TÜV-durchgefallen, Straffzettel trotz Nachuntersuchung?
hallo, mein Auto war beim TÜV (der schon etwas länger abgelaufen war) und ist leider nicht durchgekommen bei der Prüfung. der Mann aus der Werkstatt meinte das sind keine großen Schäden (war nur Standlicht) und ich kann ohne Probleme weiterfahren, hab dann aber 4 wochen zeit die schäden zu beheben. direkt am nächten Tag hatte ich einen strafzettel dran und nachdem ich nicht gezahlt hatte da ich ja schon beim tüv war und ihnen den bericht gezeigt habe hab ich direkt Mahngebühren bekommen und darf das doppelte Zahlen. muss ich dies nun wirklich bezahlen oder hab ich das recht da ich bereits beim tüv war und 4 wochen Zeit habe die mangel zu beseitigen? wäre schön wenn ihr mir wenn ich recht habe eine quelle geben könnt, am besten auf Gestzesgrundlage.
Vielen Dank schonmal :)
5 Antworten
Auf dem Strafmandat ist eine Einspruchs- oder Widersruchsfrist angegeben. Wenn das Strafmandat nicht gerechtfertigt ist, musst Du innerhalb dieser Frist Einspruch einlegen, sonst wird das rechtskräftig, egal ob es gerechtfertigt war oder nicht.
Wenn ich dich richtig verstehe, hast Du nicht Einspruch eingelegt sondern warst der Meinung, daß sich das von alleine erledigt, weil Du ja am Tag vorher beim TÜV warst. Das war ein Fehler !!!!! Jetzt wird die Einspruchsfrist abgelaufen sein, und Du wirst zahlen müssen. Aber sieh halt nach, welche Einspruchsfrist angegeben ist, und wenn die noch nicht abgelaufen ist, legst Du Einspruch ein.
Der Einspruch ist vollkommen sinnlos.
Fakt ist, der Wagen hatte am fraglichen Tag keine gültige HU Plakette, ob die HU zuvor nichtbestanden wurde oder nicht gemacht ist vollkommen irrelevant.
ABGELAUFEN IST ABGELAUFEN
Die Frist einer HU Plakette verlängert sich ausschließlich durch eine bestandene HU, nicht durch eine nicht bestandene.
Wenn Du fristgerecht Einspruch eigelegt hast (egal ob mit einer guten Begründung, einer schlechten, oder gar keiner, kriegst Du wieder einen förmlichen Bescheid. Das steht dann eigentlich immer drin, das der Einspruch abgelehnt wird. Auch in diesem Bescheid ist dann wieder eine Rechtsbelehrung enthalten, denn nun könntest Du gegen die Ablehung des Einspruches klagen, und die Frist wie lange Du dafür Zeit hast, muss in der Ablehnung des Einspruches angegeben sein.
Nur bei kleinen Vergehen, die also nur eine geringe Strafe und keine Punkte kosten, kann es sein, daß zwar das Strafmandat zurückgenommen wird, aber stattdessen eine Bearbeitungsgebühr in gleicher Höhe festgesetzt wird.
Ich verstehe es auch nicht.
Bei der vorletzten TÜV-Prüfung ist mein Auto auch nicht durchgekommen. Ende April lief der TÜV ab, erst HU war um den 20.4., Reparatur und nächste HU am 10.5. Ich bekam ein Schreiben vom Prüfer, das ich bei einer Kontrolle vorzeigen sollte. Da stand drin, dass es der Wagen am 20.4. nicht geschafft hat und ich bis zum 19.5. Zeit zur Wiedervorführung habe.
Bin allerdings nicht kontrolliert worden.
Da stand drin, dass es der Wagen am 20.4. nicht geschafft hat und ich bis zum 19.5. Zeit zur Wiedervorführung habe.
Korrekt !
Für die Wiedervorführung hast Du bis zum 19.05. Zeit, nicht aber für die Mängelbehebung, diese hatte unverzüglich zu erfolgen.
Siehe Punkt 3.1.4.3 der anlage VIII zu §29 StVZO
https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/anlage_viii.html
Du hast den TÜV-Termin überzogen. Solange Du keinen neue Plakette hast, bezahlst Du Strafe.
wofür ist der Strafzettel??
nur für fehlendes Standlicht gibt es keinen Strafzettel......
Der war für die monatelang abgelaufene HU Plakette
abgelaufener TÜV termin kostet strafe die man sofort bezahlt , quarkt man rum -neuer verwaltungsvogang -erfordert höhere gebühr . standart !
doch ich habe einspruch gelegt und den bericht von der werkstatt dazu gelegt. dann kam dann aber trotzdem die rückmeldung das ich trotzdem zahlen darf