Überstunden während Krankheit abbummeln/machen?
Ich bin Erzieherin in einer Kita. Dienstpläne werden im voraus geschrieben. Hierbei werden zu machende oder abzubummelnde Überstunden berücksichtigt. Was ist denn, wenn ich krank werde. Meine Leitung meint, dass der Dienstplan bestehen bleiben würde und ich ggfs. Überstunden abbummeln oder auch machen würde? Aber wie soll man Überstunden machen, wenn man gar nicht anwesend ist, und abbummeln, wenn man für die gesamte Arbeitszeit krank geschrieben ist?
Bitte helft mir mit nem guten Rat :-)))
3 Antworten
Das ist das Entgeltfortzahlungsgesetz. Danach wirst Du bei Krankheit so bezahlt, als wenn Du gearbeitet hättest.
Wenn bei Dir am Montag z.B. Freizeit wegen Überstundenabbau eingetragen ist und Du wirst krank, sind diese Stunden die für den Abbau eingeplant waren weg. Bist Du am Dienstag, an dem Du nach Plan zwei Überstunden gehabt hättest, immer noch krank, werden Dir diese zwei Stunden gutgeschrieben (oder bezahlt, je nach Vereinbarung).
Bitte, gern geschehen. Danke auch für's Sternchen.
Ja, deine Sichtweise ist richtig.
"Die Entgeltfortzahlung wird für die Dauer von maximal sechs Wochen geleistet. Der Arbeitnehmer erhält dabei grundsätzlich die Vergütung, die er erhalten hätte, wenn er nicht krank gewesen wäre, sondern gearbeitet hätte. Hat der Arbeitnehmer ein festes Monatsgehalt, wird dieses Gehalt in dieser Zeit einfach weitergezahlt.
Hat der Arbeitnehmer ein leistungsabhängiges Gehalt (z.B. Akkordlohn) oder hätte er in dieser Zeit z.B. wegen grundsätzlich angeordneter Nachtarbeit Zulagen erhalten, erhält er das Gehalt, dass er in dem Krankheitszeitraum (fiktiv) durchschnittlich verdient hätte."
Quelle: http://www.arbeitsrecht-ratgeber.de/arbeitsrecht/abwicklung/content_09.html
Das bedeutet, daß sowohl angeordnete Überstunden auch im Krankheitsfall gezahlt werden müssten, als auch, daß Überstunden abgefeiert werden, wenn diese in der lohnfortzahlungspflichtigen Zeit liegen. Maßgeblich ist also, was der voraus geplante Dienstplan vorsehen würde.
Eine Korrektur noch, bzw. Ergänzung:
http://www.lohn-info.de/lohnfortzahlung_im_krankheitsfall.html#hoehe
Es könnte auch der Durchschnitt in Ansatz gebracht werden.
Ich danke für die hilfreiche Antwort :-)))
Die Sache ist ganz einfach - wenn Du eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eines Arztes vorlegst, bist Du krank. Und wenn Du krank bist, können Dir auch keine Überstunden abgezogen werden. Denn Überstunden kannst Du nur abfeiern, wenn Du arbeitsfähig bist. Und nicht bei Arbeitsunfähigkeit!
Das ist nicht richtig. Das funktioniert nur bei Urlaub. Da wird bei Krankheit der Urlaubstag nicht abgezogen. Bei Überstunden gilt das Entgeltfortzahlungsgesetz
Danke nochmals für die hilfreiche Antwort :-)))
Danke auch dir. Hab´s so wie du gesehen, aber wir müssen uns wohl eines besseren belehren lassen.
Danke für die hilfreiche Antwort :-)))