Fenster kaputt durch Verschleiß, zahlt der Vermieter oder Mieter das?
In einer Wohnung sind bei Fenstern die Mechanismen fürs "Kippen" kaputt. Durch Verschleiß. Im Innengewinde (weiß nicht, ob man das so nennt) ist ein kleines Metallplättchen gebrochen. Wer kommt dafür auf?
8 Antworten
Tendenziell der Vermieter, aber bei Fenstern wird es oft etwas langwieriger... Ich habe zwei Jahre um neue Fenster kämpfen müssen, bis die Vermietung neue eingebaut hat.
Meine haben schön und fröhlich vor sich hin geschimmelt und die Rahmen waren komplett durchzogen.
Kontaktiere die Vermietung mit der Bitte um Reparatur.
Der Vermieter natürlich
Reparatur ist grundsätzlich Sache des Vermieters.
Für einige Dinge in der Wohnung die dem häufigen Zugriff des Mieters unterliegen, z. B. Fenster-, Türgriffe oder Rollogurte, kann der VM dem Mieter die Kosten in Rechnung stellen, wenn es a) eine wirksame Kleinreparaturklausel im Vertrag gibt und b) die Reparaturkosten den da vereinbarten Höchstbetrag pro Einzelreparatur nicht übersteigt.
Der Kippmechanismus der Fenster fällt definitiv nicht darunter.
Ich meine mal gelesen zu haben das der Mieter in etwa nur für kleinreperaturen bis zu irgendeiner Summe (250€??) verantwortlich ist die regelmäßig in die Hand genommen werden
Armaturen von Heizung oder Wasser,
Fenstergriffe und Türklinken
Sowas halt
Wenn also im schliessmechanismuss was defekt ist glaube ich wäre das vermieter Angelegenheit
Hast du mit dem Vermieter denn schon gesprochen?
Das wäre eine Instandsetzung die vom Vermieter zu veranlassen und zu bezahlen ist.
Als sog. Kleinreparatur mit Kostenabwälzung auf den Mieter ist das nicht zulässig.