Bußgeld bei Parken auf Privatparkplatz

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Da hast du Pech, dass es in BW passiert ist. Denn BW hat das Landesordnungswidrigkeitengesetz, nach dem auch das unbefugte Parken auf Privatgrund mit Bußgeld belegt werden kann.

http://dejure.org/gesetze/LOWiG/12.html

Du wirst wohl kaum um die Verwarnung/das Bußgeld drumrum kommen. In anderen Bundesländern ist und bleibt das Privatsache, in BW aber nicht. Siehe es aber positiv, er hat dich nicht abschleppen lassen, das wäre teurer gewesen und das hättest du bezahlen müssen.

Sollte er dich zugeparkt haben, könnte er aber den TB der Nötigung erfüllt haben (§ 240 StGB)

Take777  02.02.2013, 15:21

Also mich wundert echt, dass BW da was Eigenes strickt, obowhl solche Sachen doch eher dem Straßenverkehrsrecht oder dem normalen Zivilrecht angehören sollten. Also ich habe meine Zweifel, ob BW dazu ermächtigt ist, sowas überhaupt zu regeln.

Da können sie auch gleich das Mietecht ändern: "Wer vorsätzlich oder fahrlässig eine Wohnung unrechtmäßig in Besitz hat, handelt ordnungswidrig." Das wäre doch mal was.

Zersteuber 
Beitragsersteller
 01.02.2013, 16:22

Danke für die Antwort.

Weißt du zufällig wie hoch das Bußgeld in etwa sein wird? Ich habe mal ein bisschen nachgeforscht und in einem Forum gefunden dass die Höchststrafe bei vorsätzlichem Handeln bei 1000€ liegt. Kann das sein, dass wäre ja um einiges teurer als wie wenn das Auto abgeschleppt worden wäre. Alle anderen Ordnungswiedrigkeiten beim Parken kosten ja weniger als 50 Euro, glaubst du dass ich da mehr zahlen muss?

Irubis  01.02.2013, 16:52
@Zersteuber

Das Bußgeld/die Verwarnung wird sich an den im Straßenverkehr üblichen "Preisen" orientieren. Alles andere würde einer gerichtlichen Überprüfung kaum Stand halten. Und dann liegen die Verwarnungen zwischen 5 und 50 €.

jurafragen  01.02.2013, 16:08

Das setzt dann zumindest voraus, dass nachgewiesen werden kann, wer das Fahrzeug dort abgestellt hat.

Irubis  01.02.2013, 16:49
@jurafragen

das ist natürlich richtig. Da es aber um den rechtlichen Aspekt und nicht die Beweisbarkeit ging, bin ich darauf nicht eingegangen.

Starbuck85  03.04.2015, 21:48
@jurafragen

Das ist falsch, hier gilt die Halterhaftung

Er zahlt für den Parkplatz eine Pacht. Da ist die Anzeige durchaus berechtigt. Das ist durch das Pachten SEIN Privates Gelände. Von daher ist das Bußrecht beliebig. Das kann der Anwalt, der die Anzeige an Dich schickt, selbst entscheiden, solange es nicht eindeutig Wucher ist.

Würdest Du wollen, das jemand in deinem Garten oder deiner Garage parken soll.

jurafragen  01.02.2013, 16:06

Von daher ist das Bußrecht beliebig.

Was soll denn bitte ein Bußrecht sein? Der Arzt hat einen Anspruch, weil er den Parkplatz nicht nutzen konnte. Diesen Anspruch müsste er irgendwie beziffern.

Das kann der Anwalt, der die Anzeige an Dich schickt, selbst entscheiden, solange es nicht eindeutig Wucher ist.

Kann es sein, dass du da so einiges (Ordnungswidrigkeitenrecht und Zivilrecht) durcheinander bringst?

Der Anwalt wird den Arzt allenfalls darauf hinweisen, dass das Zuparken eine ganz ganz schlechte Idee war.

Irubis  01.02.2013, 16:53
@jurafragen

Der Anwalt wird den Arzt allenfalls darauf hinweisen, dass das Zuparken eine ganz ganz schlechte Idee war.

damit hat der Anwalt absolut recht.

Ich würde schon sagen, dass das rechtens ist. Ein Privatparkplatz ist ein Privatparkplatz. Zwar ist es verständlich, dass es von dir als Lappalie angesehen wird, aber das Recht ist wohl hier leider gegen dich...

Die einzige Möglichkeit wäre, dass Du überprüfst, ob BW überhaupt ermächtigt war, eine solche Regelung zu treffen. Da solltest Du aber einen guten Anwalt fragen oder googlen.

Starbuck85  03.04.2015, 21:50

Das ist Unsinn. Im Übrigen hat der Arzt einen Unterlassungsanspruch sowie einen Schadenersatzanspruch. 

Er hat dich also zugeparkt? Das darf er in diesem Falle auch nicht.
http://www.kanzlei-seiten.de/kanzlei/bandmann-kr%C3%B6nert-partnerschaft/bibliothek/stellplatz-oder-einfahrt-zugeparkt-was-k
mach ihm also den Vorschlag dass du von einer Anzeige wegen Nötigung absiehst wenn er auf seine Schritte verzichtet.

Alberich21  01.02.2013, 16:55

Nicht zwingend - wenn ich das richtig gelesen habe ist er nach Aufforderung bereits nach 2 Minuten weggefahren.

Wenne  01.02.2013, 20:39
@Alberich21

Es kommt hier nicht darauf an wie schnell er sein Fahrzeug entfernt hat, sondern auf die Tatsache dass er die Aktion mit dem 'Zuparken' gestartet hat.