Nimmt der Gerichtsvollzieher eine Vermögensauskunft trotz Tilgung ab?

1 Antwort

Wenn der Gerichtsvollzieher die Summe bekommen hat ist er mit seiner Arbeit durch. Dann wird dem Gläubiger das Geld überwiesen und die ganze Sache ist abgewickelt. Wozu dann noch eine Vermögensauskunft?

Kerforra99 
Beitragsersteller
 20.02.2020, 12:57

Hallo, danke für die hilfreiche Antwort.

Die Vermögensauskunft würde man von daher benötigen, da man nicht weiß, wo der Schuldner gerade arbeitet usw.

Die oben beschriebenen Zwangsvollstreckung verlief über Mietschulden und ist wohl nun erledigt.

Zusätzlich hat der Schuldner noch einen Titel über Kindesunterhalt. Nach jahrelangen verweigern musste der Schuldner auf gerichtlichen Druck aber auch diesen Rückstand bezahlen und lässt sich den Unterhalt durch seine Eltern (also die Großeltern der Kinder) bezahlen.

Um aber den entsprechenden Unterhalt berechnen (also ggf. höheren als Mindestunterhalt) zu können, müsste man den Arbeitgeber etc. des Schuldners kennen. Hier hätte man ja einen Auskunftsanspruch. Nur wie ließe sich dieser umsetzen?

JollySwgm  20.02.2020, 13:06
@Kerforra99

Egal.

Wenn die Summe um die es geht beglichen wurde ist der Titel und somit alle Wünsche nach einer Vermögensauskunft hinfällig.

Wenn der eine Vorgang abgeschlossen ist, ist die Sache geklärt. Dann kann der Gläubiger nicht zusätzlich noch was verlangen.

Alles andere wäre ein neuer Vorgang.

Kerforra99 
Beitragsersteller
 20.02.2020, 13:16
@JollySwgm

Ok, danke.