UMFRAGE! Vermögensauskunft abgeben - ist dann der PKW weg?
Achtung - Umfrage!
Hallo an alle,
mir steht eine Vermögensauskunft bevor, der ich mich auch nicht verweigere. Es geht um eine Schuldensumme von ca. 500€.
Nun ist es ja so, dass es im Ermessen eines Gerichtsvollziehers liegt, einen PKW zu pfänden. Einen triftigen Grund, weshalb ich auf ihn angewiesen wäre, kann ich leider nicht vorweisen.
Vielleicht könnt Ihr mir sagen, ab welchem Wert ein PKW in etwa gepfändet wird und unter welchem eher nicht?
Ich habe einen VW Golf 4 aus dem Baujahr 2003 mit über 200.000 Kilometern. Gekauft für 1.180€, Wert ist er wahrscheinlich weniger.
Bitte keine Vorwürfe oder Nachfragen, weshalb, warum und wieso. Bitte einfach meine Frage beantworten.
Vielen Dank für alle respektvollen Antworten und bitte daran denken, dass Schulden schnell entstehen können und es jedem (leider) passieren kann.
7 Stimmen
4 Antworten
Der PKW bleibt dir. Alles was im möglichen Verkaufswert weniger bringt wie die Schulden plus alle Gebühren wird dir eh nicht gepfändet. Ein PKW wird, wenn er nötig ist um einer Arbeit nachzugehen ebenfalls nicht gepfändet wenn er sogar den Wert überschreitet. Eine Pfändung von Gegenständen aus dem Haushalt macht auch kaum ein GV da hier die Pfändbaren Gegenstände eh Recht dünn gesäat sind und der erzielbare wert in der Regel viel zu gering ist.
Ich hab das selbst schon durch
Selbst dann würde der PKW nicht gepfändet. Das abholen, die Versteigerung, das Wertgutachten zum Verkauf usw, alles das kostet Geld. Hier lohnt es sich bei ein normalen 08/15 Pkw schlicht nicht. Außer das Fahrzeug ist relativ neu oder es ist eben ein Luxusfahrzeug.
Bei mir ging es um eine höhere Summe wie bei dir, die sich aber aus mehreren Einzelgläubigern zusammen gesetzt hat. Sagen wir so, es gab Zeiten da war die Gerichtsvollzieherin bei mir öfter zu Gast als andere Frauen 😂 gepfändet wurde nie was. Bei den meisten Summen kannst du auch mit dem GV verhandeln ob evtl eine Ratenzahlung über den GV in Frage kommt. Bis zu, ich glaube 7, Monatsraten gehen eigentlich immer und da kümmern sich die GV auch sehr gern drum. Für die ist es auch angenehmer als anders.
Ja ich hatte damals einen PKW. Dieser wurde aber nicht gepfändet, da ich ja das Auto brauchte um zur Arbeit zu kommen und da der Wert nicht interessant war
Was auch wichtig ist, bleib freundlich rede mit dem GV. Erklär evtl wie es zu der Situation gekommen ist. Das sind auch mit Menschen die ihren Job machen. Du weißt ja, Freundlichkeit ist wie ein Bumerang, sie kommt immer zurück.
Ich dachte immer, dass die einen "beinahe kahlpfänden" und dann zum Beispiel den PKW hinterher versteigern würden. Und infolge dessen dann die Differenz zur Schuldsumme noch zu tragen ist.
Ich möchte eigentlich eine Privatinsolvenz starten, weiß aber nicht, ob das auch bei ALG 2 möglich ist? Leider habe ich ich mehrere Gläubiger, zwar in einer überschaubaren Anzahl, aber stolz bin ich darauf eher nicht.
Eventuell darf mir das Auto wegen ALG 2 weggenommen werden oder weil ich mehrere Einzelgläubiger habe? Oder eher nicht?
Ich bin bereits dabei, 2 Gläubiger (einmal ein alter Handyvertrag und einmal eine GV) in Raten abzahlen. Aber genau deshalb kann ich die "restlichen" leider nicht bedienen.
Wie wahrscheinlich ist das eigentlich, dass man tatsächlich Besuch von GV bekommt und schaut sich GV den PKW auch persönlich an?
Nochmals vielen Dank für Deine ehrliche und respektvolle Antwort.
Eine Gerichtsvollzieherin zahle ich ja bereits ab und hatte mit ihr telefonischen Kontakt. Sie war sehr freundlich zu mir, obwohl ich wegen der Bankverbindung (ihre Bankdaten hatten sich geändert) mehrfach angerufen gehabt.
Ich hatte ihr freundlich geschildert, dass mir die Situation unangenehm ist und ich alles in meiner Macht stehende tun werde, um die Schulden abzubauen.
Sie hatte (vermutlich durch Freundlichkeit beiderseits) tatsächlich mehr Verständnis für mich, als ich es für möglich gehalten hätte.
Du hast vollkommen Recht, im Bezug auf die Freundlichkeit, sie kann wirklich viele Probleme lösen und Wege zu Lösungen erleichtern. Prinzipiell finde ich es gut, einem jeden Menschen mit Freundlichkeit zu begegnen.
Dadurch das du ja bereits zwei weitere bedienst, zeigst du ja das du Willens bist deine Situation in den Griff zu bekommen. Wenn dann würde das Auto von einem Gutachter angesehen werden. Aber bei deinem Auto wird auch das nicht passieren. Privatinsolvenz lohnt sich erst bei vielen Tausend Euro und wenn auf absehbare Zeit keine Chance darauf besteht wieder raus zu kommen. Aber auch da kann dir dein GV genaueres dazu sagen.
Erst wenn dein Fahrzeug einen aktuellen Verkaufswert von über 5.000€ aufweisen würde, dann bestünde die Gefahr, daß du diese Fahrzeug gepfändet bekommen würdest.
Die Frage ist, wieviel der Wagen bei einer Versteigerung durch den GV noch bringen würde und welcher finanzielle Aufwand im Gegenzug dem GV bzw. dem Gläubiger durch die Pfändung (Abtransport, Aufbewahrung bis zur Versteigerung, etc.) entstehen würde.
Ich vermute, daß Du den Wagen behalten kannst. Aber es ist nur eine Vermutung.
Vielen Dank für Deine Anfwort und dafür, dass Du so respektvoll geschrieben hast.
Darf ich fragen, welchen Wert ein GV bei einer Schuldsumme von z.B. ca. 350€ erzielen müsste?
Woher soll ich das wissen? Ich bin kein Gerichtsvollzieher ;-)
Nein, der wird nicht gepfändet. Er Aufwand dafür würde den Wert des Fahrzeuges weit überschreiten.
Vielen Dank für Deine Antwort und das Du so respektvoll geschrieben hast.
Ab einem welchen Wert des Fahrzeuges würde sich für den GV denn der Aufwand eigentlich lohnen?
Ich meine, ist für einen GV ein Wert von z.B. ca. 600€ "nichts wert"?
Vielen Dank für Deine Antwort und das Du so respektvoll geschrieben hast.
Wenn der PKW laut Guachten einen Wert von z.B. 600€ hätte und die Schuldsumme ca. 350€ beträgt, meinst Du, dass sich das dann für den GV lohnen würde?
Wie lief es denn bei Dir, wenn ich Dich das fragen darf und hattest auch Du einen PKW während der Pfändung?