Wird das Absolte Halteverbot durch ein abgesenkter Bordstein aufgehoben?
Hallo zusammen,
Ich habe in Bad Honnef an einer ruhigen straße geparkt, wo irgendwo in der Mitte ein Absolutes Haltevorbotsschild war. Ca 50 meter danach ist dann ein recht langer abschnitt abgesenkter Bordstein, und direkt hinter dem Abschnitt, wo der Bürgersteig wieder ‚normal‘ war, habe ich geparkt.
Dort habe ich die letzten 8 Monate auch immer geparkt, und letzte Woche einen Strafzettel bekommen.
Jetzt frage ich mich ob ich nur Glück hatte, oder ob ich dort tatsächlich nicht parken darf.
Auf dem Bild ist das Rote das Schild, das Blaue der abgesenkter Bordstein.
Danke im Vorraus und LG
5 Antworten
Jetzt frage ich mich ob ich nur Glück hatte
Diese Frage muss mit "ja" beantwortet werden. Nur aus der Tatsache, dass das bisher noch nicht sanktioniert wurde, abzuleiten, es wäre erlaubt, ist unzulässig.
Park- und Halteverbotsschilder werden durch Straßeneinmündungen und Schilder aufgehoben. Ein abgesenkter Bordstein ist keins von beiden.
Hallo.
Wenn das keine Einmündung einer Straße oder Kreuzung war währe da kein Halteverbot mehr.
Allerdings dafst du auch nicht vor einer Einfahrt zu ? dichtparken.
Mit Gruß
Bley 1914
Der Bordstein hebt das Schild nicht auf. Sonst müssten an manchen Straßen ja alle 10m Schilder aufgestellt werden...
Ein Bordstein hat keinen Einfluss auf ein Schild!