Anderer Versicherungsnehmer beim Leasing?

6 Antworten

@iPhone7Fan,

an deinen Ausführungen kann einiges nicht stimmen.

Wenn der Versicherungsnehmer und Fahrzeughalter unterschiedliche Personen sind, ist ein Beitragszuschlag von bis zu 35 % möglich.

Außerdem wird der Beitrag nach dem Standort des Fahrzeugs, also nach der Adresse des Fahrzeughalters berechnet.

Sinnvoller wäre, wenn dir dein Vater den Schadensfreiheitsrabatt übertragen würde und du das Fahrzeug auch selbst versicherst. (Alternativ dir den SF-Rabatt verleihen würde).

Möglich ist die von dir genannte Kombination, aber nicht sinnvoll.

Gruß Apolon

Erlaubt ist es auf jeden Fall. Bedenke nur, dass es sinnvoll ist, irgendwann einmal selber Versicherungsnehmer zu werden, damit Du ab dann auch Deine eigenen SF-Rabatte aufbaust.

Dabei schaut man dann mit Hilfe der Versicherung bzw. Eurem Berater, ob und wie Du die Rabatte von Deinem Vater übernehmen kannst.

dem Leasinggeber ist es eigentlich egal, wer Versicherungsnehmer ist. Für ihn ist nur wichtig, dass eine Kasko-Entschädigung zuerst an ihn abgetreten ist.

Auch ihm ist nicht unbedingt damit gedient, dass du eine höhere Prämie zahlst, als notwendig.

.... wie günstiger? Wenn Papa VN spielt und das Kind Halter, ist das doch teurer. Da kann also etwas nicht stimmen.

Zudem wird der Leasinggeber hier nicht spielen wollen. Im Schadensfall wollen die doch Geld sehen und Papa ist ja nun kein Vertragspartner.

Auf jeden Fall ist das erlaubt! Wie du das Auto beschaffen hast ist der Versicherung egal. Nur die Konditionen ändern sich ein wenig. Aber das ist ja total normal.