Wie kann man nachweisen, dass das eigene Haus ein Mehrfamilienhaus ist?
Das Finanzamt möchte einen Nachweis, dass es sich beim Haus meiner Eltern um ein Zweifamilienhaus handelt. Ich habe mietfrei in der zweiten Wohnung gelebt, hatte also meinen eigenen Haushalt. Da ich vorübergehend einen Nebenwohnsitz hatte, muss ich jetzt nachweisen, dass ich parallel dazu einen eigenen Haushalt hatte - also doppelte Haushaltsführung.
Wie kann ich jetzt nachweisen, dass es sich bei dem Gebäude um ein Zweifamilienhaus handelt? Im Grundbuch bzw. Liegenschaftskataster steht das ja auch nicht so genau. Das Haus ist über 100 Jahre alt. Einen Grundriss oder etwas Ähnliches haben wir also auch nicht. Habt ihr noch Ideen?
Weil das jetzt schon einige angemerkt haben: Die Wohnung ist eine kompett eigene. Es gibt nur ein gemeinsames Treppenhaus. Beide Wohnungen haben ein Bad, der Rest in meiner Wohnung (in der ich nicht mehr leben) ist jetzt mehr oder weniger Abstellkammer, aber an sich sind alle Räume da. Man könnte die Wohnung also auch an sonst wen vermieten.
9 Antworten
Oha... GAAANZ dünnes Eis!
das könnte so eine MEGA Eigentor werden...
wenn das Finanzamt auf die Idee kommt, von deinen Eltern die Steuern auf entgangene Mieteinnahmen zu fördern!
und das rückwirkend für mehrere Jahre!
wir hatten genau so einen Fall, da haben meine Großeltern eine einliegerwohnung bei meinen Eltern bewohnt, für die die nur ein paar Mark Miete gezahlt haben, weil Haus und Wohnung bei erwerb durch meine Eltern massiv renovierungsbedürftig war und meine Großeltern die Sanierung ihrer Wohnung komplett selbst übernommen haben und dafür natürlich auch eine Miete weit unterhalb des Mietspiegels gezahlt haben.
das Finanzamt hat sich damit nicht zufrieden gegeben und von meinen Eltern als Vermieter die Abgaben für die Miete lt Mietspiegel verlangt und hat vor Gericht sogar recht bekommen!
deshalb: sei vorsichtig das als deinen Wohnsitz zu verkaufen... nicht das die deinen Eltern ein gewerbliche Vermietung unterstellen!
Ja, aber deine Eltern könnten auch Miete verlangen, weil sie die 2.wohnung ja nicht selber genutzt haben!
und das Finanzamt kann die entgangene Steuereinnahmen nach fordern - denn die erlassene Miete ist ein privater Luxus der nicht von der Zahlung der Steuern entbindet!
Das ist ganz schwierig, zumal das Finanzamt sehr gerne vor-Ort-Begehungen macht.
Zunächst einmal genügt ein Grundriss der einzelnen Zimmer des Hauses mit Benennung.
Rechne aber damit, dass kontrolliert wird. Denn eigener Haushalt im Sinne des Finanzamtes bedeutet auch, dass Du ein eigenes Bad, eigene Küche etc. hast, also völlig allein und separat für Dich wirtschaftest und einen völlig von Deinen Eltern losgelösten Tagesablauf hast.
Des weiteren musst Du einen eigenen abschließbaren Zugang zu Deinem Wohnbereich nachweisen können.
Das sind die Kriterien, die abgeprüft werden.
Das kannst du nur, wenn du beweisen kannst, das es wirklich 2 unabhängig voneinander separate Wohneinheiten waren.
Dazu gehören eine eigene Küche, Badezimmer,Wohn und Aufenthaltsräume sowie einen verschließbaren Zugang zu der Wohnung.
Bei den meisten fehlt dieses.
dafür gibt es ja die Hausbesuchungen
Es sind tatsächlich zwei komplette Wohnungen, die nur ein gemeinsames Treppenhaus haben. das ist nicht das Problem. Aber ich kann doch nicht Fotos machen und die zum Finanzamt schicken. 1. Wohne ich nicht mehr da und 2. Könnte ich die sonstwo gemacht haben :/
Schick doch einfach Fotos hin, wo man beide Wohnungseingänge erkannt und weitere Merkmale (Briefkasten, Klingelschilder,...)
Oh, die Erwähnung: Zweifamilienhaus schließt ja auch irgendwie ne Mietzahlung mit ein und da musst Du aufpassen, das Deine Eltern nicht ne kalkulatorische Miete versteuern müssen. Vll. besser mal den Steuerberater fragen oder mit konkreten Fragen bei einer Anwalthotline anrufen.
In Punkto Finanzamt darf man echt nicht zu blauäugig sein. Mir ist ja klar, dass Du die zweite Wohnung absetzen willst und wenigstens die Fahrtkosten
Schau mal! Bist Du denn noch in Deinem Elternhaus gemeldet, dann kannst Du das doch darstellen!
Nun habe ich aber nicht eine geringe Miete gezahlt, sondern gar keine. Ich finde nicht mal, dass ich die Wohnung gemietet hab, sondern einfach nur bewohnt. Aber wie das rechtlich definiert ist, weiß ich auch nicht. In deinem Fall kann ich die Entscheidung des Gerichts schon nachvollziehen, da die Wohnung quasi als "Mietausgleich" renoviert wurde. Ist ja auch eine finanziell relevante Gegenleistung.