Übergabe Wohnung bei Auszug - Parkett schleifen?
Ich ziehe aus meiner Mietwohnung aus und habe folgendes Problem: An einer Stelle im Parkett in der Küche/Wohnzimmer gibt es eine Beschädigung welche nur mit einem Schleifen entfernt werden kann.
Die Stelle ist etwa 2qm in der Küche, der Vermieter besteht aber drauf, dass das gesamte Parkett im Raum (etwa 18qm) geschliffen werden muss, da es sonst nicht homogen aussehen wird.
Hat er Recht darauf und bin ich verpflichtet das Abschleifen zu bezahlen für den kompletten Raum? (Schönheitsreparaturen sind im MV vorgesehen)
2 Antworten
Er hat ein Anrecht darauf, den Zustand wieder zu bekommen, wie er beim Einzug gegeben war. Allerdings muss er gewisse normale Abnutzungen in Kauf nehmen. Kratzer im Parkett zählen dazu, aber nicht in jedem Ausmaß. Da stellt sich die Frage, wie deutlich diese zu sehen sind.
Es wäre denkbar, dass er versucht, auf Deine Kosten einen neuen Boden zu bekommen, obwohl der schon an anderen Stellen völlig verranzt ist. Das wäre nicht korrekt. Wir können ohne Detailbilder von dem Schaden und dem Rest des Bodens nichts konkretes sagen.
Wenn das Parkett beschädigt wurde ist das KEINE Schönheitsreparatur. Das wäre aber ein Mietsachschaden, der durch die private Haftpflicht gedeckt wäre. Dafür hätte er aber zeitnah gemeldet werden müssen. Damit kann man nicht bis zum Auszug warten.