Ab wann habe ich Anspruch auf mein volles Gehalt nach beenden der Ausbildung?
Hallo liebe Communtiy,
folgende Situation: Ich habe am 20.06. meine Ausbildung mit der mündlichen Prüfung erfolgreich abgeschlossen. Ich wurde übernommen, bis dato noch mündlich, also einen Vertrag haben wir noch nicht abgeschlossen. Mein Problem: Jetzt habe ich für den Juli meine Azubivergütung bekommen, wobei ich ja ab 20.06. ausgelernt bin und als volle Kraft gelte. Mein Chef meint, der Vertrag läuft bis zum 31.07., also gibt es erst ab August das volle Gehalt. Ist das rechtlich so korrekt? Wenn ja rechtliche Quellen vorhanden?
Danke im Voraus für eure Antworten.
4 Antworten
Du bist ab dem 21.06. kein Azubi mehr, also hast Du auch Anspruch auf das normale Geld eines Ausgelernten.
In der Berufsschule nicht aufgepasst?
Dein Ausbildungsvertrag ist seit dem 20. Juni beendet und seit dem 21. Juni hast Du Anspruch auf das Gehalt eines Angestellten.
Da schneiden sich keine Verträge! Der Ausbildungsvertrag seit dem 20.06. beendet, völlig unabhängig davon was im Vertrag steht!!
An dem Tag, an dem der Prüfungsausschuss die Ergebnisse bekannt gibt, endet laut § 21 Berufsbildungsgesetz deine Berufsausbildung, wenn du bestanden hast.
Du erhältst dann mehrere Zeugnisse, ein Zeugnis vom Betrieb, ein Zeugnis von der Berufsschule und ein Zeugnis der zuständigen Stelle, also zum Beispiel Handwerkskammer oder Industrie- und Handelskammer. Mehr dazu siehe Ende der Ausbildung und Ausbildungszeugnis.
Danke, hört sich gut an. Ich nehme dann an mein Azubigehalt ist somit auch beendet.
Laut § 24 Berufsbildungsgesetz heisst es:
"Werden Auszubildende im Anschluss an das Berufsausbildungsverhältnis beschäftigt, ohne dass hierüber ausdrücklich etwas vereinbart worden ist, so gilt ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als begründet."
Und das heisst wiederum, dass Du kein Azubi mehr bist und Dir deswegen Lohn/ Gehalt zusteht wie einem normalen ausgelernten Arbeitnehmer.
Wenn Chef was anderes sagt, dann wiel er nur Personalkosten sparen.
Was steht in deinem Ausbildungsvertrag?!
Das ist völlig irrelevant! Mit Bestehen der Abschlussprüfung endet das Ausbildungsverhältnis mit sofortiger Wirkung und mit einer Weiterbeschäftigung über das Ausbildungsverhältnis hinaus, wird ein unbefristeter Vertrag begründet (sofern nichts anderes vereinbart wurde).
Top Danke
Dass die Ausbildung am 31.07. beendet ist. Ob das nun verbindlich im Bezug auf Vergütung ist weiß ich nicht
Danke für deine Antwort, mir ist, wie schon geschrieben, klar dass ich ausgelernt bin ab dem 21.06.2015. Allerdings schneiden sich da zwei Verträge, deswegen bin ich mir unklar gewesen.