Hallo Freunde,
Hatte letztes Jahr ein Sanitärfirma beauftragt bei mir zuhause,Heizung uns Sanitärarbeiten durchzuführen,dafür haben wir Pauschalpreise beim Installation vereinbart.
Auch haben wir eine Festen Zeitpunkt vereinbart wo die Arbeiten erledigt sein müssten.
Habe eine Schriftliche Angebot vom Handwerker erhalten,wo später auch die Rechnung mit der Handwerkerrechnung zugesandt wurde,die Arbeiten hat der Handwerker verzögert bzw.nicht zur der angegebene Zeitpunkt erledigt,daraufhin habe ich ihn auch mehrere Fristen gesetzt und ihn aufgefordert die arbeiten zu erledigen,jedoch ohne erfolg.
Daraufhin habe ich einen anderen Sanitär Firma beauftragt,welche die Arbeiten erledigte.
Der Handwerker der die Arbeiten nicht erledigen konnte,bestand auf die vollständige auszahlungen der Rechnung da er angeblich 70%des arbeits geleistet hätte.
Habe jedoch an den anderen Handwerker Firma auch geld bezahlt,da er die Arbeiten vervollständigt hat.
Jetzt bekam ich vor einigen Monaten eine Rechnung von dem Handwerker welche nicht in der Lage war mir die Arbeiten Fristgerecht zu erledigen,wo er NACHTRÄGLICH Arbeitskosten in Rechnung stellt,auch für ein Arbeiter welche nie da war und ich solle auch für ihn bezahlen!!!
Daraufhin habe ich diese abgestritten,wo er mich dreisterweise auch noch angeklagt hat da ich ihm angeblich die Rechnungen nicht bezahlt hätte.
Habe sowohl den Schriftlichen Angebot als auch den Rechnung wo ausdrücklich draufsteht das wir PAUSCHAL preise vereinbart haben.
Er behauptet ich sollte eigenleistungen bringen wo nie davon die rede war.
Habe bereits mein Anwalt eingeschaltet jedoch möchte ich euch auch Fragen ob man nachdem eine Rechnung erstellt wird,im nachhinein Nachträge gemacht werden können schließlich habe ich ja den Angebot und den Rechnung wo nirgendwo von einem Eigenleistung die rede war,außerdem hätte ich erfahrung mit dem Handwerklichen Arbeiten hätte ich Sinnvollerweise doch keine Sanitär Firma beauftragt!
Bitte helft mir !!!
gibt es auch Gerichtliche Urteile gegen solche fällen?