Gibt es von der Arge Renovierungsgeld?
Hallo,
also ich bin Alleinerziehend mit 2 Kinder und wohne seit 2 Jahren in meiner Wohnung, ich beziehe derzeit ALG1 und stock mit ALG2 auf. Nunja meine Wänder sehen nimmer so toll aus, die Tapete löst sich und gestrichen müsste auch ganz dringend weden. Da mir aber im Momment nicht wirklich viel bis gar nix übrigbleibt dacht ich vielleicht gibts sowas wie eine Einmahlzahlung für Renovierung oder halt hzumindest ein Darlehen dafür????
kennt sich da jemand aus?
LG Astrid
5 Antworten
Ich muss dir leider mitteilen, dass Kosten für regelmäßige Renovierung und Co. im Regelsatz enthalten ist. Das heißt auf Deutsch... in dem Geld was Du jeden Monat bekommst ist ein (ganz kleiner) Teil für Renovierungen enthalten, die Du theoretisch jeden Monat dafür beiseite legen müsstest. Das Gleiche gilt übrigens auch für die Neuanschaffung von Haushaltsgeräten die kaputt gegangen sind.
Einzige Ausnahme: Renovierungskosten bei einem notwendigen und vorher genehmigten Umzug.
Stimmt nicht ganz, s. Antwort VirtualSelf. Dieselbe Auskunft gab mir meine Sachbearbeiterin, als ich sie wegen einer notwendigen Renovierung fragte.
Und es ärgert mich schon wieder, dass Hartz-IV-Empfänger von ihren mickrigen Beihilfen, die vorn und hinten nicht reichen, auch noch Renovierungskosten und Haushaltgeräte ansparen sollen, während unsere, ach so armen, Politiker mit ihren Diäten und Nebentätigkeiten nicht auskommen, so dass sie sich schon wieder eine neue Diätenerhöhung genehmigen müssen.
Du kannstcein Darlehen beantragen,und dann wird monatlich ein kleiner Teil einbehalten.Da gibt es aber auch nicht sehr viel,so um 200-300 Euro.
Stelle einen Antrag - mehr als eine Ablehnung kannst Du nicht bekommen.
Lies dieses Urteil (einfach anklicken):
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=149340
Wenn die Renovierung mietvertraglich vorgeschrieben ist - und das in zulässiger Art und Weise, da zahlreiche diesbezügliche Vertragspassagen rechtswidrig sind -, dann ist Renovierung Bestnadteil der Kosten der Unterkunft und muss als Beihilfe übernommen werden. Allerdings gibt es in der Regel nur so läppische Beträge, dass es für die billigsten der billigen Tapeten und Farben reicht.
Ist die Renovierung nicht vertraglich gefordert, kannst du es mit Darlehen nach § 24 Abs. 1 SGB II versuchen; wenn dein SB nicht gerade seine Tage hat, kann es klappen.
steht leider nix in meinem Mietvertrag .... ich brauch ja nicht viel ich will nur Kinderzimmer und Wohnzimmer renovieren, die sehen am schlimmsten aus.... und ich brauch auch keine Superteure Farbe
nee gibts nicht .