Ich frage als Hauseigentümer. Ich hatte einen Überspannungsschaden in einem Wohngrundstück- Folge: Schaden an der Heizungsanlage. Welche Versicherung greift da?
7 Antworten
Falls Überspannung durch Energieversorger: Da gabs mal ein Urteil, da musste meines Wissens der Energieversorger auch bezahlen, da nachweislich die Überspannung durch diesen kam. Bei Blitzschlag ist es ansonsten recht einfach, wenn die Nachweise stimmen:
das Haus wurde 2009 neu errichtet, somit auch die Elektroanlage. Der Installateur sagt nun, die Gewährleistung ist nach 5 Jahren rum
ein überspannungsschaden hat auch selten was mit einer installation zu tun. wenn in der nähe ein blitz einschlägt kann diese auftreten. oder bei fehlern im energienetz, usw
Wenn es ein Überspannungsschaden ist, dann besteht nur Versicherungsschutz, wenn der Versicherungsvertrag für das Gebäude die Überspannungsklausel enthält.
Für das Vorliegen eines Überspannungsschadens haben Sie die Beweislast.
Durch was ist der Überspannungsschaden denn entstanden?
Überspannungsschäden durch Blitz sind meist in der Wohngebäudeversicherung und Hausratversicherung eingeschlossen.
Da die Heinzungsanlage zum Wohngebäude zählt, wäre diese verantwortlich, wenn der Schaden bei einem Gewitter entstanden ist.
das wichtigste wäre erst mal ob du nachweisen kannst wer für den überspannungsschaden verantwortlich ist. versichert ist meist nur überspannung wegen blitzeinschlag.