parkett abschleifen und versiegeln bei auszug
hallo liebe mitbürger und mieter.....meine frau und ich bewohnten von jan 06 bis ende mai 11 ein haus zur miete mit einem parkettboden im wohnzimmer. wir waren ein 5 personenhaushalt: 2 erwachsene 3 kinder, 1 großer hund, 2 katzen. der boden ist dabei stark in mitleidenschaft gezogen worden. große und kleine kratzer, schrammen durch möbel, schuhabdrücke, stöckelabsätze, wasserflecken, farbliche veränderungen dort wo möbel standen und wo keine standen ect..... bei einzug vereinbarten meine frau und der vermieter sich auf eine nichtrenovierung bei auszug, da das haus in einem nichtrenovierten zustand übernommen wurde. ein kleiner zettel mit dieser aussage wurde aufgesetzt, von beiden unterschrieben und an den mietvertrag angeheftet.das verhältnis mieter / vermieter ist im allgemeinen gut.nun klagte der vermieter über die starke abnutzung ( wasserflecken ) und fordert meine frau auf für den schaden etwa 1400€ aufzukommen.....meine frau und ich leben getrennt, aber ich will meine frau unterstützen und bitte daher um hilfreiche auskunft........mfg rollo
4 Antworten
Hab dies gefunden: "Das Abschleifen und Versiegeln von Parkettboden fällt nicht unter Schönheitsreparaturen, sondern unter Instandhaltungsarbeit und kann daher nicht per Formularmietvertrag auf den Mieter abgewälzt werden. Bei Schäden am Parkettboden muss unterschieden werden, ob diese auf normale Abnutzung zurückzuführen sind oder nicht. Bei normaler Abnutzung ist die im Laufe der Mietzeit eingetretene Wertminderung des Bodens durch die Mietzahlung abgegolten. Der Mieter muss für den Schaden aufkommen, wenn die Ursache eine übermäßige Abnutzung des Parkettbodens ist und er nicht nachweisen kann, dass ihm weder Vorsatz noch Fahrlässigkeit bei der Schadensentstehung vorzuwerfen ist. Der Mieter haftet auch für seine Mitbewohner und Besucher. Brandflecken, tiefe Kratzer und Löcher gelten als übermäßige Abnutzung.
Die Entstehung unterschiedlicher Farbtöne, leichte Kratzer und Druckstellen stellen dagegen eine normale Abnutzung dar." Zitat aus Anwaltseiten24, Mieterlexikon.Vielleicht hilft das weiter?
Ich weiß ja nicht, wie groß das Wohnzimmer ist, aber für 1400 bekommst du schon eine große Menge neues Parkett verlegt.Sind das wirklich die Kosten fürs Abschleifen und neu versiegeln?Sowas kann man auch selber machen, die Geräte dazu kann man im Baumarkt leihen.
Habt Ihr evtl. eine Haftpflicht für Hund und Katze?Waren die Wasserflecken von den Tieren?Die tiefen Kratzer?
Ich weiß nicht, wie eine "normale" Abnutzung eines Parkettbodens nach 5 Jahren aussieht, Farbveränderung wo Möbel stehen oder nicht sind ja normal.Ihr solltet mit Eurem Mietvertrag zu einem Anwalt und Euch mal informieren, inwieweit dieser kleine Zettel gülig ist und was das für das stark abgenutzte Parkett bedeutet.
Unrenoviert heißt unrenoviert, und das das Parkett abgenutzt ist ich bei einer Familie nach 5 Jahren ja wohl klar. Ich steh auch vor dem Problem ich bin vor 14 Jahren mit meinem Ex in eine Wohnung gezogen in der lediglich die Türen frisch gestrichen waren, keine Tapete an den Wänden und keine Bodenbeläge jetzt will der Vermieter (städtische Wohnungsgesellschaft) plötzlich von mir (wohne seit 2.5 Jahren alleine in der Wohnung) das ich die Tapeten auch neu streiche was ich aber nicht einsehe. Erkundige Dich mal beim örtlichen Mieterverin oder der Verbraucherzentrale nach den neuen Gesetzesvorschriften bezüglich von Renovierungsfristen u.s.w. da hat sich vor einiger Zeit gesetzmäßig einiges getan auch bezüglich Renovierung bei Auszug. Ich glaube die Abnutzung vom Parkett müßt Ihr nicht bezahlen da das normale Abnutzung ist. Ich hoffe ich konnte ein bischen helfen.
Übermäßige Abnutzung kann euch teilweise aufgebürdet werden. Am besten ist, Ihr einigt euch auf einen Vergleich. Die Gerichtskosten sind für den Vermieter ohnehin meist viel zu hoch. Also kommt ihm ein bisschen entgegen. Das sagen auch die hier: http://www.parkett-schliff.de/wissenswertes/wer-muss-das-parkett-abschleifen-beim-mieterwechsel-bezahlen.html