TÜV Termin überzogen bei Saisonkennzeichen?
mein Sommerauto mit Saisonkennzeichen (01.04.-31.10.) hätte im Oktober 2017 zum Tüv müssen, das habe ich voll verpasst. jetzt war das Auto 5 Monate nicht zugelassen und seit 01.04. wieder in Betrieb. Am 10.04. habe ich von einem Ordnungshüter einen Strafzettel bekommen (25,00 Euro) weil schon mehr als 4 Monate TÜV überzogen und ich muss jetzt innerhalb 14 Tagen zum Tüv sonst wird das Fahrzeug stillgelegt. Ist das rechtens? WEnn man so will habe ich Tüv nur 10 Tage überzogen (netto)
5 Antworten
stimmt alles, und doch nicht ganz!
Würde der TÜV-Termin in die Ruhephase gefallen, wird der nächste TÜV-Termin erst mit dem ersten Tag der Wiederinbetriebnahme fällig, ergo kann man hier 24-Monats-Regel etwas aushebeln.
Das am Tag der Wiederzulassung automatisch versicherte/zugelassene Fahrzeug darf somit an diesem Tag auch ohne TÜV direkt zum TÜV (Dekra, Werkstatt, etc.) gefahren werden. Versicherungs- und verkehrsrechtlich zulässig, auch wenn die Schupo anderer Meinung ist...
Das Auto muss alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung. Ob es zwischendurch abgemeldet war oder nicht, spielt keine Rolle.
" Wenn man so will " , hast Du mit erneuter Inbetriebnahme zum 01.04.2018 ein Fahrzeug geführt, dessen Hauptuntersuchung bereits 5-6 Monate lang überfällig war. Da gibt es kein "Brutto oder Netto, sondern lediglich die generalverbindliche Fälligkeit der ausgewiesenen Neuvorführung zur HU .
In diesem Bezug ist es also vollkommen egal, wie lange das Fahrzeug zwischenzeitlich stand, oder / und zwischenzeitlich abgemeldet war.
Egal wann ein Fahrzeug angemeldet ist/wurde, der TÜV ist allen 24 Monate fällig.
es gilt der oktober,fahr lieber sofort zum tüv und mach neuen bevor du lang fragen stellst