Bußgeld bei Parken auf Privatparkplatz
Hallo zusammen
Ich habe gestern Abend gegen 8 mein Auto mangels Alternativen auf den Privatparkplatz einer Arztpraxis gestellt. Als ich heute morgen (gegen halb 10) mein Auto wegfahren wollte war ein Zettel an der Schiebe dass ich eine Anzeige wegen einer Ordnungswiedrigkeit sowie einen Bußgeldbescheid bekomme. Wie sich herausstellte handelte es sich um den persönlichen Parkplatz des Arztes. Ein Abschleppwagen wurde nicht gerufen, und der Arzt hat sich einfach direkt hinter mein Auto gestellt, und mich sozusagen zugeparkt Das ganze war in einem Hinterhof, für ihn war die Sache also ohnehin eigentlich kein Problem). Ihm ist also auch kein Schaden entstanden (Wenn man die zwei Minuten die er gebraucht hat um mich rauszulassen nicht zählt). Eigentlich wollte ich die Sache persönlich mit ihm klären aber er war (verständlicherweise) ziemlich in Eile und hat mir keine Gelegenheit dazu gelassen. Das ganze ist übrigens in Baden-Würtemberg passiert, falls es da Unterschiede zwischen den Ländern gibt. Ich sehe es ja ein dass ich einen Strafzettel verdient habe, aber eine Anzeige scheint mir schon etwas übertrieben, zumal er ja wie gesagt keinerlei Schaden davongetragen hat.
Der Zettel an meinem Auto ist auch von keiner ofiziellen Stelle sondern eben von der Artztpraxis, mit dem Hinweis dass die Geschichte an die Stadt weitergeleitet wird. Meine Frage wäre jetzt einerseits ist eine Anzeige in dieser Sache rechtens. und zweitens mit wie viel Bußgeld ich in etwa zu rechnen habe.
Danke schonmal für alle Antworten:)
13 Antworten
Da hast du Pech, dass es in BW passiert ist. Denn BW hat das Landesordnungswidrigkeitengesetz, nach dem auch das unbefugte Parken auf Privatgrund mit Bußgeld belegt werden kann.
http://dejure.org/gesetze/LOWiG/12.html
Du wirst wohl kaum um die Verwarnung/das Bußgeld drumrum kommen. In anderen Bundesländern ist und bleibt das Privatsache, in BW aber nicht. Siehe es aber positiv, er hat dich nicht abschleppen lassen, das wäre teurer gewesen und das hättest du bezahlen müssen.
Sollte er dich zugeparkt haben, könnte er aber den TB der Nötigung erfüllt haben (§ 240 StGB)
Also mich wundert echt, dass BW da was Eigenes strickt, obowhl solche Sachen doch eher dem Straßenverkehrsrecht oder dem normalen Zivilrecht angehören sollten. Also ich habe meine Zweifel, ob BW dazu ermächtigt ist, sowas überhaupt zu regeln.
Da können sie auch gleich das Mietecht ändern: "Wer vorsätzlich oder fahrlässig eine Wohnung unrechtmäßig in Besitz hat, handelt ordnungswidrig." Das wäre doch mal was.
Das Bußgeld/die Verwarnung wird sich an den im Straßenverkehr üblichen "Preisen" orientieren. Alles andere würde einer gerichtlichen Überprüfung kaum Stand halten. Und dann liegen die Verwarnungen zwischen 5 und 50 €.
Das setzt dann zumindest voraus, dass nachgewiesen werden kann, wer das Fahrzeug dort abgestellt hat.
das ist natürlich richtig. Da es aber um den rechtlichen Aspekt und nicht die Beweisbarkeit ging, bin ich darauf nicht eingegangen.
Das ist falsch, hier gilt die Halterhaftung
Er zahlt für den Parkplatz eine Pacht. Da ist die Anzeige durchaus berechtigt. Das ist durch das Pachten SEIN Privates Gelände. Von daher ist das Bußrecht beliebig. Das kann der Anwalt, der die Anzeige an Dich schickt, selbst entscheiden, solange es nicht eindeutig Wucher ist.
Würdest Du wollen, das jemand in deinem Garten oder deiner Garage parken soll.
Von daher ist das Bußrecht beliebig.
Was soll denn bitte ein Bußrecht sein? Der Arzt hat einen Anspruch, weil er den Parkplatz nicht nutzen konnte. Diesen Anspruch müsste er irgendwie beziffern.
Das kann der Anwalt, der die Anzeige an Dich schickt, selbst entscheiden, solange es nicht eindeutig Wucher ist.
Kann es sein, dass du da so einiges (Ordnungswidrigkeitenrecht und Zivilrecht) durcheinander bringst?
Der Anwalt wird den Arzt allenfalls darauf hinweisen, dass das Zuparken eine ganz ganz schlechte Idee war.
Der Anwalt wird den Arzt allenfalls darauf hinweisen, dass das Zuparken eine ganz ganz schlechte Idee war.
damit hat der Anwalt absolut recht.
Ich würde schon sagen, dass das rechtens ist. Ein Privatparkplatz ist ein Privatparkplatz. Zwar ist es verständlich, dass es von dir als Lappalie angesehen wird, aber das Recht ist wohl hier leider gegen dich...
Die einzige Möglichkeit wäre, dass Du überprüfst, ob BW überhaupt ermächtigt war, eine solche Regelung zu treffen. Da solltest Du aber einen guten Anwalt fragen oder googlen.
Das ist Unsinn. Im Übrigen hat der Arzt einen Unterlassungsanspruch sowie einen Schadenersatzanspruch.
Er hat dich also zugeparkt? Das darf er in diesem Falle auch nicht.
http://www.kanzlei-seiten.de/kanzlei/bandmann-kr%C3%B6nert-partnerschaft/bibliothek/stellplatz-oder-einfahrt-zugeparkt-was-k
mach ihm also den Vorschlag dass du von einer Anzeige wegen Nötigung absiehst wenn er auf seine Schritte verzichtet.
Nicht zwingend - wenn ich das richtig gelesen habe ist er nach Aufforderung bereits nach 2 Minuten weggefahren.
Es kommt hier nicht darauf an wie schnell er sein Fahrzeug entfernt hat, sondern auf die Tatsache dass er die Aktion mit dem 'Zuparken' gestartet hat.
Danke für die Antwort.
Weißt du zufällig wie hoch das Bußgeld in etwa sein wird? Ich habe mal ein bisschen nachgeforscht und in einem Forum gefunden dass die Höchststrafe bei vorsätzlichem Handeln bei 1000€ liegt. Kann das sein, dass wäre ja um einiges teurer als wie wenn das Auto abgeschleppt worden wäre. Alle anderen Ordnungswiedrigkeiten beim Parken kosten ja weniger als 50 Euro, glaubst du dass ich da mehr zahlen muss?