Darf ein Handwerker ohne Unterschrift arbeiten verrichten und dies in Rechnung stellen?
Guten Tag,
wir sind vor kurzem Umgezogen und wollten bei Besichtigung mit einem Handwerker der alten Wohnung einen Kostenvoranschlag haben, da er uns die Kosten (ca.400€) nur schätzen konnte. Nun, zwei Wochen später erhielten wir eine Rechnung, zu den Arbeiten die er bereits gemacht hat (wir waren in der Wohnung und es ist tatsächlich alles gemacht), die Rechnung Beträgt jedoch nun über 640€
Ich habe jedoch nichts unterschrieben oder sonstiges. Er behauptet dass ich Ihn beauftragt habe und nun die Rechnung innerhalb von 8 Tagen zahlen soll.
Was kann ich jetzt tun ???
5 Antworten
Auch eine mündliche Beauftragung wäre grundsätzlich voll gültig und würde auch einen Rechtsanspruch auf Bezahlung rechtfertigen.
Es stellt sich also die Frage, ob ein Auftrag erteilt wurde oder nicht.
Falls die Sache vor Gericht geht, steht der Handwerker in der Beweispflicht. Ob er dieser nachkommen kann, ist aus der Ferne nicht zu beurteilen.
Weiter stellt sich die Frage, ob ihr zur Renovierung verpflichtet wart oder nicht. Falls ja, könnte ja auch der Vermieter die Rechnung übernehmen und sie euch dann letztlich wieder präsentieren. Dieser Hintergrund sollte wohl genauer hinterfragt werden.
Auch mündlich geschlossene Verträge (Aufträge) sind für beide Seiten bindend
wie kann der dann in der Wohnung arbeiten leisten? der wird ja wohl kaum dort eingebrochen sein?
Ich habe aber keinen mündlichen Vertrag geschlossen, ich und meine Freundin haben lediglich um einen Kostenvoranschlag gebeten
Einfach gar nicht darauf reagieren. Kein Auftrag = keine Rechnung.
Unsinn, das sind doch alles Spekulationen die du hier nennst!
Der Fragesteller hat keinen Auftrag erteilt, somit braucht es auch keine Rechnung zu bezahlen, egal was du dir hier ausdenkst.
Und wie ist der Handwerker in die Wohnung gekommen? Eingebrochen?
Könntest Du uns bitte sagen:
a) Wie der Handwerker in die Wohnung gekommen ist, um die Arbeiten auszuführen?
b) Was Dich stört? Dass die gewünschten Arbeiten ausgeführt wurden oder dass der Betrag auf der Rechnung höher ist als der genannte?
Da wird jetzt vor Gericht gestritten und die Frage ist , wer was nachweisen kann ...
Totstellen ist meist keine gute Idee.
Etwas mehr Hintergrund-Info wäre hilfreich.
Warum hat der FS den Kostenvoranschlag überhaupt eingeholt. Das lässt doch darauf schliessen, dass er zu diesen Arbeiten verpflichtet war.
Was wenn nun der Vermieter vorab die Rechnung übernimmt und sie dann an den FS weiterreicht, da dieser seinen Renovierungspflichten nicht nachgekommen ist? Dann wäre er genausoweit wie vorher.
Probleme sollten gelöst und nicht ignoriert werden.