Gründe für Zurückstellung (Einschulung)
Hallo!
Unsere Tochter wird am 18.06. nächstes Jahr (2015) 6 und müsste dann gemäß Stichtag in Sachsen (30.06.) im September 2015 eingeschult werden. Sie wäre dann sozusagen eine der Jüngsten in der Klasse. Wir haben zwar keine Bedenken, dass Sie nicht reif für die Schule wäre (sie ist für Ihr Alter nur relativ klein), aber würden ihr gern "das eine Jahr Kindheit noch geben". Bedenken vom Arzt oder Kindergarten, dass sie es nicht schaffen würde, gibt es nicht. Wir mussten Sie jetzt für 2015 in der Schule anmelden, haben auch "Wunsch auf Rückstellung" angekreuzt. Nun sollen wir uns nochmal schriftlich, also mit Gründen, an die Schule wenden.
Meine Frage: Kann man selber sagen, daß man sein Kind lieber noch ein Jahr zu Hause lassen würde ?
Wenn nicht, welche Gründe gibt es für eine Zurückstellung? Bzw. welche werden denn z. B. berücksichtigt bzw. würden dem Wunsch der Eltern etwas mehr Ausdruck verleihen?
Ich danke Euch schonmal! :-)
6 Antworten
Euer Wunsch spielt da keine Rolle. Euer Kind ist schulpflichtig. eine Rückstellung muss der zuständige Schularzt befürworten, der normale Kinderarzt reicht da nicht aus. Wenn der Schularzt sie für schulreif erklärt hat, dann muss sie eingeschult werden, da spielt euer Wunsch keine Rolle. Der Sohn einer Freundin wird wohl erst später eingeschult, allerdings hatte er aufgrund von Entwicklungsverzögerungen einen Integrativplatz in der Kita und der Schularzt befürwortet eine Rückstellung wegen mangelnder Schulreife. Ich sehe da absolut keine Chance bei euch, sie wurde ja schon für schulreif erklärt. Also sorgt dafür dass sie eine Vorfreude entwickelt und gerne zur Schule geht. Mehr könnt ihr nicht machen.
Also wenn sie nach Laendergesetz ein MUSS Kind ist und kein KANN Kind, dann reicht euer Wunsch mit Sicherheit nicht aus, da braucht man was vom Arzt, Kindergarten oder Psychologen, die sagen, dass sie noch zu unreif ist. Sonst werdet ihr nichts ausrichten. Vielleicht wuerde auch noch etwas Gewicht haben, wenn euer Kind absolut nicht in die Schule will.
Vielleicht solltet ihr euch auch mal informieren, wie lange es ggf. noch moeglich ist, das Kind wieder rauszunehmen, wenn es nicht klappt. Oder ob es da noch eine Art Vorschule gibt, wo das Kind hin kann. Da hat jedes Land und sogar jede Stadt oft andere Bedingungen und Moeglichkeiten.
Ich kann euren Wunsch gut nachvollziehen, ich hatte selbst ein MUSS Kind (Ende Mai geboren) und fuer den war der Schulstart zu frueh, was mit jahrelangen Problemen verbunden war und ihm einen sehr harten Schulweg bescherte. Im Kindergarten lief damals alles gut, aber was ich nicht bedacht hatte war, dass er im Kindergarten an den extra Sachen arbeiten konnte, wenn er denn wollte, das klappte super. In der Schule aber musste er und das jetzt SOFORT und mein Kind war ein Traeumer, bis er ohne direkte Anleitung (sehr viele Kinder, Lehrerin ueberfordert) anfing, war die Stunde rum. So verzog er sich in seine Traeumereien und kriegte vom Unterricht nicht viel mit, was der Lehrerin auch sehr spaet aufviel, weil sie genug aktivere Kinder zu beachten hatte. Bis zum Ende des 9. Klasse (er schaffte gerade so den Hauptschulabschluss) tat er sich sehr schwer mit der Schule. Erst danach ging es aufwaerts und heute hat er die Kurve gekriegt und er lernt sogar freiwillig mit super Noten.
Und ich kenne auch weitere Kinder, wo es zu Problemen kam durch eine fruehe (aber zeitgemaesse) Einschulung. Ein Kind durfte die 1. Klasse wiederholen (mein Sohn durfte das nicht und rausnehmen durfte ich ihn auch nicht mehr, da war ich zu spaet dran) und danach lief alles prima. Aber auf Elternwuensche wird da nicht wirklich gehoert.
Danke für Deine ausführliche Schilderung. Wir haben sie gerstern erstmal angemeldet (mussten wir ja, da sie ja normal nächstes Jahr in die Schule kommen müsste). Wir haben angekreuzt, dass wir eine "Rückstellung" wünschen. Sollen jetzt aber (gute) Gründe nennen bzw. schriftlich abgeben. Nur was schreibt man da?
Das entscheiden m. E. nicht die Eltern/ Schule alleine, da muß der Schularzt mit ins Boot.
Mit 6 Jahren ist das Kind schulpflichtig, da kann man nicht einfach sagen, daß es lieber ein Jahr später zur Schule soll => Verletzung der Schulpflicht!
Ausnahme laut SchulG für Sachsen:
Im Ausnahmefall können Kinder, die bei Beginn der Schulpflicht geistig oder körperlich nicht genügend entwickelt sind, um mit Erfolg am Unterricht teilzunehmen, um ein Jahr vom Schulbesuch zurückgestellt werden. Zur Feststellung des Entwicklungsstandes des Kindes können pädagogisch-psychologische Testverfahren herangezogen werden. Zusätzlich können mit Zustimmung der Eltern bereits vorhandene Gutachten einbezogen werden.
Also würde hier nur eine "Bestätigung" vom Kinderarzt helfen?
http://www.helpster.de/zurueckstellung-bei-der-einschulung-beantragen-so-geht-s_97934
Ich kann dich verstehen, aber bedenke auch, dass deine Tochter sicher gerne mit den Kindern, die sie im Kindergarten kennengelernt hat, eingeschult werden möchte. Wenn sie alle Voraussetzung hat, wäre das abzuwägen.
Ich wünsche dir eine weise Entscheidung.
Das ist ein Argument. Aber die Kinder der nächsten Gruppe kennt sie auch sehr gut. Ich denke Kinder freunden sich schnell an. Aber ihr das eine Jahr noch zu geben, wäre uns sehr wichtig. Welche die richtige Entscheidung ist, wird man erst nach ein paar Jahren sehen.
Ich persönlich glaube nicht, dass das eine falsche Entscheidung sein wird. In ein paar Jahren spielt das eine Jahr eh keine Rolle mehr, aber jetzt merkt man eben den Unterschied von einem Jahr doch merklich.
Alles Gute!
Danke. Genau das ist für uns der Grund für die Zurückstellung. Nur, dass das leider nicht reichen wird...
Schau Dir mal §27 (3) SchulG an, da steht alles drin.
Willkommen in der Schule !!!
Danke. Das spricht nicht für unseren Wunsch...
Und wenn der Schularzt sagt, dass sie "fit für die Schule" ist, hat man da gar keine Möglichkeit?