Übernahme nach Ausbildung - Kein Arbeitsvertrag

4 Antworten

Weiß also nicht ,,,

Um ein paar dieser Fragen zu beantworten:

Kündigungsfrist ist beiderseits 4 Wochen zu,m Monatsende oder zum Monatsfünfzehnten

Probezeit ist nicht vereinbart

Beim Gehalt ist es nicht so klar, da sagt das BGB (§612 Abs. 2):

Ist die Höhe der Vergütung nicht bestimmt, so ist bei dem Bestehen einer Taxe die taxmäßige Vergütung, in Ermangelung einer Taxe die übliche Vergütung als vereinbart anzusehen.

Gibt es einen Tarifvertrag, dann steht darin das zu zahlende Gehalt. Ansonsten müsstest Du in der Branche gleichartige Tätigkeiten für gerade fertig ausgebildete heranziehen.

Ich gehe mal davon aus, dass Deinem Ausbildungsbetrieb bekannt ist, dass Du die Abschlussprüfung bestanden hast und somit das Ausbildungsverhältnis beendet ist.

Ist dies der Fall, hast Du jetzt nach § 24 BBiG einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Auch mündliche Arbeitsverträge sind gültig. Du kannst Deinen AG auf den § 2 Nachweisgesetz hinweisen. Danach hat der AG spätestens einen Monat nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich niederzulegen, die Niederschrift zu unterzeichnen und dem AN auszuhändigen.

Mirjana1811 
Beitragsersteller
 01.09.2013, 16:31

Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Ich muss dazu sagen, dass mein Arbeitgeber nicht viel Wert auf Gesetztestexte oder Auszüge legt. Diese Erfahrung haben bereits andere Kollegen machen müssen. :-(

Hexle2  01.09.2013, 16:34
@Mirjana1811

Ob Dein AG Wert auf Gesetzestexte legt oder nicht spielt keine Rolle. Sie gelten trotzdem.

Deine Frage nach Kündigungsfristen und Probezeit und Arbeitsvertrag sind beantwortet. Allerdings solltest Du schon nachfragen, wie hoch Dein Gehalt ist und auf das vorangegangene Gespräch verweisen.

Die Frage nach dem Verdienst ist schon berechtigt, ich würde sie auch nicht auf die lange Bank schieben. Manchmal gibt es auch nur einen Informationsfehler.

Wenn sich keiner an das Gehaltsversprechen erinnern will wirst Du einen neuen Arbeitsplatz suchen müssen.

Da deine Arbeit "angenommen" wurde, bist du in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis. Eine Probezeit gibt es nicht. Diese hätte auf jeden Fall schriftlich vereinbart werden müssen. Bei der zuständigen Gewerkschaft deiner Branche kannst du dich nach dem gültigen Mindestlohn erkundigen. Das nützt dir aber nur etwas, wenn der Betrieb dem Arbeitgeberverband angehört.