Übernahme nach Ausbildung - Kein Arbeitsvertrag
Hallo zusammen,
ich bin seit dem 9.7. mit meiner Ausbildung fertig. Habe auch die mündliche Zusage bekommen, dass ich übernommen werde und bin auch weiterhin zur Arbeit gegangen. Mein erstes Gehalt habe ich nun im Juli bekommen, da dies anteilig war, konnte ich mir noch kein genaueres Bild machen, wie es dann im August aus sieht.
Ich habe aber bis heute noch keinen schriftlichen Arbeitsvertrag. Weiß also nicht wie meine Kündigungsfristen aussehen, wie lange meine Probezeit dauert und wie viel ich eigentlich verdiene. Ich bin im Grunde nicht mit dem Verdienst einverstanden, auch ist er nicht, wie eigentlich mündlich besprochen! Da das Gehalt vom August jetzt ja quasi auch "voll" kam. Es ist jedoch so, dass ich nicht mal mehr meine Miete zahlen kann und somit auf meinen Freund angewiesen war / bin.
Was könnt ihr mir in meiner Situation raten? Immer wenn ich den Chef oder unsere Prokuristin anspreche, die dafür unter anderem zuständig ist, sagt sie, dass der Vertrag noch nicht fertig ist, ich aber mein Geld natürlich trotzdem bekomme. Das tröstet mich ungemein... Lustig ist jedoch, dass wir für Neueinsteiger in unserer Firma Arbeitsvertrag binnen 2 Stunden fertig stellen können und meiner lässt seit 9.7. auf mich warten.
Danke für euren Rat und eure Hilfe.
LG mirjana1811
4 Antworten
Weiß also nicht ,,,
Um ein paar dieser Fragen zu beantworten:
Kündigungsfrist ist beiderseits 4 Wochen zu,m Monatsende oder zum Monatsfünfzehnten
Probezeit ist nicht vereinbart
Beim Gehalt ist es nicht so klar, da sagt das BGB (§612 Abs. 2):
Ist die Höhe der Vergütung nicht bestimmt, so ist bei dem Bestehen einer Taxe die taxmäßige Vergütung, in Ermangelung einer Taxe die übliche Vergütung als vereinbart anzusehen.
Gibt es einen Tarifvertrag, dann steht darin das zu zahlende Gehalt. Ansonsten müsstest Du in der Branche gleichartige Tätigkeiten für gerade fertig ausgebildete heranziehen.
Ich gehe mal davon aus, dass Deinem Ausbildungsbetrieb bekannt ist, dass Du die Abschlussprüfung bestanden hast und somit das Ausbildungsverhältnis beendet ist.
Ist dies der Fall, hast Du jetzt nach § 24 BBiG einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Auch mündliche Arbeitsverträge sind gültig. Du kannst Deinen AG auf den § 2 Nachweisgesetz hinweisen. Danach hat der AG spätestens einen Monat nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich niederzulegen, die Niederschrift zu unterzeichnen und dem AN auszuhändigen.
Ob Dein AG Wert auf Gesetzestexte legt oder nicht spielt keine Rolle. Sie gelten trotzdem.
Deine Frage nach Kündigungsfristen und Probezeit und Arbeitsvertrag sind beantwortet. Allerdings solltest Du schon nachfragen, wie hoch Dein Gehalt ist und auf das vorangegangene Gespräch verweisen.
Die Frage nach dem Verdienst ist schon berechtigt, ich würde sie auch nicht auf die lange Bank schieben. Manchmal gibt es auch nur einen Informationsfehler.
Wenn sich keiner an das Gehaltsversprechen erinnern will wirst Du einen neuen Arbeitsplatz suchen müssen.
Da deine Arbeit "angenommen" wurde, bist du in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis. Eine Probezeit gibt es nicht. Diese hätte auf jeden Fall schriftlich vereinbart werden müssen. Bei der zuständigen Gewerkschaft deiner Branche kannst du dich nach dem gültigen Mindestlohn erkundigen. Das nützt dir aber nur etwas, wenn der Betrieb dem Arbeitgeberverband angehört.
Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Ich muss dazu sagen, dass mein Arbeitgeber nicht viel Wert auf Gesetztestexte oder Auszüge legt. Diese Erfahrung haben bereits andere Kollegen machen müssen. :-(