Berufsschule geschwänzt folgen? (duales Ausbildungssystem)

3 Antworten

Nun gut ich löse das ganze mal auf welche Konsequenzen ich darauf gezogen habe:

Der Verkaufleiter hat sich von der Lehrerin eine Mail mit allen Daten wo ich unentschuldigt gefehlt habe schicken lassen. Es waren 9 Tage unentschuldigt wobei ich an einem Tag arbeiten war, also sind es 8 Tage und insgesamt 4 Stunden verspätet in die Schule gekommen.

Folgen:

1. 8 Urlaubstage wurden mir von meinen Urlaub gestrichen

2. 4 Stunden verspätung wurden mir von meinen Lohn abgezogen

3. Abmahnung erhalten, da die Berufsschule einer meiner Pflichten aus dem Arbeitsvertrag ist

Sonstiges: Letzendlich werde ich doch übernommen, da mein Arbeitsverhalten in der Firma immer vorbildlich war. Außerdem habe ich in der Abschlussprüfung 84% und somit die Note 2 erreicht.

Das du die Tage nacharbeiten muß oder dir dafür Urlaub abgezogen wird oder das dir die Tage vom Gehalt abgezogen werden. Außerdem macht sich das sehr schlecht auf deinem Abschlusszeugniss und dem Arbeitszeugnis. Natürlich steht das da verklausoliert. Dadurch hast du deine Chancen auf einen anderen Job sehr verschlechtert. Nicht besonders schlau von dir. Dir muß doch klar sein das du nicht einfach ungestraft blau machen kannst. Es könnte auch möglich sein das du nicht in die mündliche Prüfung muß wenn deine Noten schon vorher fest stehen. Dann endet deine Ausbildung noch eher.


Achill1 
Beitragsersteller
 27.05.2015, 18:25

Das mit den Noten feststehen kann nicht sein. Mündliche Prüfung habe ich 100%, denn wenn diese vergeigt wird, muss um ein halbes Jahr verlängert werden. Die Noten die feststehen, sind vom Schulzeugnis diese haben aber nichts mit der Abschlussprüfung der IHK zu tun.

Urlaubabzug und Geldabzug ist kein Problem für mich stellt sich eher die Frage ob ich noch gekündigt werden kann kurz vor Beendigung der Ausbildung

Ich habe im übrigen noch 14 Tage Urlaub die nicht verplant sind bis zum Ausbildungsende. Diese könnten dann theoretisch gesehen abgezogen werden?

diroda  27.05.2015, 18:29
@Achill1

8 Tage nicht zur Arbeit gehen kann durchaus ein Kündigungsgrund sein. Du kannst nur hoffen das sie nicht so gemein sind. Zeige das dir das Leid tut. Besteht die Möglichkeit freiwillig Samstags zu arbeiten um die Tage nach zu arbeiten? Dadurch würdes du deinen guten Willen zeigen.

Achill1 
Beitragsersteller
 27.05.2015, 18:38
@diroda

Leider nicht. Handel hat auch Samstag geöffnet. Natürlich bereue ich es, leider denkt man in solchen Momenten nicht an die Konsequenzen. Schule nimmt man dann mal auf die leichte Schulter.
Jedoch würde ich eine Kündigung nicht akzeptieren, denn ich habe mir jetzt gut 3 Jahre nie etwas zu schulden kommen lassen und war immer Kollegial und habe Betriebsorietiert gehandelt.

Berufsschulzeit ist Arbeitszeit! Bei unentschuldigten Fernbleiben ist es genauso wie in der Arbeit! Die Tage können in der Regel vom letzten Lohn abgezogen werden oder- wenn noch Urlaub besteht-von diesem abgerechnet werden. Die Fehltage-die unentschuldigt sind -werden auf dem Zeugnis der BS vermerkt......