Hartz 4 und auf rechnung arbeiten?

5 Antworten

Dem Arbeitsamt mußt (solltest) du melden was du monatlich zu der Hartz IV Leistung dazu verdienst. 100 Euro sind frei, von der Summe welche über 100 liegt, kannst du 20% behalten. Angenommen du verdienst 150 €, 100 € sind frei, 50 € liegen darüber. 20% davon sind 10€. Also kannst du von deinen verdienten 150€, 110€ behalten, 40 € werden dir vom Regelsatz abgezogen. Dafür bekommst du aber einen neuen Leistungsbescheid zugestellt. Wenn du monatlich etwas dazu verdienst, bekommst du jeden Monat einen neuen Bescheid. Dem Finanzamt mußt du gar nichts schicken. So ist es jedenfalls bei uns.

Tine4385 
Beitragsersteller
 11.01.2011, 12:56

Ok Danke aber wie bekommen die das denn mit wenn ich das geld zb bar ausgezahlt bekommen würde?

Charly52  11.01.2011, 15:15
@Tine4385

Das bekommen die gar nicht mit. Es sei denn, da mußt du aufpassen, dich hängt jemand hin. Neider gibt es überall. Das wäre dann Betrug. Dann könnte dir das AlG II gestrichen werden. Auch ob es sich um einen Betrieb oder einen Privatmann handelt, ist wichtig. Bei Privatleuten ist es größtenteils kein Problem, bei einer Firma sieht es etwas anders aus. Da gibt es z.B. mehr Publikumsverkehr. Du kannst nicht alle Mitarbeiter des Arbeitsamtes kennen. Vielleicht taucht da mal einer auf.

Ohne als Gewebeteibender tätig zu sein, eine Rechnung auszustellen ist sinnlos. Du kannst als PRIVAT eine Wert-Empfangsquittung, für wer weiss was ausstellen, das passt dann. Als HartzIV-Bezieher darfst Du monatlich xxx dazu verdienen. Falls der Wert mehr als Zuverdienstrecht übersteigt, splitte den Wert einfach auf entsprechende Monate.

Tine4385 
Beitragsersteller
 11.01.2011, 12:58

Das ist egal wieviel,dr entsprechende satz wird mir dann ja eh abgezogen aber wie funktioniert das denn mit der quittung?die muss ich dann beim arbeitsamt einreichen?

jockl  11.01.2011, 19:24
@Tine4385

Nein und wenn der Betrag über der Erlaubtengrenze liegt, Du sagt nichts und niemand merkt es, ok viel Glück

  1. Es wird geprüft, ob du noch bezugsberechtigt bist. Denn eine Voraussetzung für ALG2-Bezug ist auch, dass du dem Arbeitsmarktfür mindestens 15 std/wö zur Verfügung stehst!

  2. Du bist VERPFLICHTET, jedes Einkommen zu melden! Auch wenn man esdir bar in die hand drückt ohne Quittung. Sollte dich ein "wohlmeinender" Mitmensch anzeigen und die Arge dir drauf kommen, gibt es u.a. eine Betrugsanzeige!

  3. Gib demjenigen, für den du da arbeitest, eine Quittung über das erhaltene Geld und bewahre dir eine von ihm gegen gezeichneteKopie auf. Als text schreib rein: "für xx Stunden Nachbarschaftshilfe". Diese Quittung (deine Kopie) lege der Arge vor. Besser die kleine Kürzung hinnehmen und ehrlich bleiben als falsch pokern!

Auf die Weise zeigst du nämlich auch, dass du arbeitswillig bist und dass du der Arge gegenüber all (!) deinen verpflichtungen nachkommst.

Sollte dich dann mal wer anzeigen, dann sehen die SBs das gleich im richtigen Licht.

Tine4385 
Beitragsersteller
 11.01.2011, 13:08

Ok das ist ein guter rat :) danke!

wirklich nur einmalig? das gibst Du der ARGE an und wird in dem Monat, in dem Du die Zahlung empfängst mit Deinem ALG verrechnet - Du wirst entsprechend weniger bekommen

Beim Finanzamt gibst Du es bei der Einkommensteuererklärung an

aber wenn so etwas öfter vorkommt, solltest Du über eine echte Selbständigkeit nachdenken, die dann von der ARGE mit Einstiegsgeld und zuschuss/darlehen für Investitionen gefördert werden kann

Mehr Informationen zur Existenzgründung und Förderung gibts unter www.hb-result.de

Wie geht denn das?? Arbeitslos und als Kleinunternehmer selbstständig arbeiten: is nich.

Tine4385 
Beitragsersteller
 11.01.2011, 12:57

Doch irgendwie geht das,nur wie ist die frage?!

HBResult  11.01.2011, 15:25
@Tine4385

natürlich geht das - ist das selbe wie Aufstocker, vollkommen egal, ob man selbständig oder angestellt wenig verdient - die ARGE findet alles toll, was die Hilfebedürftigkeit reduziert