Darf man trotz Privatinsolvenz ein Auto besitzen?
Hallo, hab hier schon eine ähnliche Frage gestellt, mit einer anderen Konstellation. Bisher war mir bekannt, dass man während der Insolvenzzeit ein Auto von einem Verkehrswert in Höhe von 2.700.- Euro besitzen darf. Nun habe ich aber gelesen, dass das so nicht stimmt und sogar Autos in Wert von 800.- Euro etc. gefändet werden können.
Ich werde leider höchstwahrscheinlich nächstes Jahr in die Privatinsolvenz kommen, musste um mein Lebensunterhalt zu finanzieren mein bisheriges Auto verkaufen, aber ich brauche ein "neues" gebrauchtes.....da möchte ich natürlich nicht riskieren, dass man mir das Auto, was ich mit ach und krach leiste dennoch gepfändet wird. Wo liegt also diese Verkehrswertgrenze, gibt es überhaupt diese Grenze? Oder ist das im Ermessen des Gläubigers/IVs, ob sie einem das Auto pfänden (bei einer Kollegin ist das so, sie in Insolvenz und durfte sich nur ein Auto bis 2.700.- Euro holen) oder was sagt da das Gesetz? Danke Euch im Voraus für die Antworten.
2 Antworten
Endlich mal jemand, der auf die Idee kommt, sich vorher mit dem Thema auseinander zu setzen.
Es gibt in der Tat hier keine Grenze. Wie beschrieben liegt es im Ermessen des Insolvenzverwalters. Nur wenn Du das Auto für die Bestreitung des Unterhaltes brauchst, dann wäre es sicher. Wenn das Auto aber z.B. 5000 EUR Wert ist, dann könnte der Treuhänder das Auto auch in ein Auto im Wert von 500 EUR tauschen.
Es spricht aber nichts dagegen, dass Du ein Auto nutzt, welches nicht Dir gehört, sondern Deiner Frau, Deinem Bruder oder Deinem Freund - und welches Dir nur zur Nutzung überlassen wird. Wenn Du verstehst, was ich meine. Maßgeblich ist im Zweifel der Eintrag im Fahrzeugbrief.
Das Gesetz sagt, dass jedes Auto gepfendet werden darf, wenn es nciht zwingend zur arbeit oder ähnlich wichtigen sachen benötigt wird. Das wäre z.b. als Lieferbote arbeitet oder, wenn es keine busanbindungen zur arbeit gibt.
Ansonsten dürfen sogar autos im wert von 400€ gepfändet werden. Darunter wäre der wagen dann so schrott, dass nicht mal mehr der vollstreckungsbeauftragte das teil mitnehmen will.