Kosten für einen Kostenvoranschlag für die Reparatur eines Fahrrads?
Ein Auto hat mich angefahren, als ich mit dem Fahrrad unterwegs war. Der Autofahrer steht auch zu seiner Schuld. Im Fahrradladen möchte ich nun einen Kostenvoranschlag machen lassen, bevor ich das Rad reparieren lasse. Eventuell ist es sogar ein Totalschaden. Wer weiß, wieviel, bzw. DARF der Kostenvoranschlag überhaupt etwas kosten ? Bei einem Totalschaden würde ich in genau diesem Geschäft ein neues Rad kaufen.
9 Antworten
Es gibt Fahrrad Sachverständige. Die Namen mit Google suchen in Deiner Stadt oder anrufen bei der Handelslkammer. Die können das Gutachten machen. Die Gebühr musss die Haftpflichtversicherung des Verursachers, oder eben der zahlen.
Oder den Verursacher oder dessen Versicherung vorher fragen, wie man vorgehen soll. Das würde ich tun. Weil es so einfacher und schneller zu regeln ist.
Sind nicht Kostenvoranschläge gratis!?!
Aber wenn der Kostenvoranschlag nicht gratis ist, dann ist das Geschäft auch kack
Blödsinn, in den meisten Fällen ist der KV nicht kostenlos. Das wird er erst, wenn die Reparatur auch dort durchgeführt wird. In unserer Firma kosten die KV's Geld, welches der Kunde im Reparaturfall von seiner Rechnung abgezogen bekommt!
Normalerweise ist ein Kostenvoranschlag kostenlos. Zumindest beim Auto ist das so. Sollte die ser Laden wirklich Geld dafür verlangen, ist es zumindest üblich, dass in einem solchen Fall das Geld für den Kostenvoranschlag bei Reparatur oder Neukauf verrechnet wird.
Honorar für den Kostenvoranschlag darf der wohl verlangen. Ist halt freie Marktwirtschaft, Verhandlungsache und vom Gesetzgeber nicht untersagt.
In der Regel werden diese Kosten aber mit einem Folgeauftrag (Reparatur/Kauf) verrechnet. Falls es nicht zum Folgeauftrag kommt (z.B. weil zu teuer), müsste aber trotzdem die Versicherung des Unfallverursachers auch diese Kosten übernehmen. Ich würde aber trotzdem dort wegen dieser Kostenübernahme anfragen.
Der KV darf etwas kosten, (MUSS nicht) logisch! Wer arbeitet schon umsonst? Aber du bekommst die Kosten ja von der gegnerischen Versicherung erstattet.
Nö, nicht immer...