Vermögensauskunft abgegeben... trotzdem kommt der Gerichtsvollzieher ?
Guten Tag, ich habe ende 2018 beim Gerichtsvollzieher eine Vermögensauskunft abgegeben. In etwa zur gleichen Zeit kam eine Forderung vom Hauptzollamt. Der Gerichtsvollzieher meinte, das auch weitere Gläubiger darüber Informiert werden. Nach der Vermögensauskunft kamen keine weiteren Schreiben/Forderungen... Nun dachte ich, das Gläubiger darüber informiert werden, allerdings schein das doch nicht der fall zu sein... Ich hatte nun einen Brief von einem anderen Gerichtsvollzieher vom Hauptzollamt im Briefkasten mit einem Termin wegen einer anderen Forderung (als bei der Vermögensauskunft) da sich an meiner Finanziellen Situation nichts geändert hat, kann ich dies auch nicht bezahlen. Wie kann ich jetzt vorgehen... nochmals eine Vermögensauskunft abgeben oder dem Gerichtsvollzieher die Kopie der Vermögensauskunft zeigen/zuschicken ? oder kommt da was ganz anderes aus mich zu?
2 Antworten
Der Vollstreckungsbeamte des Zolls und der für Dich zuständige ordentliche Gerichtsvollzieher kommunizieren nicht miteinander.
Der Vollstreckungsbeamte des Zolls hat zwar auch einen Titel und damit die Befugnis Deine Vermögensauskunft beim zuständigen Amtsgericht in Abschrift anzufordern, er hat es nur noch nicht getan.
Teile des Vollstreckungsbeamten mit, wann und bei welchem Amtsgericht Du die Vermögensauskunft abgegeben hast (Aktenzeichen nicht vergessen) und dann wirst Du sehen, ob und wie er reagiert.
Vermutlich hast du diese Forderung nicht bei der Vermögensauskunft angegeben und deshalb sind das neue Schulden oder verschwiegene Schulden vor der Vermögensauskunft.
Eine Kopie wird dir nichts bringen, vermute das dann, da es verschwiegene Schulden sind deine alte Auskunft nichtig sein wird, da falsche Angaben.
Würde mich mal an einer Beratungsstelle wenden.