1&1 Mail & Media GmbH - GMX - Abofalle, wie dagegen vorgehen?
Hallo,
seit dem 19.12.2013 habe ich ein Problem mit GMX. Angeblich habe ich mit Ihnen einen Vertrag abgeschlossen was nicht sein kann weil ich zu diesem Zeitpunkt 17 war und somit Minderjährig, soweit ich weiß dürfen Minderjährige einen Vertrag nur dann abschließen wenn eine Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten vorliegt, was natürlich nicht der Fall war. Ich habe im Internet über GMX recherchiert und mitbekommen dass es dreiste Abzocker sind. Viele meinten mann sollte die Mahnungen einfach Ignorieren damit endlich Ruhe ist, was ich auch getan habe. Allerdings habe ich nicht nur die Mahnungen ignoriert sondern auch leider die Mahnbescheide von Amtsgericht Mayern, weil ich mich mit sowas nicht auskenne, hatte noch nie Mahnungen. Leider habe ich jetzt das große Problem mit dem Obergerichtsvollzieher. Ich soll 387€ bis zum 20.06.15 Zahlen oder zum Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft erscheinen, sollte ich nichts von beiden tun kann der Gläubiger (1&1 Mail & Media GmbH) gegen mich einen Haftbefehl einwirken. Was soll ich tun ? Wenn ich mit jemanden einen Vertrag abschließe dann weiß ich es doch Wohl... die 387€ kann ich auch nicht auf ein Schlag zahlen und meine Vermögen kann ich auch nicht abgeben. Würde mir ein Termin beim Rechtsanwalt weiterhelfen ?
Ich bitte um Hilfe!! mfg
7 Antworten
Juristisch gesehen interessiert es niemanden mehr ob der Vertrag wirksam zustande gekommen ist. Da wird Dir auch kein Anwalt helfen können, denn jetzt liegt ein vollstreckbarer Mahnbescheid vor. Spätestens beim ersten Brief vom Gericht - der ja auch noch förmlich zugestellt wurde - hättest Du aktiv werden müssen. Aber Du hast nicht auf den Mahnbescheid und auch nicht auf den Vollstreckungsbescheid reagiert. Da hätte man noch was tun können aber nun bleibt Dir nichts anderes übrig als zu zahlen. Du kannst sicher Ratenzahlung vereinbaren und den Betrag abstottern. Oder Du versuchst, das Geld irgendwie aufzutreiben und schnell zu bezahlen. Je eher Du alles zahlst, desto eher ist auch die Schufa wieder "sauber". Mahn- und Vollstreckungsbescheide werden in der Schufa eingetragen. Zahlst Du nicht und findet der Gerichtsvollzieher keine pfändbaren Sachen bei Dir, kommt die Lohnpfändung und die Abgabe des Vermögendverzeichnisses, was nicht gut ist. Solange das nicht geregelt ist, wirst Du große Probleme haben, wenn Du irgendwann man einen Kredit oder neuen Handyvertrag willst. Und der Mahnbescheid bleibt 30 Jahre vollstreckbar - zahlst Du also nicht kurzfristig, wird der Gerichtsvollzieher in einigen Jahren wieder kommen und es wird durch Zinsen und Vollstreckungskosten immer mehr.
Ich denke schon - aber das entscheidet er bzw. der Gläubiger.
Puhh... Da offensichtlich eine titulierte Forderung vorliegt, steckst du tatsächlich ziemlich in der Klemme.
Ich möchte dir nahe legen, einen Anwalt zu befragen, ob man da nachträglich noch gegen den Vollstreckungsbescheid vorgehen kann. Wie lange ist das gerichtliche Mahnverfahren her?
Wenn das nicht fruchtet, dann musst du wohl oder übel die Vermögensauskunft abgeben. Das ist erstmal nicht weiter schlimm - du legst damit nur deine finanziellen Verhältnisse offen
Sofort Widersprechen!! Bekannte Betrugsmasche:
Augsburger Allgemeine vom 11. Dezember 2013
"GMX TOPMAIL" UND "WEB.DE CLUB" "Glückwunsch": Abzocke-Vorwürfe gegen web.de und gmx.net
Plötzlich "Club-Mitglied" bei web.de und gmx.net: Seit Jahren liegen die Freemail-Anbieter wegen ihrer Geschäftsmethoden im Clinch mit Verbraucherschützern. Nun gibt es neue Vorwürfe. Von Stefan Drescher
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- "Offene Forderung, Sperrung ihres WEB.DE-Zugangs": Die 1&1 Mail & Media GmbH pflegt gegenüber ihren Kunden einen klaren Tonfall.Foto: AZ (Screenshot)
"Herzlichen Glückwunsch" oder "Unser Dankeschön": Nutzer von web.de und gmx.net kennen diese Worte. Zu Jubiläumstagen, Geburtstagen oder Weihnachten warten die Freemail-Anbieter regelmäßig mit tollen Belohnungen auf. Das Geschenk: Premium-Vorteile für einen gewissen Zeitraum, wie etwa ein erweitertes Postfach und ein größeres Speichervolumen. Die Überraschung kommt dann unter Umständen drei bis vier Monate später - in Form einer Rechnung.
"Web.de Club": Kritik von VerbraucherschützernStreitpunkt: Bei den Geschenk-Aktionen handelt es sich um Verträge - etwa die WEB.DE Club Mitgliedschaft - die nach einer bestimmten Zeit kostenpflichtig werden und in eine deutlich längere Mindestlaufzeit übergehen. Darüber, sowie die Konditionen, die meist nur in Klammer oder unter einem Sternchen-Verweis angeführt wurden, seien Nutzer aber hinweggetäuscht worden, so die Verbraucherschützer.
Mit ihren Abmahnungen erzielte auch der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in den vergangenen Jahren immer wieder Erfolge - wenn auch oft mit wenig befriedigendem Ergebnis. „In allen fünf Fällen musste erst geklagt werden. Entweder wurde 1&1 durch Gerichtsurteil gezwungen oder gab nach Klageerhebung eine entsprechende Unterlassungserklärung ab. In der Regel wurde dann die Aufmachung der Werbung nur geringfügig geändert", so Bianca Skutnik, Referentin beim Verbraucherzentrale Bundesverband.
2012 sprang der deutsche Gesetzgeber den Verbraucherschützern in dem Hase-und-Igel-Spiel bei - mit der Einführung der so genannten "Button-Lösung". Seither sind Vertragsabschlüsse im Internet an genaue Vorgaben gebunden, wie etwa die Bestätigung über eine klar hervorgehobene "Kaufen"-Schaltfläche. Die entsprechenden Vorgaben - die man ausdrücklich begrüße - erfülle man aktuell vollumfänglich, heißt es von 1&1.
Nutzer erstaunt über Rechnung für "WEB.DE Club" und "GMX Topmail"Allerdings: Nach wie vor gibt es Beschwerden von Nutzern - das bestätigen sowohl Bianca Skutnik als auch ein Blick ins Internet. Wer bei Google den Suchbegriff "1&1 Mail & Media GmbH" eingibt, erhält auf Platz eins der Trefferliste unzählige Foreneinträge jüngeren Datums mit den Schlagworten "Hilfe", "Mahnung", "Abzocke".
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Abzocke-Vorwürfe gegenüber 1&1 Mail & Media GmbHAuch bei der Verbraucherzentrale ist diese neue Form der Beschwerden gut bekannt - und man ist alarmiert. "Das eröffnet gänzlich neue Dimensionen", so Verbraucherschützerin Skutnik. "Sollten hier inzwischen Forderungen erhoben werden, obwohl 1&1 weiß, dass gar kein ordnungsgemäßer Vertragsabschluss gegeben war, sind wir in einem strafrechtlichen Grenzbereich zum versuchten Betrug".
Bei 1&1 macht man zu den neuen Beschwerden auch auf explizite Nachfrage unserer Redaktion keine Angaben und verweist stattdessen auf Altfälle.
Abofallen im Internet: Das sind Ihre Rechte, dort finden Sie HilfeVerbraucherzentralen raten: Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob eine Forderung berechtigt ist, erst einmal nicht zahlen - auch wenn der Gegenüber mit Inkasso und Rechtsanwälten droht. Klären Sie die Sachlage: Das Unternehmen muss den Nachweis erbringen, wann und wie ein Vertrag abgeschlossen wurde.
Hier finden Sie Hilfe: Unterstützung und Aufklärung bieten Ihnen dabei die Verbraucherzentralen. Dort können Sie sich beraten lassen und erhalten unter anderem Musterschreiben, mit denen Sie sich gegen unberechtigte Forderungen zur Wehr setzen können.
Rechtslage: Seit August 2012 soll ein neues Gesetz Verbraucher vor Abofallen im Internet schützen. Festgeschrieben wurde dort die so genannte "Button-Lösung": Verbraucher müssen einen kostenpflichtigen Vertrag vor Abschluss mit einem Klick auf eine Schaltfläche bestätigen, die mit "Kaufen" oder einer ähnlichen Wortwahl beschriftet ist.Fehlt die Beschriftung des Buttons, ist der Vertrag nichtig. Unternehmen oder Anbieter haben dann keine Möglichkeiten, Forderungen geltend zu machen. Darüber hinaus sieht das Gesetz vor, dass alle wesentlichen Konditionen eines Vertrags, wie Mindestlaufzeit und Preis, unmittelbar und deutlich hervorgehoben vor dem Button angezeigt werden.
Sofort Widersprechen
Was soll das bringen? Die Widerspruchsfrist für den Mahnbescheid ist abgelaufen, der Mahnbescheid ist somit vollstreckbar. Das steht aber auch schon in der Frage.
Wenn deine Frage noch aktuell ist: Sofort beim Gericht Vollstreckungsabwehrklage erheben und zeitgleich einen Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung stellen. Ggf. sollte dich hierbei ein Anwalt unterstützen. Wenn du dich aber mit der Marterie beschäftigst kannst du das auch selber bewerkstelligen. Anwälte sind auch nur Menschen mit meist bestenfalls mittelmäßigen Fähigkeiten =)
Zusätzlich legst du in einem gesonderten Verfahren Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid ein.
Der Einspruch gegen Vollstreckungsbescheid ist an keine vom Gesetzgeber vorgegebene Form gebunden und wird schriftlich eingereicht. Er muss lediglich den Vollstreckungsbescheid, gegen den er sich richtet, benennen und näher bezeichnen. Eine Begründung für den Einspruch gegen Vollstreckungsbescheid ist zu diesem Zeitpunkt entbehrlich.
Sollte dir der Vollstreckungsbescheid vor de 06.06.2015 zugegangen sein, musst du die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen und dabei glaubhaft machen, dass du keine Möglichkeit hattest von dem Vollstreckungsbescheid Kenntnis zu erlangen.
Hallo xxNo Name
Nachdem du schon tief im Schlamassel drin hängst ,weil du einfach nicht reagiert hast .Wenigstens Einspruch hättest du machen müssen und das schriftlich per Einschreiben mit Rückschein .Somit hat sich ein Wust angesammelt ,aus dem dich nur ein Fachanwalt wieder herausbringen kann .Ich empfehle dir Rechtsanwalt Rader .Spezialanwalt bei Abzocken im Net .Der hat das nötige Know How um hier noch was zu erreichen .
Weiteres kann ich dir leider in dieser Sache nicht raten .
N.G.
Was müsste ich Ihn Zahlen wenn er mich aus dieser Sache rausbringt bzw. dass ich die 387€ nicht zahlen muss ?
Würde der Obergerichtsvollzieher sich auf eine Ratenzahlung von 50-70€ Monatlich einigen ?