Darf die Gemeinde das Parken von Autos "zu Verkaufszwecken" verbieten?
Eine Frage an die Experten für Verkehrsrecht:
Bei uns in der Stadt gibt es eine Straße, wo gerne Autos mit Schildern im Fenster geparkt werden, auf denen sie zum Verkauf angeboten werden.
Es handelt sich um eine große Durchgangsstraße mit wenig Anwohnern, das Parken ist nicht verboten und der Parkraum ist nicht knapp. Die Autos behindern auch niemanden. Und für Interessenten ist es praktisch, weil man mehrere Autos an einem Ort besichtigen kann.
Allerdings sind dort an den Laternen Schilder angebracht, auf denen sinngemäß steht: "Wenn Sie Ihr Fahrzeug hier zu Verkaufszwecken parken, handeln Sie ungesetzlich": Meine Frage: Stimmt das? Ist es ungesetzlich? Haben die Schilder irgendeine bindende Wirkung?
Ich bin bisher immer davon ausgegangen, dass das Parken dort erlaubt ist, wo es nicht verboten ist und auch sonst keine Gründe dagegen sprechen. Und ein Schild in meinem Autofenster anzubringen, kann man mir doch eigentlich auch nicht verbieten.
2 Antworten
Ich halte das für eine rechtliche Grauzone. Das Anbieten einer Ware zum Verkauf (hier: eines Fahrzeugs) ist wohl eine Sondernutzung des Verkehrsraums, und dagegen kann die Stadt vermutlich vorgehen.
Im Normalfall wird niemand etwas dagegen einwenden, wenn man einen Zettel "zu verkaufen" ins Auto hängt, aber wenn der Stadt diese Konzentration in einer Straße ein Dorn im Auge ist, dann kann sie m.E. etwas dagegen unternehmen.
solange die kfz angemeldet und versichert sind ist es nicht verboten .
Ein solches Verbot kann man unter dem Aspekt der wegerechtlichen Sondernutzung nach eurem landesrechtlichen Straßen- und Wegegesetz begründen: Die Stadt/Gemeinde unterhält die Wege zur öffentlichen Nutzung. Dazu gehören insbesondere das Befahren sowie das Abstellen zum privaten Parken. Die gewerbliche Nutzung des öffentlichen Raumes (also Straßen und Wege) stellt dagegen eine Sondernutzung dar, welche erlaubnispflichtig ist - und ohne Erlaubnis begeht man eine Ordnungswidrigkeit, handelt also ungesetzlich.
Eine gewerbliche Nutzung wird sicherlich nicht automatisch vermutet, wenn mal jemand zufällig sein privates Auto mit einem Verkaufsschild versieht und mal hier und mal da privat abstellt. Wenn sich allerdings eine lokale Übung entwickelt, dass zu verkaufende Fahrzeuge immer in einer bestimmten Gegend im öffentlichen Raum abgestellt werden, entsteht der Eindruck eines organisierten Verkaufs - und genau das erscheint gewerblich. Dann hätte die Stadt gern ein Stück vom Kuchen, was sie durch die Gebühren für die Erteilung von Sondernutzungsgenehmigungen verwaltungsrechtlich realisiert. Immerhin nutzt man die Straße nur vorgeblich wie geplant zum Parken. Tatsächlich geht es aber um die Nutzung als Verkaufsfläche.