Mietvertrag erst 3 Monate nach Mietbeginn unterschrieben, - sind rückwirkende Forderungen rechtens?

7 Antworten

Nach Ende des befristeten gewerblichen Mietvertrages hast du das Mietverhältnis unbefristet fortgesetzt. Dem hat der Vermieter nicht innerhalb von 14 Tagen widersprochen, sodass der alte Mietvertrag nun unbefristet fortgesetzt wurde. Daher gilt der ursprüngliche Vertrag bis zu dem Zeitpunkt, an dem ein ein neuer schriftlicher Vertrag den alten ersetzte. Dass du nun mit der neuen Miete auch rückwirkend einverstanden warst, ist deiner Unwissenheit zuzuschreiben aber nun nicht mehr zu ändern.

Ein Mietvertrag war in dem Moment abgeschlossen, als ihr euch über die Modalitäten einig wart. Das beinhaltet die neue Miethöhe. Eine Schriftform wäre gar nicht mehr nötig gewesen.

hatte nach deiner handschriftlichen Änderung der Vermieter noch unterschrieben? damit hat er die alte Miete anerkannt - Zukunft - 

für die Monate war noch die erhöhte Miete fällig - hast du mit Unterschrift auch anerkannt

RennmausAndalee 
Beitragsersteller
 30.10.2017, 20:31

Wie bitte? Deinen ersten Absatz verstehe ich nicht. Eine handschriftliche Änderung gab es nicht. Der alte Vertrag lief aus und war damit beendet. Es wurde ein völlig neuer Vertrag aufgesetzt. Die Nutzung des Raumes war aber dauerhaft von mir, ohne Unterbrech- ung. Auch während des Übergangs...

peterobm  30.10.2017, 20:40
@RennmausAndalee

du hast vor dem Vermieter die Höhe der Zahlung geändert und unterschrieben erst DANN der Vermieter

änderte die Höhe der Mietezahlungaus deinem Text oben - dann das: 

Eine handschriftliche Änderung gab es nicht.
es geht auch um den Neuen MV

RennmausAndalee 
Beitragsersteller
 31.10.2017, 19:52
@peterobm

Nein, das hast Du falsch verstanden. Ich änderte die Höhe der Mietezahlung bei meiner Bank, aber nicht im Vertrag.

Ja, du hast es Unterschrieben. Dann hättest du  gleich vor  Unterschrift darauf hinweisen müssen und man hätte den Vertrag entprechend ändern müssen. 

Aber du hast Unterschrieben, das ab April die höhere Miete gilt.

RennmausAndalee 
Beitragsersteller
 30.10.2017, 20:28

Hhhhmmm... ja ich habs befürchtet. Dachte ich mir auch schon so. Aber gibts da irgendwas eindeutiges zu, aus den Gesetzbüchern (BGB)? Das heißt ein Vermieter darf sich mit dem Vertrag unendlich Zeit lassen ohne das er Nachteile befürchten muss? Denn eines ist natürlich klar: Wenn ein Mieter sich später da nicht drauf einlässt, dann fliegt er raus.

Mit der Unterschrift erklärst du eine übereinstimmende Willenserklärung mit dem Vertragsentwurf des Vermieters, welche eine höhere Miete ab April vorsieht.

RennmausAndalee 
Beitragsersteller
 31.10.2017, 19:56

Okay, dann werde ich wohl die nun geforderte Differenz pro Monat für die 4 Monate noch als Summe nachzahlen müssen. Danke Euch allen!