Wie lange dauert es bis Kaution beim Vermieter ist (Jobcenter)?
Hey,
ich habe am Donnerstag die Genehmigung für die Kaution bekommen.
Nun ist die Frage wann ist die Kaution bei der Genossenschaft?
Da ich die Wohnungsschlüssel erst bekomme wenn die Kaution auf dem Konto der Vermieter ist und diese eigentlich vor dem 01.05 ihre Kaution haben wollten.
4 Antworten
So ganz genau wird Dir keiner hier die Frage beantworten können.
Wenn Du jedoch am vergangenen Donnerstag den papierschriftlichen Bescheid bekamst, sollte das Geld in dieser Woche bei Dir oder beim Vermieter eingehen.
Je nachdem, an wen das Jobcenter überweist.
Du meinst, du hast am Donnerstag den Bescheid über die Genehmigung der Kaution erhalten?
Dann wurde der Bescheid sicherlich am Mittwoch oder am Dienstag erstellt. Siehst du ja am Datum des Bescheides.
Jedes Jobcenter hat seine Zahltage. Manchen überweisen an zwei Tagen in der Woche. Manche an 3 Tagen. Manche vielleicht jeden Behördentag.
Spätestens Dienstag sollte das Geld aber an den Vermieter raus gehen, und dann spätestens am Mittwoch auf seinem Konto sein.
Wenn dein Jobcenter zum Beispiel auch an Donnerstagen überweist, dann ist die Kaution jetzt schon beim Vermieter.
Ja. Aber raus geht es erst an den Zahltagen des Jobcenters. Manche Jobcenter überweisen nur Dienstags und Donnerstags. Und dann nur, wenn spätestens am Tag zuvor der Bescheid erstellt wurde.
Wird zum Beispiel in dem Fall ein Bescheid an einem Donnerstag erstellt, geht die Zahlung erst am Dienstag raus.
Weiß halt nicht, was dein Jobcenter für Zahltage hat.
Juristexperte hatte doch erklärt, dass es bei jedem Jobcenter anders organisiert ist. Zudem: Eine Anweisung, des Geld zu überweisen, ist noch keine Überweisung. Oft werdenAnweisungen auch gesammelt und dann an bestimmten Tagen das Geld überwiesen.
Außerdem: Laut Gesetz kann eine Kaution dem Vermieter auch in drei Monats-Raten überwiesen werden. Warum sollte das bei einer Genossenschaft anders sein? Möglicherweise ist es nicht korrekt, den Wohnungsschlüssel erst auszuhändigen, wenn die Kaution überwiesen worden ist.
Dem stimme ich zu. Allerdings: wenn das Jobcenter die Kaution zahlt, dann niemals in Raten. Sondern gleich in einem Betrag.
Dieses 3 Raten-Problem ist aber in der Praxis wirklich relevant. Da ist es oft so: beide Seiten unterschreiben den Mietvertrag. Vermieter verlangt die vollständige Kaution. Mieter möchte in Raten zahlen. Zahlt dem Vermieter auch unter einem ordentlichen Verwendungszweck die erste Rate per Überweisung.
Der Vermieter verweigert weiter die Herausgabe der Schlüssel. Weil eben noch nicht die volle Kaution überwiesen wurde. Hier würde ich als Mieter nicht lange fackeln. Würde den Vermieter eine enge Frist ( max. 48 Stunden ) für die Herausgabe der Schlüssel setzen. Aber nichts weiter androhen.
Kommt der Vermieter der Herausgabe nicht nach, würde ich eine Einstweilige Verfügung beim Amtsgericht gegen ihn beantragen. Das das Mietverhältnis dann von Anfang an gestört wäre, wäre nicht mein Problem.
Vermieter vermischen sowieso nur allzu oft und gerne mal Moral mit Recht.
Das sehe ich genauso. Eine Umgehung von Bestimmungen des BGB durch Klauseln in Verträgen ist eigentlich nicht möglich. Die Klausel wäre also nichtig, nicht aber der Vertrag per se - auch ohne salvatorische Klausel, denke ich.
Aber bei einer "Kaution bei der Genossenschaft" könnte es anders sein. Denn hier ist der Mieter ja gleichzeitig Genosse, also zahlt er die Kaution an sich selbst. Und eine Genossenschaft kann zudem Regeln für sich aufstellen, die nicht den Regeln entsprechen müssen, wie sie zwischen externen Vertragspartnern gelten: Statt Mietrecht müsste also eher das Vereinsrecht gelten (oder die Bestimmungen über die GbR), wenn ich mit fünf oder mit 500 Genossen ein Mietobjekt erwerbe und darin wohnen möchte.
Das mag sein, ist mir dann aber zu hoch. Sehr interessant - definitiv. Aber das geht mir dann zu weit. Mietrecht oder erst recht Vereinsrecht ist nicht mein Spezialgebiet.
Aber sehr guter Beitrag. :)
Hast Du das JC beauftragt die Genossenschaftsanteile, keine Kaution, direkt an die Genossenschaft zu zahlen?
Innerhalb 1 Woche nach dem Bescheid.
Wird das Geld also direkt nach einer Genehmigung auch angewiesen?