da schreibst.
Nein, das ist die Realität. Du begleitest Kinder durch Prozesse? Was bist du denn für ein Troll? Da lachen ja die Hühner!
du redest unsinn und bist überhaupt kein fachmann. dein sorgerecht spielt im umgang deiner frau keine rolle. du hast ihr nichts zu melden. wo sie sich aufhält, mit wem sie sich trifft, wer das kind in der zeit betreut, geht dich garnichts an und das würde jeder richter dir auch sagen. was für ein troll bist du denn lol - diese prozesse hat es nie gegeben. höre auf weiter falsche antworten zu geben troll
Du triffst es eig auf dem Punkt. Und nein ich habe kein Dreck am stecken. Warum glauben eig. so viele Leute immer das der Vater/Mann der böse ist. Es gibt genug Frauen die böse sind. Das trifft auch leider bei der km zu. Ich sag jetzt nur soviel das sie sehr aggressiv wird im Streit. Und ich werde das geteilte Sorgerecht beantragen zur not auch übers Gericht. Ich habe ihr auch schon vorgeschlagen Hilfe zu suchen und es mal mit einer Therapie zu versuchen. Das möchte sie aber nicht. Vielen dank für dein Komentar.