Auto beim TÜV durchgefallen. Wann muss ich spätestens zur Nachuntersuchung, wenn die Werkstatt sagt, ich war zu früh beim TÜV?
Auto beim TÜV durchgefallen. Muss ich die volle Gebühr von 97€ zahlen oder 12€ für die Nachuntersuchung, wenn die Werkstatt sagt, ich war zu früh beim TÜV und dürfte noch bis Ende September mit der selben Plakette fahren?
4 Antworten
Der HU Bericht gilt taggenau einen Monat gerechnet vom Tag nach der Hauptuntersuchung. Wenn Du also am 01.07.2015 bei der HU warst, gilt der HU Bericht bis einschließlich dem 01.08.2015. Wäre dieses ein Samstag, Sonntag odr Feiertag, verlängert sich die Frist bis zu dem Werktag, der auf dem Feiertag oder Sonntag folgt.
Solange kostet die Nachkontrolle 13 EUR. Danach muß eine neue HU gemacht werden, dabei kann aber ein AU Bericht anerkannt werden, der max 2 Monate alt ist. also kann man bis zum 31. August den AU Teil noch anerkennen, bis dahin würde die neue HU (unter Anerkennung der alten AU) 69,50 EUR kosten. Ab dem 01.10. wäre der AU Teil auch ungültig, dann kostet es wieder die volle Gebühr von 97 EUR.
Das hat aber nichts mit dem Zeitraum der Mängelbeseitigung zu tun. Die mit "(E)" gekennzeichnenten Mängel auf Deinem Bericht sind "erhebliche Mängel", diese müssen unverzüglich behoben werden, Du darfst also nicht bis zum Ende der Gültigkeit des HU Berichtes mit den erheblichen Mängeln herum fahren, das wäre euch eine Ordnungswidrigkeit, obwohl die Nachkontrollfrist noch nicht abgelaufen ist.
Für die mit "(G)" gekennzeichten Mängel, das sind die "geringen Mägel" kannst du dir den ganzen Zeitraum Zeit lassen. Hätte das Auto nur (G) Mängel gehabt, so hättest du die Plakette bekommen, wärest aber trotzdem verpflichtet die Mängel innerhalb eines Monats zu beheben,auch wenn Du nicht mehr zur Nachkontrollo kommen brauchtest (Halterpflicht).
Zur Nachkontrolle müssen demnach alle Mängel behoben sein.
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Geregelt in Anlage VIII zu §29 der StVZO Nummer 3.1.4 und folgende
Wenn Du innerhalb 1 Monat das Fahrzeug vorführst zahlst Du nur die Nachprüfung und bekommst eine aktuelle Plakette.
Fährst Du erst im September wieder zur HU, bezahlst Du den vollen Betrag und bekommst für September bei Bestehen eine Plakette.
Wenn Du die Nachprüfung verstreichen lässt und erst im September erneut das Fahrzeug vorführst, ja.
https://www.gutefrage.net/frage/wie-lang-hat-man-zur-nachuntersuchung-tuev-zeit Egal wann du beim TÜV warst, die Zeit zählt ab dem Termin. Zeit sind 4 Wochen
Wenn du beim TÜV vorfährst, beginnt die neue "Zeitrechnung" und wird die Rechnung fällig... Sollte festgestellt werden, dass dein Auto noch vor der ursprünglichen Frist nicht fahrtüchtig sein: reparieren!
Den vollen Betrag auch wenn ich erst zum September zur Untersuchung müsste?