Wie kann ich Geld mit Fotografie neben meinem Studium verdienen?

8 Antworten

Das solltest du dir genauer überlegen. Mit ein paar einfachen Shootings hier und da mal kannst du nicht allzu viel verdienen. Deine Bilder die ich da auf deiner Seite sehen kann sind zwar für Amateur-Fotografie ganz nett, aber wirklich gut sind sie leider nicht, wobei die Landschafts-Aufnahmen etc. noch besser sind. Die Frage ist natürlich, wie viele "Kunden" du damit tatsächlich gewinnen könntest. Denn du hast ja nicht nur Einnahmen, sondern natürlich auch Ausgaben. Da fallen neben den obligatorischen Solzialabgaben auch noch die Pflicht Mitgliedschaften in der Handwerkskammer und der Berufsgenossenschaft an. Daneben noch Versicherungen, den Steuerberater (den du haben solltest, oder kannst du für dein "Unternehmen" eine Bilanz mit Jahresabschluss machen?) etc.

Was muss ich gesetzlich tun um als Freelancer (Freianberufler) Fotograf arbeiten kann?

Als Freiberufler kannst du mit deinem Vorhaben nicht arbeiten. Damit fällst du unter das Handwerk und musst daher ein Gewerbe anmelden. Die Gewerbeanmeldung ist also der erste Schritt. Dadurch wird deine Tätigkeit auch gleich dem Finanzamt mitgeteilt. Dazu musst du dich dann auch, wie gesagt, an Handwerkskammer und Berufsgenossenschaft melden, das machst du am besten selbst. 

alphaumi 
Beitragsersteller
 19.06.2015, 14:26

Danke für die Rückmeldung. Wie gesagt, ich beschäftige mich mit Fotografie seit einem Jahr und ich habe nicht so viel Zeit für Fotografie während des Studiums. Zeig mir bitte deine Bilder, damit  ich schöne Bilder sehen kann, wenn du sagst, dass meine Bilder nicht gut sind. Ich übe noch und bin am Lernen. 

Hallo!

Schöne Bilder. 

Ich bin als Freiberufler gemeldet und verdiene mein Geld auch mit Videoarbeiten und Fotografie. 

Es kommt eben ganz darauf an, wieviel Umsatz Du machst. Entweder reicht Dir ein Kleingeweerbe - dann bist Du auch nicht Umsatzsteuerpflichtig. 

Aber sobald Du z.B. für Firmen arbeiten möchtest, empfiehlt sich z.B. eine Freiberuflichkeit - wegen der Rechnungsstellung.

An Deiner Stelle würde ich mal einen Termin bei einem Steuerberater ausmachen. Der kann Dich  da komplett aufklären und Dir die beste Option mit Dir erarbeiten - hatte ich damals auch gemacht.

alphaumi 
Beitragsersteller
 19.06.2015, 12:22

Vielen Dank! Was bedeutet eigentlich Kleingewerbe? 

alphaumi 
Beitragsersteller
 19.06.2015, 12:40
@tommyfoxfire

Danke sehr! 

tt290  19.06.2015, 15:12
@tommyfoxfire

Das ist ja nun Quatsch, dass keine Steuern abzuführen sind.

Ein Kleingewerbe gibt es nicht. Es gibt lediglich die Kleinunternehmerregelung im Umsatzsteuerrecht. Das besagt - vereinfacht gesagt -, dass bei einem Umsatz von 17.500 Euro die Umsatzsteuer nicht erhoben wird.

Das hat allerdings rein gar nicht mit dem Ertragsteuerrecht zutun.

Wenn du gewerbliche Einkünfte erzielst, meldest du das beim Gewerbeamt an, und die schicken eine Durchschrift der Anmeldung zum FA. Das FA schickt dir einen so genannten Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. In dem solltest du ankreuzen, dass du nicht von der Kleinunternehmerregelung wegoptieren möchtest. Und natürlich die restlichen Fragen beantworten.

Dann bekommst du eine Steuernummer zugeteilt und musst jährlich Einkommen-, Umsatz- und Gewerbesteuererklärungen abgeben. Wird zwar ohnehin eine Nullfestsetzung, aber dennoch bist du zur Abgabe verpflichtet.

Mir gefallen die Bilder übrigens auch.

Grüße

Lass es jedem wissen.. So spricht sich das herum und du sammelst Kunden. Außerdem würde ich mich in Hotels bewerben. Man kennt es ja im Urlaub. Da bieten Hotels mit direkter Strandanlage solche Shootings gerne an. Und es werden immer wieder Fotografe gesucht. Nur mit 60-70€ Pro Portrait bist du zu weit oben. Ich hab mir deine Bilder angeguckt und ich kenne sehr viel bessere die sind mit der Hälfte dabei! Aber das musst du wissen. Bei so viel Konkurrenz muss man schauen ob man sich solche Beträge erlauben kann.

bkirac  19.06.2015, 12:45

Achso sry Ich habe mich verlesen. Dachte pro Stück 60€. Hast recht, dein Angebot ist immernoch ein Schnäppchen. Viele machens erheblich teurer! Dafür das du aber nicht lange dabei bist, sind deine Bilder echt gut. Man wächst mit seinen Aufgaben. Viel Erfolg!

alphaumi 
Beitragsersteller
 19.06.2015, 12:40

Ich werde auch besser mit der Zeit. Zur Zeit übe ich. Ich beschäftige mich mit Fotografie seit einem Jahr nur. :) Ich kenne Leute, die nicht besser als mich sind, die doppelt so viel von den Menschen nehmen. Meine Idee ist 60 Euro für 15 Bilder. Das sind mehr als 1-2 Stunden Shooting + 10 Stunden Bildverarbeitung. 

Jedoch ich habe jetzt von manchen Menschen, die ich nicht kenne, Anfragen gekriegt, wie viel Geld ein Photoshooting bei mir kostet.

Das ist positiv. Allerdings braucht man um dann auch Geld verlangen zu können eine Firma. Wenn du dich selbsständig machst ist das auch mit Kosten (Versicherungen, Beträge für Interessensvertretungen, Steuer- und Rechtsberatung, etc.) verbunden.

Ich werde wahrscheinlich zeit für 2-3 Fotoshootings pro Monat haben, also ich werde nicht mehr als 2000-3000 (wahrscheinlich auch weniger) Euro pro Jahr verdienen wenn ich 60-70 Euro für ein Portrait Photoshooting von den Menschen erfordere.

Da wirst du von den Kosten aufgefressen. Wenn dann richtig oder garnicht!

Was muss ich gesetzlich tun um als Freelancer (Freianberufler) Fotograf arbeiten kann?

Du musst ein Gewerbe anmelden.

Ein Kleingewerbe beim Gewerbeamt anmelden. Bis maximal 17.500€ Umsatz pro Jahr. Dann läuft das Ganze Umsatzsteuerfrei.

tt290  19.06.2015, 15:18

Die Umsatzsteuer entsteht auch bei Kleinunternehmern. Sie wird lediglich nícht erhoben, das ist ein Unterschied.

GammaFoto  19.06.2015, 16:12
@tt290

nein, die Umsatzsteuer ist eine Verbrauchssteuer. Das heisst der Unternehmer "treibt" sie von seinen Kunden ein und führt sie dann an das Finanzamt ab. Ein Unternehmer der von der Kleinunternehmer-Regelung gebrauch macht darf keine Umsatzsteuer berechnen (!)

Es "entsteht" damit auch keine Umsatzsteuer  wie su das sagst. (lediglich würde eine "Vorrsteuer" entstehen, nämlich von Lieferanten die vom Unternehmer eine Umsatzsteuer erheben, weil der Unternehmer ja auch "Verbraucher" der Zulieferer ist, jedoch kann diese Vorsteuer nicht verrechtent werden wie bei einem Umsatzsteuerpflichtigen Unternehmer, da die Umsätze des  Kleinunternehmers ja  nicht besteuert werden. Diese fiktive  "Vorsteuer" ist aber die Umsatzsteuer der Zulieferer und die "entsteht" und wird "erhoben" wenn du auf deine beiden Begriffe bestehst. Die Umsätze des Kleinunternehmers werden nicht besteuert. Weder "entsteht" hier Umsatzsteuer noch wird sie "erhoben" noch sonst was. Es gibt sie schlichtweg nicht!

tt290  19.06.2015, 16:40
@GammaFoto

Die Tatsache, dass die Umsatzsteuer eine Verbrauchssteuer darstellt, hat mit deren Entstehung herzlich wenig zutun. Und natürlich kann auch ein Kleinunternehmer Umsatzsteuer ausweisen, das ist dann ein so genannter unberechtigter Steuerausweis i.S.d. § 14c UStG. Diese Umsatzsteuer schuldet er dann auch, wenn er nicht von der Kleinunternehmerregelung wegoptiert hat.

Die Umsatzsteuer entsteht grundsätzlich bei Sollversteuerung mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Lieferung bzw. sonstige Leistung ausgeführt worden ist. Bei der Istversteuerung mit Ablauf des VAZ, in dem das Entgelt vereinnahmt worden ist. Das ganze ist in § 13 UStG geregelt. Auch ein Kleinunternehmer führt Lieferungen oder sonstige Leistungen aus. § 19 UStG besagt lediglich, dass diese Steuer bei Kleinunternehmern nicht erhoben wird, oder wo liest du daraus, dass die Steuer nicht entsteht? Damit entsteht auch eine Steuer. Du hast in deinem Beispiel den Gesetzestext nicht genau subsumiert.

Im Übrigen ist deine Aussage, "ein Unternehmer, der von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch macht", nicht ganz richtig. Ein Unternehmer kann - soweit er die Voraussetzungen erfüllt - nur wählen, dass er von der Kleinunternehmerregelung KEINEN Gebrauch macht. Ansonsten gilt § 19 Abs. 1 UStG für seine Umsätze per se schon.

Das Beispiel mit dem Kleinunternehmer (sehr konfus), der von seinem Zulieferer Umsatzsteuer in Rechnung gestellt bekommt, steht dem ganzen nicht entgegen. Der Kleinunternehmer ist natürlich nicht vorsteuerabzugsberechtigt.

Alles in allem ist deine Aussage, es gebe bei Kleinunternehmern keine Umsatzsteuer, ziemlicher Quark. Nächstes Mal vorher informieren.

Schönen Tag noch.