Überstunden der Azubis streichen
Hallo zusammen,
ich bin Mitglied der JAV in meinem Betrieb und Versuche daher mich für meine mit-Azubis einzusetzen. Alle Azubis in meinem Betriebs sind Ü18, also Volljährig.
Als Azubi zum Industriekaufmann/-kauffrau durchläuft man natürlich während der Ausbildung verschiedene Abteilungen innerhalb der Firma. Da es manchmal zu Engpässen kommen kann, sammeln sich auch oft mal Überstunden bei den Azubis an. Diese soll man nach und nach abbummeln. Betriebsintern gibt es nun die Regelung das man nicht mehr als 8 Überstunden am Monatsende in eine andere Abteilung mitnehmen soll. Also wenn man zB. im Einkauf ist und unverhältnismäßig viele Überstunden aufbaut, dann soll man diese auch im Einkauf wieder abbummeln. Ansonsten würde man ja kostbare Arbeitszeit in der nächsten Abteilung (zB. Vertrieb) vergeuden. Noch eine Info am Rande: mit 8 Überstunden ist eigentlich ein kompletter Gleittag gerechtfertigt, aber es gibt auch hier intern die Regelung das man erst ab 16 Überstunden einen Gleittag nehmen darf.
Das nur Vorweg, nun zu dem Vorfall:
Eine Azubine war in einer bestimmten Abteilung 2 Monate. In dieser Zeit hat sie dort 13 Überstunden angesammelt. Bereits 2 Wochen vor dem nächsten Abteilungswechsel hat sie darauf aufmerksam gemacht, dass sie ja noch einige Überstunden offen hat die sie abbummeln müsse, eben weil sie diese NICHT in die nächste Abteilung mitnehmen darf. In den folgenden Tagen wollte sie immer wieder die Überstunden abbummeln, das war ihr aber nicht möglich aufgrund der herrschende Arbeitslage. Auch wurde ihr an bestimmten Tagen untersagt FRÜHER zu gehen.
Am Ende des Monats hatte sie also nach wie vor 13 Überstunden offen. Nun wurden ihr einfach die Überstunden auf 8 Stunden runtergekürzt, da sie ja nicht mehr mitnehmen dürfte. Ihr wurden somit also einfach 5 Überstunden aberkannt.
Nun meine Frage: darf der Betrieb so etwas???
Ich habe mich schon versucht im Netz schlau zu machen, und eigentlich bin ich der Meinung das dies nicht rechtens ist. Ich wollte aber noch einmal weitere Meinungen einholen bevor ich „auf den Tisch haue“ und zum Betriebsrat damit gehe.
Vielen Dank im Voraus!
4 Antworten
Es ist nicht Rechtens da es ja geleistete Arbeit ist!
bevor ich „auf den Tisch haue“ und zum Betriebsrat damit gehe
Du solltest auf alle Fälle zum Betriebsrat gehen. Nicht um "auf den Tisch zu hauen" sondern um ihn in Kenntnis zu setzen. Hauen könnt Ihr dann gemeinsam ;-)))
Wenn die "Azubine" ihre Überstunden nicht freinehmen konnte (wie vorgesehen), ist das nicht ihre Schuld, sie hat ja den Antrag gestellt, sondern die des Vorgesetzten. Dafür darf sie nicht bestraft werden indem man ihr die Stunden einfach ersatzlos streicht.
Was ist das für eine betriebsinterne Regelung? Ist das eine formlose Absprache, eine Anweisung des AG oder eine Betriebsvereinbarung? Egal wie, da gibt es Klärungsbedarf. Der Betriebsrat soll mal schauen, dass er da eine BV macht in der auch für solche Fälle Vorkehrung getroffen wird. Das ist nicht nur sein Recht sondern auch seine Pflicht.
In jedem Fall ist diese Vorgehensweise ein "no go". Entweder schreibt man ihr die Stunden wieder gut oder bezahlt sie.
Niemand darf einfach geleistete Überstunden streichen.
ich würde gleich beim betriebsrat fragen erstmal :)