Heizkostenabrechnung mit nur einem Gaszähler
Hallo, seit 2009 bewohnen wir ein 2 Familienhaus mit nur einem Gaszähler. Der Verbrauch liegt monatlich bei 340€. Bis zum März diesen Jahres war das Haus über die untere Partei mit 104 qm bei Erdgas angemeldet. 165€ für beide Wohnungen. Wir haben 107qm. Seit März nun ist es auf uns angemeldet und ich bezahle mtl. 211€ und die unteren 84€. Der Vermieter will damit nichts zutun haben. Wie genau wird nun aberechnet? Nach qm oder der darin lebenden Personen? Wie wird auch der Allgemeinstrom berechnet? Wasser bezahlen wir eine Pauschale an den Vermieter... Vielen Dank für eure Hilfe
5 Antworten
Die gängiste Methoode ist nach qm (Gas). Was heisst Allgemeinstrom in diesem Zusammenhang? Wenn ihr Wassergeld an den Vermieter zahlt, wie legt er das um in euerer Nebenkostenabrechnung? Hier wird eigentlich Wasser und Abwasser nach der Anzahl der Personen berechnet und verteilt. Wenn Allgemeinstrom , Hausbeleuchtung etc. ist dann nach Wohneinheiten!
guck mal in die Heizkostenverordnung. Meiner meinung müsste diese greifen, denn es ist zwar nur ein 2 Familienhaus aber vermieter wohnt nicht darin. Also wäre dieser Passus im Mietvertrag ungültig und Vermieter hat doch was damit zu tun und er muss die Abrechnung machen. heizkostenverteiler montieren lassen und nach grundkosten und Verbrauch abrechnen.
allgemeinstrom ist normalerweise in den nebenkosten enthalten 50/50. das gas ist schwierig. normal hat man einen brauchwasserzähler, und warmwasser-erfassung. kommt aber auch auf die heizung an. mein mieter legt im moment das gas 50/50 um. aber im oktober bekommen wir eine neue heizung, und dann erfolgt die abrechnung über trinkwasserzähler (warm) und erfassungsgeräten an jeder heizung. die werden dann von einem unternehmen wie z.b. techem ausgelesen. so zahlt jeder nur das, was er verbraucht.
eure regelung, das eine partei das gas angemeldet hat halte ich für nicht zulässig. ich denke, der vermieter muss das gas anmelden, und dann teilen
Wer hat denn die neue Kostenaufteilung festgelegt? Von wem bekommt ihr die Zahlung?
Auch nach meiner Meinung muss der Vermieter Gas bereit stellen und dann nach Verbrauch / Fläche abrechnen.
Der Vermieter muß nach der Heizkostenverordnung abrechnen.
Das bedeutet zu 30 oder 50 % nach der Wohnfläche und den Rest nach Verbrauch. um den Verbrauch zu ermitteln müssen an allen Heizkörpern sog. Heizkostenverteiler angebracht sein.
Ob und wie die anderen Nebenkosten abgerechnet werden kommt auf die vertragliche Vereinbarung dazu an.