Wann müssen Azubis nach der Berufsschule noch in den Betrieb?

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Wenn sie noch minderjährig sind

Dauert ein Berufsschultag länger als 5 Schulstunden, dann wird das mit 8 Arbeitsstunden abgerechnet. Allerdings geht das nur einmal in der Woche. Also aufgepasst, denn gerade in dieser Frage gibt es immer wieder Meinungsverschiedenheiten. Haben Sie an zwei Tagen in der Woche jeweils 6 Stunden Unterricht in der Schule, dann kann Sie der Ausbildungsbetrieb an einem Tag noch zur Arbeit ins Unternehmen bestellen, an dem jeweils anderen Wochentag dagegen nicht.

Wenn Sie bereits volljährig sind

Als Azubi über 18 haben Sie immer dann im Ausbildungsbetrieb zu erscheinen, wenn während Ihrer regulären Ausbildungszeit kein Berufsschulunterricht stattfindet. Im Regelfall werden Sie also nach der Schule noch in den Betrieb müssen. Für die Zeit am Morgen haben Sie es normalerweise allerdings so gut wie Ihre minderjährigen Kollegen. Als schulpflichtiger Azubi kann Ihr Ausbildungsbetrieb Sie nämlich auch nicht in den Betrieb bestellen, wenn der Berufsschulunterricht vor 9:00 Uhr beginnt.

Für minderjährige und volljährige Azubis gilt: In jedem Fall muss Ihr Ausbildungsbetrieb Wege- und Pausenzeiten berücksichtigen, wenn er Sie nach der Berufsschule in den Betrieb bestellt. Schließlich sollen Sie Ihre Arbeit im Betrieb erst nach einer angemessenen Erholungsphase aufnehmen.

http://www.experto.de/ausbildung/rechte-pflichten/nach-der-berufsschule-noch-in-den-betrieb.html

Noeru  04.08.2016, 09:46

Pauli1965's Antwort ist kaum noch etwas hinzuzufügen.

Für mehr Informationen kannst Du auch hier noch schauen: http://www.azubi-azubine.de/mein-recht-als-azubi/arbeitszeit.html

LG
Noeru

jerkfun  04.08.2016, 10:17
@Noeru

In der Praxis ist es nicht so leicht.Niemand muss einen Arbeitsweg von mehr als vier Stunden hinnehmen.Gerade auf dem Lande liegen Wohnort,Ausbildungsort und Berufsschule schon so weit auseinander,das ausfallende Schulstunden nicht zur Fortsetzung der Ausbildung im Betrieb führen können.In der Stadt kann es regelmäßig zu dieser Pflicht führen.

Pauli1965  04.08.2016, 10:19
@jerkfun

ICH habe die Gesetze nicht gemacht.

jerkfun  04.08.2016, 11:43
@Pauli1965

Ich auch nicht.^^ Und auch das Gezerre ob eine Schule in einem anderen Kreis besucht werden darf,wird nur wegen der "Gastschulbeiträge" und nicht nach Sinnhaftigkeit geprüft bzw.verweigert.

Muss ich vor oder nach der Berufsschule noch im Betrieb arbeiten?

Beginnt der Unterricht vor 9 Uhr, ist eine Beschäftigung im Betrieb
an diesem Morgen nicht erlaubt. Jugendliche unter 18 Jahren müssen den
Rest des Tages freigestellt werden, wenn ihr Berufsschultag einmal pro
Woche länger als fünf Unterrichtsstunden dauert. Azubis über 18 können
nach der Schule beschäftigt werden.

Wird die Zeit in der Berufsschule auf meine Arbeitszeit angerechnet?

Ja! Im Übrigen wird die Unterrichtszeit einschließlich der Pausen
angerechnet. Volljährige Auszubildende haben keinen Anspruch auf einen
beschäftigungsfreien Nachmittag nach dem Besuch der Berufsschule. Auf
die Arbeitszeit ist die komplette Anwesenheit in der Berufsschule
anzurechnen.

Kehrt der Auszubildende nach dem Besuch der Berufsschule in den
Betrieb zurück, so ist auch die Wegstrecke von der Berufsschule in den
Betrieb auf die Arbeitszeit anzurechnen.

http://www.ihk-nordwestfalen.de/wirtschaft/aus-und-weiterbildung/ausbildung/zielgruppen/auszubildende/berufsschule/

oki11  04.08.2016, 09:56

@ 42 ---- Danke für das Komliment * freu

nach 6 stunden muss man nicht mehr in den Betrieb

RobertLiebling  04.08.2016, 10:17

Das betrifft a) nur einen Berufsschultag in der Woche (im ersten Ausbildungsjahr sind es meist 1 1/2 bis 2) und b) nur minderjährige Auszubildende.

Der Fragesteller fragt aber nach der Regelung für volljährige Azubis.

Meli6991  04.08.2016, 10:18
@RobertLiebling

also bei uns war das so. auch bei den volljärigen. Darum hatte sich die Schule immer eingesetzt.

Beginnt der Unterricht vor 9 Uhr, ist eine Beschäftigung im Betrieb an diesem Morgen nicht erlaubt. Jugendliche unter 18 Jahren müssen den Rest des Tages freigestellt werden, wenn ihr Berufsschultag einmal pro Woche länger als fünf Unterrichtsstunden dauert. Azubis über 18 können nach der Schule beschäftigt werden.

Die Regelung kann sich aber von Bundesland zu Bundesland unterscheiden.