Private Ratenzahlung, Schuldner zahlt nicht mehr
Hallo zusammen,
Folgendes Problem: Ich habe vor einiger Zeit mein Moped verkauft, der Käufer hat mit mir eine Ratenzahlung vereinbart. Das Fahrzeug war zum Zeitpunkt des Verkaufs nicht Fahrbereit, was auch im Kaufvertrag festgehalten wurde. Insgesamt wurden wir uns bei einem Kaufpreis von 550 euro einig, 100 euro gab es vor Ort als Anzahlung und weitere 150 euro nach 2 Wochen, das hat ganz gut geklappt, der Käufer wollte das Moped denn schon mitnehmen um es zu reparieren, an das gute im Menschen glaubend, willigte ich ein. Wer hätte es gedacht, aber die nächste und übernächste Rate blieb aus, auf meine Nachrichten wurde auch nicht mehr geantwortet, als ich denn schließlich mit einer Anzeige drohte, hieß es auf einmal, das Moped sei totaler Schrott und man sei nicht willig den ausstehenden Betrag zu zahlen, ausserdem wurde mir angeboten das Fahrzeug zurück zu nehmen für den bisherigen Kaufbetrag von 250 euro+ 280euro an Werrkstattkosten, welche bereits investiert wurden, ich lehnte dankend ab.
Lange Rede, kurzer Sinn, welche Chancen hätte ich denn bei der Polizei/ vor Gericht, es geht mir weniger darum, dass ich mein Geld, oder die Karre zurück bekomme, als darum den Typen nicht ohne weiteres davon kommen zu lassen.
Danke sehr mfg. Patrick
5 Antworten
Du gehst ins Amtsgericht und setzt ein Mahnverfahren in Gang, wenn du den Verkauf beweisen kannst.
Schau mal im Kaufvertrag nach, ob dort ein Eigentumsvorbehalt drinnen steht - wenn dort z.b. steht, dass das Moped bis zur vollständigen Bezahlung dein Eigentum bleibt, dann kannst du es zurück fördern. Eine Rückgabe des Mopeds bedingt im übrigen keine Erstattung der Anzahlung, wenn zwischenzeitlich eine Verschlechterung des Kaufobjektes eingetreten ist. Aber wenn Du keine Rechtsschutzversicherung hast, dann kannst Du die ganze Angelegenheit vergessen.
Ich gehe davon aus das in diesem Fall die Verschlechterung des Kaufobjektes die Anzahlung von 250,- sogar übersteigt - da bleibt nichts mehr übrig was zu erstatten wäre. Wenn man dann noch Zinsen fordern würde, dann müsste der Käufer sogar noch was drauf legen.
Das kann schon sein. Es kann aber auch genau anders sein: So nämlich, wie es der Käufer sagt. Wenn das Ding wirklich "schlimmer als schlimm" (also nicht nur nicht fahrbereit, sondern auch noch irreparabel) ist und der Verkäufer dafür einstehen muss, dass die Sache repariert werden kann (lässt sich nicht pauschal feststellen), hat der Käufer Anspruch auf Rückabwicklung und Ersatz seiner vergeblichen Aufwendungen. Und Zinsen zahlt dann der Verkäufer.
Freilich kann es sein, dass der Mopedkäufer sich nur winden will, aber das lässt sich aus der Ferne schlecht beurteilen.
Danke für die schnellen Antworten, wäre es auch möglich, mit Hilfe der Polizei, das Moped, welches ja so gesehen immernoch mein Eigentum ist, wiederzuholen ?
Soweit ich das nach deiner bisherigen Beschreibung erkennen kann, ist das Moped mitnichten mehr dein Eigentum. Habt ihr einen Eigentumsvorbehalt vereinbart?
Im Übrigen ist die Polizei weitgehend aus dem Spiel. Etwas anderes würde nur gelten, wenn der Käufer von Anfang an nicht vorgehabt hätte, zu bezahlen, oder wenn ihr den Eigentumsvorbehalt vereinbart habt und der Käufer die Sache nun zB rechtswidrig weiterveräußert.
Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast, dann erkundige dich bei einem Rechtsanwalt. Eine andere Möglichkeit ist, du gehst zur Polizei und schilderst den Vorfall, die dir dann schon sagen, ob es einen Sinn macht, eine Anzeige zu machen, die vermutlich im Sand verlaufen wird, weil ja bei dem Mann ja kein Geld zu holen ist. Du wirst aus der Sache gelernt haben, dass du nicht mehr so viel Vertrauen hast, leider.
Beantrage online einen Mahnbescheid.
Lange Rede, kurzer Sinn, welche Chancen hätte ich denn bei der Polizei/ vor Gericht, es geht mir weniger darum, dass ich mein Geld, oder die Karre zurück bekomme, als darum den Typen nicht ohne weiteres davon kommen zu lassen.
Wenn man was schriftliches hat, sieht es sehr gut aus.
MfG
Johnny
"Eine Rückgabe des Mopeds bedingt im übrigen keine Erstattung der Anzahlung, wenn zwischenzeitlich eine Verschlechterung des Kaufobjektes eingetreten ist."
Die Anzahlung ist zurückzugewähren. Im Ergebnis können davon Abzüge zu machen sein, aber so pauschal - Verschlechterung - und vor allem absolut lässt sich das nicht ausdrücken.