Mietvertrag erst 3 Monate nach Mietbeginn unterschrieben, - sind rückwirkende Forderungen rechtens?
Hallo, es geht um einen Lagerraum den ich schon lange Zeit miete. Der alte Vertrag lief aus. Wir vereinbarten zunächst mündlich eine Fortführung. Ich zahlte einfach die bisherige Miete weiter und nutzte den Raum weiter wie gehabt. Es war aber die Rede von einer höheren Miete ab April. Da kein Vertrag vorlag, zahlte ich aber weiter nur die alte Miete. Erst im Juli dann gab es den fertigen Vertrag zum unterschreiben. Hierin stand die höhere Miete seit April drin (also steht drin). Ich unterzeichnete und änderte die Höhe der Mietezahlung, für die Zukunft (also ab Ende Juli dann). Jetzt stellt der Vermieter eine Forderung der Differenz für die Monate April, Mai, Juni und Juli. Ist das rechtens? Danke und viele Grüße, Rennmaus
7 Antworten
Nach Ende des befristeten gewerblichen Mietvertrages hast du das Mietverhältnis unbefristet fortgesetzt. Dem hat der Vermieter nicht innerhalb von 14 Tagen widersprochen, sodass der alte Mietvertrag nun unbefristet fortgesetzt wurde. Daher gilt der ursprüngliche Vertrag bis zu dem Zeitpunkt, an dem ein ein neuer schriftlicher Vertrag den alten ersetzte. Dass du nun mit der neuen Miete auch rückwirkend einverstanden warst, ist deiner Unwissenheit zuzuschreiben aber nun nicht mehr zu ändern.
Ein Mietvertrag war in dem Moment abgeschlossen, als ihr euch über die Modalitäten einig wart. Das beinhaltet die neue Miethöhe. Eine Schriftform wäre gar nicht mehr nötig gewesen.
hatte nach deiner handschriftlichen Änderung der Vermieter noch unterschrieben? damit hat er die alte Miete anerkannt - Zukunft -
für die Monate war noch die erhöhte Miete fällig - hast du mit Unterschrift auch anerkannt
du hast vor dem Vermieter die Höhe der Zahlung geändert und unterschrieben erst DANN der Vermieter
änderte die Höhe der Mietezahlungaus deinem Text oben - dann das:
Eine handschriftliche Änderung gab es nicht.
es geht auch um den Neuen MV
Nein, das hast Du falsch verstanden. Ich änderte die Höhe der Mietezahlung bei meiner Bank, aber nicht im Vertrag.
Ja, du hast es Unterschrieben. Dann hättest du gleich vor Unterschrift darauf hinweisen müssen und man hätte den Vertrag entprechend ändern müssen.
Aber du hast Unterschrieben, das ab April die höhere Miete gilt.
Hhhhmmm... ja ich habs befürchtet. Dachte ich mir auch schon so. Aber gibts da irgendwas eindeutiges zu, aus den Gesetzbüchern (BGB)? Das heißt ein Vermieter darf sich mit dem Vertrag unendlich Zeit lassen ohne das er Nachteile befürchten muss? Denn eines ist natürlich klar: Wenn ein Mieter sich später da nicht drauf einlässt, dann fliegt er raus.
Mit der Unterschrift erklärst du eine übereinstimmende Willenserklärung mit dem Vertragsentwurf des Vermieters, welche eine höhere Miete ab April vorsieht.
Okay, dann werde ich wohl die nun geforderte Differenz pro Monat für die 4 Monate noch als Summe nachzahlen müssen. Danke Euch allen!
Wie bitte? Deinen ersten Absatz verstehe ich nicht. Eine handschriftliche Änderung gab es nicht. Der alte Vertrag lief aus und war damit beendet. Es wurde ein völlig neuer Vertrag aufgesetzt. Die Nutzung des Raumes war aber dauerhaft von mir, ohne Unterbrech- ung. Auch während des Übergangs...