Tür kaputt durch Verschleiß,wer zahlt?
Hallo, ich würde gern wissen, ob der Mieter eine Tür zum Teil mitzahlen muß wenn diese durch Verschleiß nicht mehr zu öffnen geht? Darf der Vermieter die Kosten, auch nur teilweise, mit in die Betriebskosten nehmen? Wenn ja welche wären das genau? Es handelt sich tatsächlich nur um ein Verschleißteil, was allerdings evtl. auch eine neue Tür bedarf, da die Tür alt und nicht mehr zu 100% reparabel ist.
3 Antworten
Wenn es tatsächlich "Verschleiß" durch nur ordnungsgemäße und übliche Nutzung ist, ist das ein Mangel an der Mietsache, der vom Vermieter zu beheben ist und als Instandsetzung nicht umgelegt werden darf.
Ja es ist wirklich Verschleiß durch übliche Nutzung
Wie bekommt man denn eine Tür durch Verschleiß kaputt?
Wenn unsachgemäße Handhabung nicht die Ursache ist, wurde offensichtlich Schrott verbaut. Dafür musst du selbstverständlich nicht aufkommen, es zählt auch nicht zu den Betriebskosten.
Meinst du ein Scharnier? Türen sind mit Scharnieren mit dem Rahmen verbunden. Gute Scharniere halten Jahrhunderte lang, die verschleißen nicht so schnell.
normalerweise ist das Vermietersache und gehört auch nicht in die BETRIEBSKOSTEN.
Es handelt sich um ein Teil der Befestigung welche im laufe der Jahre verschlissen ist.