Umgangsrecht, wie weit darf der Vater gehen?
Hallo,
ich habe da mal eine Frage zum Umgangsrecht.
Ich lebe von dem Vater meiner Tochter seit nunmehr 6 Jahren getrennt, die Regelung ist, dass sie jedes 2te Wochenende bei ihrem Vater ist und jeweils die Hälfte der Ferien.
Meine Tochter liebt ihren Vater und ich möchte dieses Umgangsrecht auch in keinster Weise einschränken, aber trotzdem gibt es da da ein Problem.
So innig das Verhältnis meiner Tochter zu ihrem Vater ist so eisig ist es zwischen mir ud ihm, aus privaten Gründen habe ich ihm deshalb untersagt mich telefonisch zu kontaktieren und ihm auch untersagt weder auf meinem Festnetzanschluss oder bei mir in der Firma anzurufen.
Leider hält er sich überhaupt nicht daran, wenn er seine Tochter sprechen möchte und sie geht nicht an ihr Handy oder hat es ausgeschalten ruft er bei meiner Mutter an und fragt ob sie da ist oder bei mir zuhause oder in der Firma, also ständig hab ich ihn am Telefon obwohl ich das nicht möchte.
Er sagt er hätte ein Recht darauf anzurufen wenn er seine Tochter sprechen möchte, wann immer er will. Ist das tatsächlich so? Geht das Umgangsrecht so weit das ich als Mutter verpflichtet bin, dem Vater eine ständige telefonische Erreichbarkeit seiner Tochter zu gewährleisten?
Vielen Dank schon mal und genervte Grüße
15 Antworten
Nein, eine ständige telefonische Erreichbarkeit des Kindes mußt Du ganz sicher nicht gewährleisten. Du kannst ihn auf das Handy Deiner Tochter verweisen, wenn sie eines hat. Dann muß er eben selbst auf sie einwirken, daß sie ihr Handy nicht ausschaltet.
Du hast gegen ihn auch einen Anspruch auf Unterlassung, den Du notfalls gerichtlich durchsetzen kannst. Dann würde ein Verstoß für ihn ziemlich teuer werden...
Stimmt skyfly71,aber wie kann man dann noch miteinander reden wenn was sein sollte wegen des Kindes.Also,sie soll daß lieber nicht machen mit der Unterlassung.Das macht nichts leichter!Meine Meinung!
natürlich, schließlich ist er der vater und er ist sogar VERPFLICHTET sich über das besuchsrecht hinaus um seine tochter zu kümmern, sich nach ihrem wohlergehen, schule usw. zu erkundigen. und DU bist verpflichtet mit ihm zusammenzuarbeiten, sprich ihm bescheid zu geben wenn das kind z.b. ins krankenhaus muss oder es schulische probleme gibt!!!! könnt ihr nicht eine feste regelung finden? z.b. 2 mal die woche kann er deine tochter gegen abend zu hause anrufen und sie ihn natürlich immer dann wenn sie will?
er ist ein vater der sich um sein kind sorgt, was ist wenn ihr etwas passiert ist oder ähnliches und er sie deswegen nicht erreicht? einerseits wird sich aufgeregt die väter kümmern sich nicht um ihre kinder und wenn sich dann mal einer kümmert wird auch nur gemeckert, gehts noch????
mal ganz davon abgesehen was DU möchtest ist auf gut deutsch gesagt ziemlich egal, es geht NICHT um dich sondern um deine tochter, nimm dich selbst mal nicht so wichtig
:D michi, deine antworten treffen es genau auf den punkt (vielleicht auch auf einen wunden punkt) ;D LG
@michi: es geht darum was SIE will. wenn er sie auf arbeit ständig anruft dann ist das stalking und gefährdet ihren arbeitsplatz. belästigung ist auch kein schlechter aufhänger.das gehört streng verboten. oder gerichtlich interveniert wenn er sich nicht an anordnungen hält. ständiges anrufen bei der mutter zu hause ist belästigung, für anrufe die die tochter betreffen hat er eine handynummer bekommen. wenn sie nicht mit ihm sprechen will oder nicht erreichbar ist, hat er pech gehabt. das ist fakt und in diese schranken würde ich ihn ganz streng weisen.
wenn du keine ahnung hast dann lass dich von leuten belehren die es besser wissen u. die auch einschätzen können wie es rechtlich richtig läuft. du hast jedenfalls keine ahnung und redest einen haufen schwachsinn.
Pfffffff sorry aber ich bin auch genervt von mein Ex sein tägliche Anrufe. wir haben etwa kein Privatsphäre mehr????? Ich habe grundsätzlich versucht mit ihm ein guten Kontakt aufrecht zu erhalten aber sein Charakter ist sowas von wiederwärtig dass ich alle Hoffnungen aufgegeben habe und ich gebe mir keine mühe mehr er sieht sein Tochter alle 2 Woche ich gewährleiste auch Telefonate aber täglich sorry , dass sehe ich nicht ein! Lg
verbiete ihm per anwalt die anrufe auf arbeit, da sie deinen arbeitsplatz gefährden könnten. ändere deine telefonnummer bei deinem anbieter und lass dir eine geheimnummer geben. dann hast du das problem geklärt das ex dich anrufen kann wann er meint. verweise ihn auf die festgelegten umgangszeiten und das er die tochter zu einer festgelegten zeit x an tag y für 10 oder 20 oder 30 min. anrufen kann. wenn deine tochter genervt ist, soll sie ihm das am handy sagen. die restliche zeit leg das handy in deine schublade im ausgestellten modus.tochter würde ich ein neues handy holen mit einer anderen nummer, damit sie auch nicht ständig angerufen werden kann - so sie genervt sein sollte. deine mutter muss die anrufe ebenfalls nicht dulden und kann kv darauf aufmerksam machen. hält er sich nicht an die verbote:
anzeige wegen:
stalkings belästigung
wären die nächsten schritte. ein findiger anwalt findet wohl noch mehr. unterlassung ist hier auch schon gefallen.
leg einen telefontermin mit tochter fest - so sie das will und sage ihr sie ist ansonsten kein anrufbeantworter des vates über irgendwelche ereignisse. sie legt fest ob sie das möchte oder auch nicht.
lach deine antwort schießt echt den vogel ab der anwalt wird lachend in der ecke liegen
Und der Anwalt der Mutter würde genau das beantragen, was Jumba (DH von mir!) vorschlägt: Anrufe zu einer best. Uhrzeit.
Wenn du dich dann wieder beruhigt hast, michi, liest du dir mal meine Tipps durch, Umgangsvereinbarung 1 u. 2., da sind auch die Telefonate mit meiner Tochter geregelt.
Mach dir eines klar: Ihr seid beide immer noch Eltern und darum ist ein gewisses Maß an Kommunikation erforderlich, um eurem Erziehungsauftrag nachzukommen!
Ich bin auch nicht sonderlich erfreut wenn mein Exmann anruft, aber es gibt haltimmer mal wieder sachen zu klären oder er will etwas mit seinen Kids besprechen. Ebenso dürfen die Kids ihn anrufen.
Gewöhne dir einen sachlichen neutralen Tonfall am Telefon an. Du musst ihn nicht mögen, aber er ist der Vater des Mädchens und hat ebnso Rechte wie du.
Ausserdem belastest du deine Tochter immens psychisch, wenn sie das Ganze, wie du es bisher betreibst, mitbekommt! Sie liebt nämlich beide Elternteile! Sie will DIR keinen Kummer bereiten, freut sich aber andererseits über jeden Anruf des Vaters!
Also bedenke mal deine Einstellung. Ja, es ist schwer, sich über die psychischen Verletzungen aus der Scheidunghinweg zu setzen, aber das musst du schaffen, deinem Kind zu Liebe!
Ich wünschte, Sie würden das meiner Ex-Schwiegertochter erklären.:)
Weder bin ich belastet durch eine Scheidung noch frustriert oder sonstiges, ich war nie verheiratet und ich habe ihn verlassen.
Der "Vater" kennt alle seine Rechte, da könnt ihr mal von ausgehen, hat aber noch nie einen Pfennig Unterhalt gezahlt und benimmt sich wie die Axt im Wald.
Ich komme sehr Wohl meinen Verpflichtungen nach und möchte mit ihm nur noch alles schriftlich regeln weil er sich an mündliche Absprachen sowieso nicht hält.
Wie schon gesagt sieht er seine Tochter regelmäßig und kann auch mit ihr telefonieren, aber ich möchte das halt nicht.
Ich finde es sehr schade und auch traurig, wenn Frauen in solchen (sicher nicht einfachen) Lebensituationen ihre eigenen Interessen über alles stellen. Allein, dass er vom Kind getrennt lebt, bedeutet für einen Vater ja schon einen gewaltigen Einschnitt. Und dass Du ihn dann halt am Telefon hast...tja,... Du hast eben auch ein Kind mit und von ihm. Das bedeutet nun mal auch eine lebenslange Verbindung. Wenn sich die Anrufe von der Häufigkeit in Grenzen halten, solltest Du das schon ermöglichen.
Richtig, aber die Grenze ist eben da erreicht, wo sie sich gestört fühlt.
SIE??? es geht um das kind,wann fangt ihr mal an das zu kappieren???
Ich glaube nicht, dass du in deinem Alter so wie ich ein 12 jähriges Kind hast, das laut Einschätzung des JA und Richtern in die Umgangsstreitigkeiten der Eltern NICHT involviert wurde.
Mir wurde von allen Seiten bescheinigt, dass es mir in meinen Anträgen um das Wohl meiner Tochter geht.
Also überleg dir mal, wen du hier anschreist, junger Mann!!!
Der Vater kann eine bestimmte Uhrzeit für seine Anrufe vorschlagen, es gibt genug Möglichkeiten, sich über sein Kind zu informieren, ohne der Mutter auf den Sack zu gehen.
Denke mal, das ist alles richtig. Doch den perönlichen Kontakt komplett zu verweigern, halte ich nicht für den richtigen Weg. Das bekommt auch das Kind mit (oder geht evtl. aus dem Grund auch selbst schon nicht an's Handy), und Kinder können emotionale Dinge einfach noch nicht nachvollziehen. Das können wir Erwachsene ja noch nicht mal immer. Gelegentliche Gespräche sollten durchaus möglich sein.
hast du mal darüber nachgedacht das sie nicht mehr ans handy geht, weil sie sich vom vater einfach nur genervt fühlt mit der ganzen hinterhertelefonierei. er hat zeiten für umgang und gegen ein anruf ein oder zweimal die woche ist nichts einzuwenden, aber ständig hinterherzutelefonieren ist nervig und stalking.
Ich halte es nicht für sinnvoll, mit dem KV generell nicht zu sprechen. Und diese Rufe nach Anwalt und Gericht finde ich übertrieben. Solche Schritte belasten auch nachhaltig die Beziehung zwischen Tochter und Vater. Und vielleicht liesse sich u.a. das Problem mit den Anrufen in einem ruhigen Gespräch aus der Welt schaffen.
hm was du davon hältst ist doch erstmal einerlei. wenn ein umgangselternteil und ex es aber nicht versteht auf normalen weg, dann muss man gerichtlich intervenieren oder wünscht du tgl. mehrfache stalkinganrufe eines ex. es scheint ruhige gespräche gegeben zu haben, er rafft es nicht. es bedarf aber eigentlich keiner gespräche sondern die klare aussage: ruf mich nie wieder auf arbeit an, ruf mich bitte nicht mehr zu hause an. wenn du was möchtest dann schreibe per normalpost oder email. wenn du tochter reden wilst, sie ist an tag x zur zeit y für dich einige minuten erreichbar. vielelicht sollte tochter ihm das ähnlihc vermitteln.
Immer schön Fronten schaffen, und am besten alles über's Gericht klären. Und sich dann aber wundern, wenn soviele Kinder psychologische Behandlung brauchen, weil sie verhaltensauffällig sind.
Und im Zweifel wäre es hilfreich sich den umgekehrten Fall vorzustellen: welche Mutter, deren Tochter beim Vater lebt, würde sich nicht auch gerne oft nach deren Wohlbefinden erkundigen und stillhalten, wenn sie sie nicht erreichen kann, Und darum geht es ja offensichtlich hier, nicht um Anrufe bei der Mutter direkt, sondern zum Zweck mit der Tochter zu sprechen
Es werden keine Fronten geschaffen, sondern bestehende Fronten werden geklärt. Das Kind muss überhaupt nicht involviert werden. Gerichte schaffen keine verhaltensauffälligen Kinder, das ist Quatsch! Der umgekehrte Fall ist genauso zu regeln, bringt uns jetzt auch keine neuen Erkenntnisse.
Sie hat ein Handy, er kann sie anrufen wann immer er will, aber sobald er sie da nicht erreicht ruft er mich an und das möchte ich nicht.