Übernachtung im Wohnmobil bei Dienstreise. Nachweis und Absetzbarkeit?
Hallo,
ich bin freiberuflich und bestreite meine Dienstreisen üblicherweise mit meinem privaten Wohnmobil und übernachte dann auch im Wohnmobil. Dadurch habe ich natürlich keine Hotelrechnung oder ähnliches, mit dem ich meine Dienstreise nachweisen könnte.
Akzeptiert das Finanzamt die Angaben zur Dienstreise in der Regel auch ohne Nachweis oder wie kann/muss ich hier einen Nachweis erbringen?
Kann ich für die Übernachtungen irgendetwas beim Finanzamt geltend machen (ähnlich zu den Pauschalen für Verpflegungsmehraufwand)?
6 Antworten
Dadurch habe ich natürlich keine Hotelrechnung oder ähnliches, mit dem ich meine Dienstreise nachweisen könnte.
Als Selbständiger und Freiberufler kann man die Kosten von Dienstreisen absetzen, aber natürlich nur die tatsächlich entstandenen. Du kannst z.B. Kilometerpauschalen in Anspruch nehmen oder aber konkret Kraftststoff, Standgebühren etc. abrechnen. Fantasiebeträge hingegen nicht. Da solche Unkorrektheiten dann oft erst lange später bekannt werden, nämlich oft erst bei einer Betriebsprüfung, sollte man es schon genau nehmen. Nachzuzahlende Steuern sind nämlich mit 6% p.a. zu verzinsen.
Pauschale Auszahlungen von Übernachtungskosten sind nur für Arbeitnehmer durch deren Arbeitgeber möglich.
Also für Dich als Freiberufler nein.
Die Fahrten kannst Du ja mit 30 Ct. pro Kilometer abrechnen. Die übrigen Reisekosten wie immer.
Ich gehe mal nicht davon aus, dass dieses Wohnmobil in der BV soll, auch wenn die betriebliche Nutzung über 10, aber nicht über 50 % läge.
Ist der Umfang denn so groß, dass sich eine genaue Kostenaufstellung mit Afa, Steuer, Versicherung usw. udn Aufteilung zwischen Privat udn Betrieb lohnen würde?
zu Dienstreisen wird man in aller Regel vom Arbeitgeber entsandt ... er kan Dir doch schriftlich bestätigen, dass die Diesntsreisen stattgefunden haben ..
Der Auftraggeber könnte den Arbeitsaufwand und die Abstellung auf seinem Gelände bestätigen, zur Dokumentation .
sorry überlsen ....
dann musst Du es anderweitg nachweisen ... Fahrtenbuch .. Terminvereinbarungen mit Geschäftspartners (Mails, Briefe etc.)
Als Sewlbständiger kannst du natürlich auch Übernachtungskosten pauschal abrechnen. Dabei gilt allerdings. Dass du auf einer reise, diese Kosten komplett pauschal abrechnest, oder komplett nach Beleg. Gemischt geht während einer Reise nicht.
Natürlich muss nachvollziehbar sein, dass deine Angaben stimmen
Warum stellst diese Frage als "Freiberufler" nicht deinem Steuerberater, denn ohne einen solchen wirst du wohl steuerlich auf Dauer kaum zurechtkommen? - Alternativ kannst du dich natürlich auch direkt an dein Finanzamt wenden und dir dort die wesentlichen Voraussetzungen für die Anerkennung deiner Geschäftsreisen und Kosten erklären lassen. - Die "Leute" dort sind meist hilfsbereiter, als einem die unwissende und voreingenommene Allgemeinheit einreden will.
Welchen Arbeitgeber hat denn ein Freiberufler? Ich habe jedenfalls keinen.