Nimmt der Gerichtsvollzieher eine Vermögensauskunft trotz Tilgung ab?
Hallo,
angenommen man hat auf Grundlage eines vollstreckbaren Titels einen Gerichtsvollzieherauftrag zur Abnahme der Vermögensauskunft beim Schuldner gerichtlich eingereicht.
In dem Auftrag hat man angekreuzt, dass die Vermögensauskunft vor einem Pfändungsauftrag durchgeführt werden soll.
Inzwischen hat man vom Gerichtsvollzieher die geforderte Summe erhalten. Wie verhält es sich nun mit der Vermögensauskunft? Bekommt man diese überhauot noch oder hat sich diese mit dem Begleichen der Forderung erledigt?
LG Kerforra99
1 Antwort
Wenn der Gerichtsvollzieher die Summe bekommen hat ist er mit seiner Arbeit durch. Dann wird dem Gläubiger das Geld überwiesen und die ganze Sache ist abgewickelt. Wozu dann noch eine Vermögensauskunft?
Egal.
Wenn die Summe um die es geht beglichen wurde ist der Titel und somit alle Wünsche nach einer Vermögensauskunft hinfällig.
Wenn der eine Vorgang abgeschlossen ist, ist die Sache geklärt. Dann kann der Gläubiger nicht zusätzlich noch was verlangen.
Alles andere wäre ein neuer Vorgang.
Ok, danke.
Hallo, danke für die hilfreiche Antwort.
Die Vermögensauskunft würde man von daher benötigen, da man nicht weiß, wo der Schuldner gerade arbeitet usw.
Die oben beschriebenen Zwangsvollstreckung verlief über Mietschulden und ist wohl nun erledigt.
Zusätzlich hat der Schuldner noch einen Titel über Kindesunterhalt. Nach jahrelangen verweigern musste der Schuldner auf gerichtlichen Druck aber auch diesen Rückstand bezahlen und lässt sich den Unterhalt durch seine Eltern (also die Großeltern der Kinder) bezahlen.
Um aber den entsprechenden Unterhalt berechnen (also ggf. höheren als Mindestunterhalt) zu können, müsste man den Arbeitgeber etc. des Schuldners kennen. Hier hätte man ja einen Auskunftsanspruch. Nur wie ließe sich dieser umsetzen?