Auto soll abgeschleppt werden, Besitzer verstorben,Erbe ausgeschlagen, Papiere und Schlüssel vorhanden. Darf ich den kaufen?
Moin Moin !
Vor einer Weile ist leider ein Nachbar von mit verstorben. Seine Schwester wohnt direkt nebenan. Das Erbe wurde ausgeschlagen und das Haus bereits von der Stadt Entrümpelt und es zieht ende des Jahres auch ein neues Paar in das Haus. Das Auto steht allerdings noch vor der Tür und hat noch Tüv bis Ende 2021, ist aber abgemeldet und soll darum abgeschleppt werden. Sticker sind schon beide dran (Gelb und Orange). Theoretisch gehört er ja der Stadt ? Am Telefon hieß es aber von dem zuständigen Bearbeiter (der den Orangenen Sticker angebracht hat und für das ganze zuständig ist) das ich den wenn ich die Papiere und Schlüssel habe ansich anmelden kann. Nun erreiche ich aber seit Tagen dort niemanden mehr bei dem zuständigen Amt. Das Auto würde ich von der Schwester geschenkt bekommen. Allerdings will sie vorher mit Sicherheit wissen ob das überhaupt legal ist. Sie hat Schlüssel,Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief noch da, ist aber nicht der vorbesitzer oder sonstiges.
Also ist jetzt die Frage, ist das erlaubt ? Darf sie mir die Papiere und Schlüssel schenken und darf ich den dan Anmelden und fahren ?
Wenn jemand dazu noch links zu recht oder sonstiges hat wäre das auch sehr hilfreich. Ich erreiche bei keinem der Ämter irgendwen sondern werde nur weitergeleitet an teilweise nicht vergebenne oder alte nicht mehr verwendete Nummern oder sogar an garnicht mehr existierende abteilungen.
Ich bedanke mich für jede Hilfreiche Antwort :)
14 Antworten
Salue
Die Erledigung liegt in den Hànden der Stadt. Die Schwester ist verplichtet, die Fahrzeugpapiere und die Schlüssel der Stadt auszuhändigen.
Sie selber kann das Auto nicht verkaufen oder verschenken. Du musst zäh beim zuständigen Sachbearbeiter nachfragen und Dein Interesse bekunden. Es kann sein, dass Du den Wagen günstig kaufen kannst. Die Stadt ist eventuell froh, wenn sie sich nicht um die Liquidation des Wagens kümmern muss.
Natürlich wird er dann ab Platz verkauft und Du bist dafür zuständig, dass er dort wegkommt.
Tellensohn
So ist es auch bei uns. Wenn das Erbe ausgeschlagen wird geht die Kompetenz ganz zu einem Amt. Bei uns ist es das Erbschaftsamt, welches sich darum kümmern muss.
Die versuchen dann, wenn irgendwie möglich und bei kleinstem Aufwand, noch etwas herauszulösen. Selbst das Kündigen der Wohnung wird durch diese Leute gemacht. In vielen Fällen wird allerdings der Steuerzahler einspringen müssen.
Autoverkäufer sind die nicht, sodass sie vielfach dankbar sind, wenn sie einen einigermassen fairen Preis herausholen können und der Aufwand begrenzt bleibt.
Sollten sich allerdings die Angehörigen selber Wertsachen aus der Wohnung holen, gilt das Erbe als angenommen. Zugelassen sind allenfalls ein paar persönliche Erinnerungsstücke (Fotos etc.) die die Hinterbliebenen behalten dürfen.
Tellensohn
Wenn das Erbe ausgeschlagen wurde, also "niemand" den Nachlass übernommen hat, so geht der Besitz gewöhnlich an Stadt oder Gemeinde über.
Natürlich versucht auch diese, mit der Masse Gewinn zu machen, indem z.B. ein Fahrzeug versteigert wird.
Zum jetzigen Zeitpunkt (wo das Erbe bereits ausgeschlagen wurde) darfst Du nichts mehr von den beweglichen und unbeweglichen Gütern dieser Erbmasse entnehmen.
Hätte die Schwester Dir den Wagen VORHER vermacht, wäre das kein Problem gewesen, doch nun würde sie großzügig etwas verschenken, was ihr gar nicht (mehr) gehört.
Am besten Du gehst mal zum Rathaus / der Stadtverwaltung (zu Öffnungszeiten) und versuchst herauszufinden, wer der Ansprechpartner ist - und sprichst mit ihm.
so geht der Besitz gewöhnlich an Stadt oder Gemeinde über.
Wenn es keinen Erben gibt bzw. alle Erben das Erbe ausgeschlagen haben, erbt das jeweilige Bundesland.
Habe neulich von einem Streitfall gelesen - da ging es um eine "Ente", welche eine Stadt / Gemeinde im Fall einer ausgeschlagenen Erbschaft verkauft hatte, und zwar für einen stattlichen Betrag.
Aber danke für die Korrektur!
Danke :) ich leite das mal an sie weiter das sie den Notar fragen soll und ich versuche nochmal irgendwen beim Amr zu erreichen :)
Das Auto gehört zur Erbmasse, die Schwester hat ja das Erbe ausgeschlagen, also darf sie auch nichts aus dem Erbe verkaufen. Verkaufen darf man nämlich nur was einem geört.
Dein Ansprechpartner ist der Nachlassverwalter. Frag beim Amtsgericht nach, wer das ist.
Sehr wirr. Die Nachbarin hat zu ihrer Ausschlagung ein Aktenzeichen des zuständigen Amtsgerichts erhalten. Dort wendest du dich an den zuständigen Rechtspfleger und nur dieser kann dir eine verbindliche Auskunft geben.
Vielleicht wirst du von dort an die Finanzverwaltung deines Bundeslandes verwiesen, sofern der Fiskus bereits als Erbe festgestellt wurde. Irgendwer muss ja bereits die Räumung der Wohnung beauftragt haben.
Bei der Stadt kommst du hier vermutlich nicht weiter.
Wer als Halter in den Papieren des Autos eingetragen ist, spielt auch nur bedingt eine Rolle. In die Erbmasse des Verstorbenen zählt das Auto nur, wenn er als Erwerber laut Kaufvertrag aufgeführt ist. Nur wer auch immer die Räumung der Wohnung beauftragt hat: der sollte diese Papiere eigentlich im Vorfeld gesichert haben.
Hört sich wirr an.
Eine Stadt entrümpelt kein Haus, was ihr nicht gehört.
Wie kann sie die Papiere und Schlüssel haben, wenn sie das Fahrzeug gar nicht geerbt hat.
Für mich ist das eine Straftat, und für Dich könnte es Hehlerei sein.
Finger weg, und jeder Rechtspfleger hilft gerne weiter.
Der musste ja auch das Haus verkaufen lassen, was laut Frage ja passierte.
Der Nachlass geht an den Staat, das zuständige Amtsgericht verwaltet den Nachlass und kann die Stadt beauftragen, zu entrpümpeln.
Das durfte ich noch nie erleben, wenn ein Mieter ohne Erben sich z.B. "abmeldet".
Die Papiere wurden nicht abgeholt als die Stadt da war. Vielleicht holt yie auch erst der Abschleppdienst.
Eine möglichkeit das Auto zu erwerben gibt es also nicht ?
Die Stadt kann nicht da gewesen sein, sie hat in fremden Häusern ja auch nichts zu suchen.
Schreibe ich doch, in meiner Antwort, Wiederholung:
und jeder Rechtspfleger hilft gerne weiter.
Danke dir :)
Mag ja sein, dass das in der Schweiz so ist. Im 'großen Kanton erbt das Bundesland, zuständig für die Abwicklung ist eine Abteilung im jeweiligen Landesfinanzminsterium oder im Landesamt für Steuern.