Abholung aus der KiTa der Freundin des Kindesvaters verweigern
Hallo,
meine Freundin steht gerade vor einer schwierigen Situation. Der Kindesvater holt aktuell seine Tochter alle 14 Tage von Sa bis So. Er selber hat seit einigen Monaten eine neue Lebenspartnerin.
Da er demnächst weit weg zieht und er angeblich Freitags immer lange arbeiten muss soll seine Freundin das Kind aus der KiTa abholen. Meine Freundin hat ihm darauf hin gesagt das sie das nicht möchte, weil sie die Freundin des Kindesvaters nicht kennt. Sie haben sich bisher nur paar mal gesehen zwischen Tür und Angel. Auch ihre Tochter hat vorhin gesagt das sie von der Freundin des Vaters nicht abgeholt werden möchte und lieber vom Papa selber. Die kleine muss sowas schon bereits vorhin im Auto gesagt haben und der Kindesvater hat wohl in der Art darauf geantwortet das, wenn sie von seiner Freundin nicht abgeholt wird, sie ihren Papa dann nicht mehr sehen kann.
Meine Freundin hat ihm dies vorhin bei der Übergabe nochmal deutlich gemacht das er sich selber um sein Kind kümmern soll. Die Antwort darauf kamt prompt das er das dann wohl auf "anderem" Wege klärt. Ich selber kann da meine Freundin sehr gut verstehen das sie so ihr Kind einer "fremden" Person aushändigt. Der Kindesvater kümmert sich soweit nicht innerhalb der Zeit um seine Tochter. Da herrscht toten Stille. Keine Anrufe - gar nichts vom Papa. Was ich selber sehr traurig finde.
Kann sie als Mutter dem Kindesvater das Recht verweigern das sie ihr Kind der Freundin des Kindesvaters aushändigt?
6 Antworten
Eine kurze Ergänzung noch: Hierbei handelt es sich um ein geteiltes Sorgerecht.
Ich kann deine Freundin sehr gut verstehen. Sie kennt sie nicht und deswegen möchte sie das Kind nicht mit ihr alleine lassen. Aber meiner Meinung nach wäre die bessere Lösung kein Verbot sondern ein kennenlernen der Freundin. Ladet doch beide mal zum Kaffee ein oder macht alle zusammen mit der kleinen einen Ausflug. Vergesst nicht: Es geht um das Kind!!!!!!!!!!!
Wenn das Aufenthaltsbestimmungsrecht bei beiden Elternteilen liegt hat sie rechtlich keine Möglichkeit, dies zu untersagen, wenn der Vater in Ausübung seines Sorgerechts dem Kindergarten unterschreibt, dass er damit einverstanden ist, dass das Kind von seiner Freundin abgeholt wird.
Soviel zum rechtlichen, jetzt mal zum Sozialen:
Herrgott, nun lasst doch seine Partnerin die Kleine abholen, das ist doch schon wieder so eine Erwachsenengeschichte. Die Eltern sind getrennt das Leben geht weiter. Die neue Partnerin des Kindsvaters unterstützt diesen, indem sie das Kind abholt, ist doch toll!
Dass die Kleine da erst mal gehemmt ist, ist ja relativ normal, sie steht noch immer zwischen Mama und Papa und möchte die beiden gerne wieder zusammen sehen, gerade da ist jetzt die Kindsmutter gefragt, sie aufzubauen und ihr zu vermitteln, dass das Erwachsenenleben nun mal manchmal dazu führt, dass man sich Hilfe suchen muss in dem Fall halt von der Freundin des Vaters.
Diese ganze Engstirnigkeit geht zu Lasten des Kindes. Sicherlich ist das alles gefühlsmäßig nicht einfach, aber da muss man als Mutter halt durch, sorry.
Wenn die Mutter das alleinige Sorgerecht hat, kann sie bestimmen wer das Kind im KiGa abholen darf. Der KiGa muss sich an diese Weisung halten.
Das finde ich völlig unmöglich von Dir.
Dein evtl. vorhander oder zukünftiger Freund dürfte garantiert ebenfalls das Kind abholen, Freundinnen von Dir gesichert auch.
Auch der Vater hat das Recht, Menschen zu bestimmen, die die Tochter aus dem Kindergarten abholen dürfen.
Der Vater muß auch damit leben, dass seine Ex Menschen kennt und diese in Kontakt mit der Tochter bringt, ohne, dass er diese kennt.
Der Vater hat dieses Recht auch.
Das hier ist Schikane pur.
Das Kind redet natürlich der Mutter nach, es befindet sich im Loyalitätskonflikt. Liest sich so, als würde die Mutter weder wissen noch sich dafür interessieren, was ein Loyalitätskonflikt ist.