leiche beschlagnahmt- wer zahlt die lagerungskosten
hallo , mein vater ist im november 2013 gestorben und wurde von der polizei beschlagnahmt, da der verdacht bestand , das ein guter bekannter beim tot nachgeholfen hat. also wurde mein vater längere zeit gelagert. der gute bekannte wusste wann mein vater freigegeben wurde sagte dies meiner stiefmutter jedoch nicht. nun soll meine stiefmutter (72Jahre und demenzkrank) die lagerungskosten tragen in höhe von 510 euro + inkassokosten. wir haben alle das erbe ausgeschlagen muss sie die kosten tragen? sie hat nur eine kleine rente mfg
4 Antworten
Hallo,
erst einmal sortieren: Der Leichnam wurde sicher gestellt und in die Gerichtsmedizin überführt? Dann hat man eine Obduktion vorgenommen? Das dauert in der Regel mit allem drum und dran vlt. (wenn es hoch kommt) 14 Tage, drei Wochen.......
Bescheid über die Freigabe des Leichnams bekommt derjenige, der die Bestattung in Auftrag gegeben hat, bzw. wer Ansprechpartner der Polizei war.
Das war der Bekannte?
Wer hat die Bestattung beauftragt?
Ist die Stiefmutter die Ehefrau des Verstorbenen?
die Polizei hat angeordnet das der Leichnam sichergestellt wurde, Staatsanwalt ordnet eine Obduktion an, und wenn das so gelaufen ist, dann zahlt auch der Staat (hier die Staatsanwaltschaft) die Liegekosten in der Rechtsmedizin.
Wurde der Vater aber anschließend in das Krematorium überführt und hat da noch viele Tage gelegen, z.B. weil keine Bestattung in Auftrag gegeben wurde, dann zahlt der Bestattungspflichtige die Kosten (und die hätte wenn denn dann auch das Sozialamt übernommen)
Es kommt also darauf an, um welche Liegekosten es sich handelt.
Wieso sind denn da Inkassogebühren drauf? Wieviel Kosten sind denn pro Tag enstanden?
ich glaube 35 euro am tag. na der bekannte ist über alle berge und ich war hoch schwanger und konnte mich nicht um alles kümmern
wenn die polizei die beschlagnahme angeordnet hat bzw der staatsanwalt, sollte die staatskasse dafür aufkommen, aber ich bin kein fachanwalt.
Der Meinung bin ich auch...!
meine stiefmutter soll zahlen
wir kennen die geschichte nicht ganz sondern nur das, was du hingeschrieben hast.. meine meinung steht oben, mehr kann ich nicht dazu sagen.. müsst ihr euch nen anwalt nehmen, wenn ihr für euren vater nicht bezahlen wollt..
Im Zusammenhang mit Beerdigungskosten ... gibt es genug Gerichtsurteile, wenn der Zahlungspflichtige nicht zahlen kann ... google kann da helfen.
hab ich schon gesucht - die beerdigungskosten hat das sozialamt bezahlt aber von lagerungskosten etc. finde ich nix
die Polizei hat angeordnet das der Leichnam sichergestellt wurde, Staatsanwalt ordnet eine Obduktion an, und wenn das so gelaufen ist, dann zahlt auch der Staat (hier die Staatsanwaltschaft) die Liegekosten in der Rechtsmedizin.
Wurde der Vater aber anschließend in das Krematorium überführt und hat da noch viele Tage gelegen, z.B. weil keine Bestattung in Auftrag gegeben wurde, dann zahlt der Bestattungspflichtige die Kosten (und die hätte wenn denn dann auch das Sozialamt übernommen)
Es kommt also darauf an, um welche Liegekosten es sich handelt.
ja genau die haben ihn an einen betatter überführt . ich bin der meinung das der bekannte der das verschlust hat auch die kosten tragen soll
aber wer hat denn die Liegekosten in rechnung gestellt? Der Bestatter, das Krematorium oder die Rechtsmedizin?
der bestatter wo er gelagert wurde- wie gesagt dergute bekannte sollte ja alles regeln
oha, das ist blöd.....wer hat denn den Auftrag unterschrieben? Ich kann mir das grad nicht so richtig vorstellen, denn der Bestatter muß sich doch bei jemandem gemeldet haben und Bescheid gegeben haben, und wenn sich dann niemand rührt (wie der Bekannte) dann gab es ja immer noch die Ehefrau.....ich würde da mit dem Bestatter nochmal reden wieso niemand die Ehefrau (wenn diese ja mit da war) informiert hat.....und dann würde ich beim Sozialamt nachfragen warum diese Kosten nicht übernommen wurden. Auf dem Kostenbescheid vom Sozialamt hättet ihr doch dann sehen können/müssen, was alles bezahlt wird und was nicht.....und wieso Inkasso? Dann gab es doch schon vorher Aufforderungen, oder?
Ich habe hier etwas von Berlin gefunden.
http://www.moz.de/artikel-ansicht/dg/0/1/276496
ich denke das ist von Bundealand zu Bundesland verschieden.
Wenn deine Stiefmutter nicht zahlen kann, ist sicher die Stadt dafür zuständig. erkundige dich mal dort.
er wurde freigegeben und lag dann noch 17 tage bei einem bestatter da dieser bekannte nichts unternommen hat
der bekannte hatte eine vollmacht und war ansprechpartner der polizei. ja sie war die ehefrau. die bestattung wurde von dem bekannten und meiner stiefmutter in auftrag gegeben. allerdings wurde er 10 tage gelagert weil der bekannte abgestritten hat das gewusst zu haben sind die kosten entstanden