Differenzzählung Wasser zulässig?

2 Antworten

Ist es zulässig den Wasseverbrauch der Wohnung im ersten Stock durch Differenzzählung zu ermitteln?

Das ist schwierig, wenn es vielleicht im Kellerbereich diverse Hähne gibt. Hier würde ein möglicher Verbrauch zu Lasten des Mieters gehen.

Was spricht denn dagegen, die andere Wohnung ebenso mit Wasserzählern auszustatten? Grundsätzlich wäre es sinnvoll, die Wasserzähler anzumieten. Hier kannst Du die Mietkosten über die Betriebskosten umlegen.

Ansonsten: Der erstmalige Einbau von Wasseruhren ist eine Modernisierungsmaßnahme. Die Kosten hierfür kannst Du gemäß § 559 BGB umlegen.

Sollte dies nicht erlaubt sein, ist es dann zulässig nach Anzahl der Bewohner abzurechnen oder nach qm der Wohnung?

Das geht auch. Grundsätzlich gibt es keine Pflicht, verbrauchsabhängig abzurechnen.

Wenn der Vermieter die Wohnung im EG selbst bewohnt, dann kann sich der Mieter im OG nicht über die Verbrauchskosten für Wasser beschweren, denn er wird nach Verbrauch abgerechnet. Der Vermieter/Eigentümer darf seinen Verbrauch durch Differenzermittlung feststellen. Sollte auch das EG vermietet werden, ist das nicht zulässig, weil dieser Mieter dann auch ein Recht auf einen separaten Wasserzähler hat um seinen Verbrauch zu kontrollieren. Wenn Mietverträge bisher ohne Wasseruhren vereinbart waren, kann eine Zustimmung zur Änderung bei Umlagen pro Kopf nur schwer durchzusetzen sein. Beim Einbau der WU müssen die Mieter jedoch zustimmen (Modernisierung).