Wann muss ich Steuern abführen/überweisen?
Hallo Leute,
ich bin seit einigen Monaten im Raum Bruchsal (BW) als freiberuflich tätig (ich studiere und arbeite „Hauptberuflich“ an der Uni, bestreite damit meinen Lebensunterhalt mit knapp 900 Euro im Monat)- Die Erträge aus meinem künstlerischen Schaffen sind sporadischer Natur, über das Jahr gerechnet vielleicht im Schnitt 100 Euro im Monat. Hab auch alles schon gemeldet und eine Steuernummer bekommen, weise die Mwst. auch schön auf meinen Rechnungen aus.
Nun meine Frage: Wann genau muss ich nun diese Steuer an das Finanzamt überweisen? Kennt sich jemand aus der Regio damit aus? Lese an vielen Stellen, dass manche das monatlich machen, andere Quartalsweise und dann manche nur einmal im Jahr. Kommt das Finanzamt da auf mich zu und schreibt mir sowas wie „Zeit zu blechen Kumpel, gib uns eine Auflistung deiner Einkünfte und Ausgaben (wegen des möglichen Abzugs der Vorsteuer), zusammen mit allen Quittungen!“, oder müsste ich das eigentlich alles selbst machen? Wann wäre denn dann dieser Termin?
Hab die Steuer natürlich schön auf dem Konto gelagert, aber ich frage mich halt, ob ich was tun muss (oder hätte tun müssen), nicht dass da ne Strafe oder sowas kommt. Soweit ich weiß muss ich unter einem bestimmten Freibetrag trotz meines Hauptberufes nur diese Mwst. zahlen, sprich es wird nicht auf mein normales Einkommen gerechnet, bei dem dann ja die Steuerlast steigen würde. Richtig?
Danke für eure Hilfe!
7 Antworten
§ 18 Abs. 2 Satz 4 Umsatzsteuergesetz: Nimmt der Unternehmer seine Tätigkeit im Laufe eines Jahres auf, hat er für das laufende Jahr und das Folgejahr monatlich Umsatzsteuervoranmeldungen abzugeben und die Umsatzsteuer zu überweisen.
Also bei mir (auch Freiberuflerin mit sporadischem, relativ geringem Einkommen) ist es so: Ich mache einmal im Jahr eine Steuererklärung, der Termin dafür ist Ende Mai. Dann dauert es knapp zwei Monate, bis das Finanzamt diese bearbeitet hat.
Ich bekomme meistens alle gezahlten Steuern erstattet, das ist bei mir Kapitalertragssteuer. Du hast ja noch gar keine Steuern gezahlt und musst das bei einem so geringen Einkommen auch nicht, da du unter dem "Existenzminimum" von ca. EUR 8.500 pro Jahr liegst, zumindest dann, wenn du die Beiträge für die Krankenversicherung von der Steuer abziehst.
Wenn du aber Steuern zahlen musst, dann ist jetzt - also wenn du den Steuerbescheid bekommen hast - der Zeitpunkt, das zu tun. Wenn du einmal mehr verdienst, bilde also Rücklagen, damit das Geld dafür dann auch da ist.
du darfst gar keine Mehrwertsteuer berechnen und somit auch keine an das Finanzamt abführen.
Nein, er "muss" das bei einem so geringen Umsatz nicht tun. Stichwort Kleinunternehmerregel
Doch, ich darf und tue es auch. Außerdem bekomme ich so Vorsteuer zurück.
Wann genau muss ich nun diese Steuer an das Finanzamt überweisen?
Welche? Die Umsatzsteuer?
Du gibst doch monatliche Umsatzsteuervoranmeldungen ab. Nach Ende des Wirtschaftsjahres werden die Vorauszahlungen im Rahmen der Umsatzsteuererklärung verrechnet.
Geschuldet wird dem Finanzamt die Differenz aus eingenommener Umsatzsteuer und ausgelegter Vorsteuer.
Was hast du angekreuzt im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung?
Kommt das Finanzamt da auf mich zu und schreibt mir sowas wie „Zeit zu
blechen Kumpel, gib uns eine Auflistung deiner Einkünfte und Ausgaben
(wegen des möglichen Abzugs der Vorsteuer), zusammen mit allen
Quittungen!“, oder müsste ich das eigentlich alles selbst machen? Wann
wäre denn dann dieser Termin?
Du hast eine Bringschuld. Die Umsatz- und Einkommensteuererklärung sind bis zum 31.07.2017 abzugeben, sonst droht Schätzung.
Wieso machst du dich als Regelunternehmer selbständig und hast keinen Steuerberater, da du offensichtlich selbst keine Ahnung von dem Thema hast? Allein bei der Umsatzsteuerthematik sind Finanzämter sehr unkulant.
Die USt. die du anderen in Rechnung stellst, lassen diese sich als Vorsteuer erstatten (sofern die Kunden keine Endverbraucher sind), bei einer Prüfung fällt die Differenz aus, wenn du nicht abgeführt hast.
Hast du Bock auf Betriebsprüfung? Bock auf eingefrorene Konten? Bock auf Schätzung und ggf. Ermittlungen wegen Verdachts auf Steuerhinterziehung?
Diese Dinge erledigt man BEVOR man sich selbständig macht und man holt sich rechtsverbindlichen Rat ein und googlet sich keinen Wolft. Google kann nur ein erster Anhaltspunkt sein.
Du machst Deine Steuererklärung (inkl. EUR) und schickst das ans FA. Von dort erhältst Du einen Schrieb, in dem steht, was Du für das abgerechnete Jahr zahlen musst. Und evtl. ob Du Vorauszahlungen fürs nächste Jahr machen musst und zu welchem Datum.
Okay, danke, klingt ja gut :) Fühle mich nur so unsicher, weil man ja Monate nichts hört und ich dann die Befürchtung habe, dass da irgendwas am brodeln ist und unerwartet auf mich zukommt :)
Wie kommst Du darauf, dass er keine MwSt berechnen darf. Er muss das sogar tun.