Versicherung zahlt nicht nach Kostenvoranschlag (nur nach Rechnung!)

3 Antworten

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Du hast ein recht auf die nettokosten laut kostenvoranschlag. Niemand ist verpflichtet den Schaden reparieren zu lassen. Schicke die Anschaffungssrechnung vom handy , ein bild von dem beschädigten handy und den kostenvoranschlag für die Reparatur (alles in kopie reicht) ein. Das reicht als schadennachweis.

Ist der Zeitwert ausreichend muss ausgezahlt werden.

Die kosten für den kostenvoranschlag müssen auch übernommen werden.

Verlange auch gleich deine dir zustehende kostenpauschale für telefon und Porto ..20 € sind laut Rechtsprechung angemessen.

nizzy100 
Beitragsersteller
 18.07.2013, 11:20

Vielen Dank für die hilfreiche Antwort. Gibt es dazu auch einen § auf den ich verweisen könnte?

Auch bzgl der Kostenpauschale für telefon und Porto von 20€. Wo steht das?

Was meinst du mit dem Satz "Ist der Zeitwert ausreichend muss ausgezahlt werden" ?

Muss die Versicherung den Zeitwert oder die (fiktiven) Reparaturkosten bezahlen? Ich denke der Zeitwert liegt etwas höher als die Kosten die einer Reparatur

biidow  19.07.2013, 09:54
@nizzy100

Hallo, es gibt keinen §. Denn das ist rechtsprechung. Argumentiere einfach so: Nach der gängigen Rechtsprechung bin ich nicht verpflichtet, den Schaden beheben zu lassen. Ich habe einen Anspruch auf die Nettokosten laut Kostenvoranschlag.

Thema Zeitwert. Jeder Gebrauchsgegenstand unterliegt einer Abnutzung. Es gibt durchschnittliche Lebensdauern für Handys. Bei Handys zwischen 2-3 Jahren. Bei Iphones etc. sogar etwas länger (ab Serie 4!)

BEISPIEL:

Wenn dein Handy quasi 600 EUR gekostet hat am 01.01.2011 dann lebt das Handy bsp. 3 Jahre! (weil die technik heute besser wird etc verliert es eben an wert).

für jeden lebensmonat ziehst du dann 16,66 EUR ab. Jetzt haben wir Juli 2013. Das Handy ist also 31 Monate alt. Der Wert beträgt pauschal 83,30 EUR. Das ist der Zeitwert den du maximal bekommst.

Kostet die Reparatur nur 50 EUR ist die wirtschaftlich und wird bezahlt. wenn die Reparatur 100EUR kostet liegt ein Totalschaden vor. Der Zeitwert reicht nicht aus. In diesem Fall beommst du dann nur die 83,30 EUR:

Die Antwort des Versicherers ist korrekt. Es ist der tatsächliche Schaden, hier die Reparaturkosten des Handys, zu bezahlen.

Das Bezahlen nach Kostenvoranschlag ist eine Sonderregelung bei der Kfz-Versicherung und kann daher für die AHB (Allg.HaftpflichtBedingungen) nicht gelten.

nizzy100 
Beitragsersteller
 18.07.2013, 21:46

Wie jetzt? Bekomme ich also nur Geld von der Versicherung wenn ich das Handy reparieren lasse? Kann ich nicht den Zeitwert oder den Kostenvoranschlag geltend machen?

Hast du denn bereits eine Zusage, dass die Versicherung überhaupt zahlt? Sie wollen auf jeden Fall das angeblich zerstörte Handy sehen.

nizzy100 
Beitragsersteller
 17.07.2013, 19:46

die Versicherung hat geschrieben sie wollen das Handy nicht sehen und zahlen Reparaturkosten bis zur Höhe des Kostenvoranschlags aber erst nach einreichen der Reparaturrechnung