"überstunden" - rechtliche sichtweise
hallo!
ich arbeite als erzieherin in einer kita. meine arbeitszeit geht bis 17 uhr. da einige eltern sehr pünktlich um 17 uhr kommen (oder ein paar minuten später) und dann noch die sachen der kinder schnappen müssen (...) bin ich mit abschließen oft erst 2 bis 15 minuten später draußen.
bei 2 minuten ist mir das egal - da schreibe ich mir nichts auf. aber da vor einigen tagen alle kinder bereits um 16:50 uhr abgeholt wurden und alle arbeiten erledigt waren, habe ich mich "bereit gemacht" und wollte meine chefin fragen ob ich "als ausgleich" dafür den tage 10 minuten eher gehen dürfte.
sie hat mich ohne mich überhaupt anzuhören zurecht gewiesen "sie dürfen jetzt nicht gehen, sie haben bis 17 uhr dienst, wenn sie jetzt fahren, sind sie garnicht auf dem nach-hause-weg versichert. als ich ihr sagte dass ich es ein unding finde jeden tag ein paar minuten über der zeit "freiwillig" zu arbeiten und jetzt wo eindeutig mal die möglichkeit besteht das auszugleichen es untersagt wird, hat sie sich immer mehr wiedersprochen und zum schluss gesagt "ja hätten sie das gesagt dass sie abbummeln wollen, dann wäre das auch gegangen" - AHA...
jetzt ist meine frage: wie ist denn sowas geregelt bei solcher art von überstunden? es sind ja nicht direkt "überstunden" sondern es handelt sich ja lediglich um ein paar minuten. habe ich rein rechtlich einen anspruch diese paar minuten auch mal auszugleichen, wenn die situation es zulässt? oder habe ich pech gehabt und muss in einem fall wie vor einigen tagen bis 17 uhr auf der arbeit bleiben?
LG
5 Antworten
Das kommt auf deinen Vertrag an. Aber rechtlich sind bis zu 2 Überstunden pro Woche mit dem Gehalt abgegolten.
Es sollte wohl mal abgewechselt werden, wer nach "Dienstschluss" immer auf die Nachzügler wartet. So ist jeder mal dran und ich denke, auch wenn du dann mal eher gehst dafür, natürlich bist du dann versichert. Du wärst ja auch versichert, wenn du wegen Übelkeit eher nach Hause gehen würdest. Ansonsten gibt es ja auch Arbeitsverträge......
Nur mal grundsätzlich: die Auffassung deiner Chefin ist mindestens reichlich kleinlich,wegen zehn Minuten früher gehen.Ist ne Frechheit. Aber als Vorgesetzte kann sie natürlich bestimmen,OB Du früher in Feierabend gehen darfst oder nicht. Was den Nachhauseweg betrifft: selbstverständlich bist Du auch als "auf dem Weg zur/von der Arbeitsstelle" versichert,wenn Du mal früher (oder eben später) in Feierabend gehst.Im Falle von "früher" muss aber eben die Zustimmung des Vorgesetzten vorliegen. Und "Überstunden" sind das selbstverständlich,auch wenn es täglich nur wenige Minuten sind.Übers Jahre werden das durchaus Stunden.Aber das sollte nicht das eigentliche Thema sein.
Ist alles in deinem Tarifvertrag geregelt, wende dich mal an deine Gewerkschaft !
(auch wenn du kein Mitglied bist)
Gruß D.
Das hab ich jahrelang gemacht. Im Einzelhandel kannst du auch nicht um 18.30 den Griffel fallen lassen, da muß noch Kasse gemacht und weggeräumt werden. Wenn du dich für 1-2 Minuten packst, würde ich dich als Chefin ganz schnel abbauen.