Muss ein Mieter Pflegeprodukte für Parkettboden des Vermieters kaufen?
Hallo, mir liegt ein Mietvertrag zur Unterschrift vor, hier steht:
Bei Übergabe der Wohnung werden dem Mieter Bedienungs- und Pflegehinweise für die technische Ausstattung der Wohnung übergeben. Der Mieter verpflichtet sich diese zu lesen und einzuhalten.
Pflegehinweise:
Die Lebensdauer des Bodenbelags (Parkett) wird durch die regelmäßige Reinigung und Pflege erheblich verlängert, der Werterhalt wird gewährleistet. Empfehlung: Bembe Zubehör, Pflege und Reinigungsprodukte: shop.bembe.de
Regelmäßige Reinigung ist ja normal. Aber Pflegeprodukte kaufen und einsetzen, kann man dazu verpflichtet werden?
6 Antworten
wieso verpflichtet - ist doch logisch dass man reinigungsprodukte kaufen muss -
welches du frei kaufen kannst
dein Vermieter gibt nur eine Empfehlung
Es ist eine Empfehlung. Du kannst den Parkettboden aber auch mit anderen, für Parkett geeigneten Mitteln reinigen.
Da steht Empfehlung und nicht Verpflichtung
Du musst nicht zwingend das Produkt kaufen und einsetzen, ein Parkettpflegemittel schon. Ein Marmorbad dürftest du auch nicht mit jedem x-beliebigen Reiniger reinigen.
Nein, der Mieter kann nicht dazu verpflichtet werden den Boden mit Mittel XY zu reinigen. Es ist seine Mietwohnung und darin soll er wohnen wie er will. Hauptsache er hinterläßt die Wohnung entsprechend bei Auszug. Abnutzung muß ein Vermieter in Kauf nehmen. Für Beschädigungen an Mietsachen gibt es einen Einschluß in der Privathaftpflichtversicherung.
Langsam scheint das auszuarten mit den Mietbedingungen. Bin selbst Vermieter und ein neues Parkett nach 15 Jahren schmälert den Gewinn und spart Steuern.