Übernahme nach Ausbildung Einzelhandel
Hi leute Ich werde Ende April meine schriftliche Und Anfang Juli meine mündliche Prüfung zum einzelhandelskaufmann machen und natürlich bestehen;) Meine Frage ist jetzt aber, da ich von einem Bekannten gehört ha e das wenn man von einem Betrieb nicht übernommen wird ( das steht bei mir noch aus) muss man sich 3 Monate vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei der Agentur für Arbeit melden damit man sein Geld später bekommt. Ist das wirklich so?
7 Antworten
Dein Bekannter hat da was verwechselt. Die Pflicht sich drei Monate vor Beendigung eines Arbeitsvertrags bei der AfA zu melden betrifft befristete Arbeitsverträge mit Enddatum des Vertrags. Grundlage ist der § 37b III Sozialgesetzbuc., Ausbildungsverhältnisse sind danach aber ausdrücklich ausgenommen.
Es kann aber nie schaden, sich rechtzeitig nach Alternativen umzuschauen, falls man vom Ausbildungsbetrieb nicht übernommen wird, Du bist aber nicht verpflichtet, Dich jetzt schon bei der Arbeitsagentur zu melden. Melden musst Du Dich auf alle Fälle am ersten Tag der Arbeitslosigkeit, falls Du nicht übernommen wirst.
Es kann ja sein, dass Du ein Jobangebot bekommst. Dann hast Du ein gutes Argument im jetzigen Betrieb nach einer Beschäftigung nach der Ausbildung zu fragen und außerdem gleich eine Perspektive.
Danke fürs Sternchen
Auf jeden Fall drei Monate vor Ablauf des Arbeitsverhältnisses beim Arbeitsamt melden, dass man nicht übernommen wird. Schließlich willst du doch sicherlich, solltest du bis dahin keinen Job haben, Arbeitslosengeld beziehen und die Krankenversicherung muss auch gesichert sein. Ich frage mich, wie das funktionieren soll, wenn man sich erst arbeitslos meldet, wenn man es faktisch schon ist.....
Nein, falsch. Wenn du deine Arbeitsstelle aufgibst, musst du dich 3 Monate zuvor Arbeitssuchend melden.
Wenn du jedoch deine Ausbildung beendest, reicht diese Meldung am ersten Werktag nach Bestehen der Abschlussprüfung, also dem ersten Tag der Arbeitslosigkeit
Übrigens ganz innerhalb von 2 Sekunden im Internet zu finden http://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/service/Ueberuns/Regionaldirektionen/Bayern/Detail/index.htm?dfContentId=L6019022DSTBAI583154
Sobald du erfährst das du arbeitslos wirst muß du dich arbeitssuchend melden. Mit dem Abschluß endet dein Ausbildungsverhältnis. Hast du noch keinen neuen Vertrag wirst du arbeitslos. Es ist doch kein Problem dich arbeitssuchend zu melden. Vielleicht findes du eine Stelle bei der du mehr verdienst.
ich kenne es auch so das Azubis im letzten Ausbildungsjahr sich schon mal 3 Monate vor Ausbildungsende pro Forma arbeitslos melden sollen für den Fall das sie nicht übernommen werden .......